Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
Online-Netzwerk für Patienten/-innen und Angehörige

Erwerbsminderungsrente

Antwort auf Erwerbsminderungsrente
03 Jan 2015 16:06
  • MarcWen
  • MarcWens Avatar
  • 364 Beiträge seit
    09. Jun 2011
Danke für die Info.

Lese davon hier zum 1. mal.

Werde mir die Änderung mal vormerken. Meine Rente läuft noch bis Ende Oktober 2015, diese Frage wird mich also auch bald beschäftigen.

Grüße, Marcus

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Antwort auf Erwerbsminderungsrente
04 Jan 2015 11:58
  • joseph
  • josephs Avatar
  • 4701 Beiträge seit
    22. Okt 2009
Guten Morgen

Hier noch ein Renten-Ratgeber-Magazin , n° 1 von 2015, also vollkommen aktuel

up.picr.de/20590178xw.jpg

Hab mal drin geblättert, also für den Anschaffungspreis, richtig interessante Infos

Liebe Grüsse

Joseph

Von 04ten April 2005 bis ........................ ist schon ein langer Weg

Die , die Bock haben mit mir über WatsApp zu kommunizieren 00352 621 139 084

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Antwort auf Erwerbsminderungsrente
04 Jan 2015 14:42
  • AngelaR
Hallo Ihr Lieben,
Danke Margret, da ich im Ausland wohne ist das ein wenig schwierig für mich mit der Beratung, die Seite kenne ich auch zur Genüge, da steht aber nichts darüber drin.
Ich kann aber mal versuchen anzurufen über interne Telefonnummern, die Servicenummer kostet mich zu viel.
Es ist aktuell so, dass glaube ich ab Juli die Erwerbsminderungsrente für neue Antragsteller angehoben wird, als würde man bis 62 gearbeitet haben.
Ungerechterweise für die, die schon Erwerbsminderungsrente erhalten, eben leider nicht.
Ich suche jetzt nach ganz konkreten Hinweisen, Schleichwegen oder was auch immer, um auch in den Genuß der Erhöhung zu kommen. 570 € sind ja nicht so der Brüller zum Überleben, zumal wenn es mir schlechter geht, wird es teurer, dann kann ich kein Holz mehr holen und klein machen....
Ich habe wirklich Angst vor der Zukunft!
Dazu verdienen darf man ja auch nur prozentual, das heißt, ich darf nur glaube ich 200 € dazu verdienen.
Wer arm ist, soll gefälligst auch arm bleiben!
Ich habe aber die Hoffnung Marc@, dass mit der Neubeantragung auch neu berechnet wird und wir in den Genuß der Erhöhung kommen! Es ist aber nur eine ungesicherte Hoffnung, vielleicht kannst Du mal eine Beratung imn Anspruch nehmen und mir dann berichten?
Alles Liebe von Angela


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Antwort auf Erwerbsminderungsrente
12 Jan 2015 08:35
  • gast
Ich hätte da auch noch mal ne Frage .

Ich bekomme seit 2011 Erwerbsminderungsrente unbefristet und habe dann Antrag auf volle EU Rente gestellt.
Besteht die Möglichkeit , dass ich jetzt eine Rente auf Zeit bekomme , dh sie mir meine unbefristete Rente känzeln? :cry: HILFE


LG Heigi

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Antwort auf Erwerbsminderungsrente
07 Mär 2015 14:09
  • MarcWen
  • MarcWens Avatar
  • 364 Beiträge seit
    09. Jun 2011

"Nein. Die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten erhalten Menschen, deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2014 beginnt. Liegt der Rentenbeginn einer befristet bewilligten Erwerbsminderungsrente vor diesem Datum und wird diese Rente lediglich verlängert, so verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn."

"Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit werden durch folgende zwei Maßnahmen besser abgesichert:

Die so genannte Zurechnungszeit soll um zwei Jahre von 60 auf 62 Jahre verlängert werden. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung soll in einem Schritt erfolgen. Von dieser Verbesserung werden alle Versicherten profitieren, die vor Erreichen ihres vollendeten 62. Lebensjahres in eine Erwerbsminderungsrente gehen.

Neben der Länge der Zurechnungszeit ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente auch entscheidend, wie diese Zurechnungszeit bewertet wird, d.?h., auf welchem Weg der Verdienst ermittelt wird, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird. Bislang wird die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Zukünftig sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung aus der Berechnung herausfallen, wenn sie die Ansprüche mindern. Ist dies nicht der Fall, dann sollen sie voll mitzählen. Das heißt Einkommenseinbußen z. B. durch Wegfall von Überstunden, Wechsel in Teilzeit oder Krankheit wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus. Diese "Günstigerprüfung" wird durch die Rentenversicherung vorgenommen."

-->
www.rentenpaket.de/rp/DE/Ihre-Fragen/Fra...n/faq-zur-rente.html

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Antwort auf Erwerbsminderungsrente
07 Mär 2015 16:06
  • AngelaR
Hallo Marcus,
Mist,
Habe ich mir schon gedacht.
Irgendwie habe ich in meinem Leben die Generalarschkarte gezogen, was das Geld betrifft. Aber ich will mal nicht klagen, solange man mir die Austern schenkt, lebe ich ja wirklich wie Gott in Frankreich....
Wie gehts mit Eurer Prinzessin? Mädels sind aber lieb, solange Brust in Sicht, war die Meinige ruhig, heißt ja auch Stillen....
Sei gedrückt und alles Liebe aus dem Frühling
Angela

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