Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
Online-Netzwerk für Patienten/-innen und Angehörige

Urlaub und Krankschreibung

Antwort auf Urlaub und Krankschreibung
23 Aug 2012 09:39
  • MarcWen
  • MarcWens Avatar
  • 364 Beiträge seit
    09. Jun 2011

So schaut es aus... jeglicher Urlaub liegt im Ermessen der KK. Gerade mal google bemüht und folgende Seite gefunden:

www.joppo.de/recht/sozialversicherungsre...nkengeld/urlaub.html

Grüße, Marcus

BTW: Noch 3 Tage, dann geht es 1 Woche nach Menorca :D

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Antwort auf Urlaub und Krankschreibung
23 Aug 2012 10:33
  • leopoldi
  • leopoldis Avatar
  • 1172 Beiträge seit
    23. Okt 2009
Hallo,

§ 16 Abs. 4 SGB V sagt:

Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.

Es gibt zwei Alternativen: Zustimmung oder Ablehnung. Ganz naiv geh ich davon aus, dass eine Ablehnung einer Begründung bedarf. Wenn sowohl der Arzt die Reise befürwortet als auch im Notfall medizinische Versorgung gegeben ist sowie hier keine mörderischen Bergtouren geplant sind ...? Ich dachte bisher schon, dass man mit den Leuten vernünftig reden kann.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

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Antwort auf Urlaub und Krankschreibung
23 Aug 2012 12:13
  • AHA
  • 29 Beiträge seit
    15. Aug 2012
Hallo ihr Lieben,

gestern haben wir in Nürnberg einen 2zeiler
erhalten, das mein Mann in Urlaub gehen kann.
Jetzt will mein Mann diesen aber nicht in der KK einreichen, da ja der Sachbearbeiter ihm schon mitgeteilt hat, das er diese 5 Tage nicht bezahlt bekommt und er es widerspruchslos hingenommen hat :bang:
Ich durfte das Attest heute auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin, nicht einreichen:x
Versteh einer die Männer -oder?
Euch allen trotzdem eine gut Zeit und vielen Dank für eure Mithilfe.
LG
Andrea

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Antwort auf Urlaub und Krankschreibung
23 Aug 2012 16:49
  • rudi
  • rudis Avatar
  • 2203 Beiträge seit
    22. Okt 2009

Hallo Andrea,
dann reiche doch das Attest an die KK "ohne seinen ausdrücklichen Wunsch" einfach mal ein. Wenns bezahlt wird ist nach dem Urlaub doch alles OK :wink:

Schönen Urlaub dann auf jeden Fall !

Heilung ist ein individueller Prozess, der sehr stark an das persönliche Bewusstsein gebunden ist. Daher kann kein Mensch einen anderen Menschen heilen sondern immer nur auf dem Weg zu seiner persönlichen Heilung begleiten.

rudiversal.wordpress.com

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Antwort auf Urlaub und Krankschreibung
28 Aug 2012 16:31
  • StefanieV
So würde ich es auch machen. Letztlich wird er dir wahrscheinlich sogar dankbar sein dafür ;)

Schönen Urlaub!

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Antwort auf Urlaub und Krankschreibung
28 Aug 2012 22:22
  • GiselaKöenig
  • 378 Beiträge seit
    26. Okt 2009
Hallo Andrea,
Was sich hier die KK erlaubt finde ich auch ungeheuerlich!! Es wäre sicherlich angezeigt und berechtigt hier nochmals bei der Kasse nachzuhaken, keine Frage, aber: einfach ohne die Zustimmung des Betroffenen in diesem Fall, wenn ich es richtig verstanden habe, Deinem Mann, Lebenspartner, quasi hinter seinem Rücken bei der KK erneut zu intervenieren, finde ich nicht akzeptabel. Für mich wäre das ein Vertrauensbruch und ob man das in Kauf nehmen sollte? Wir sind zwar an einem MM erkrankt aber noch nicht entmündigt. Eine Partnerschaft lebt unter anderem von Vertrauen.
Versuch doch erneut mit Deinem Mann die Thematik zu besprechen, aber egal wie er sich entscheidet, würde ich seine Meinung respektieren!!
Viele liebe Grüße
Gisela:roll:

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