Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
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Noch arbeitsfähig aber ausgesteuert. Wer zahlt denn jetzt bei Krankentagen?

Betreff: Noch arbeitsfähig aber ausgesteuert. Wer zahlt denn jetzt bei Krankentagen?
27 Sep 2022 19:33
  • LoisLane
  • LoisLanes Avatar
  • 38 Beiträge seit
    16. Mär 2021
Hallo liebe Gemeinde,
Der Krankengeldbezug meines Mannes läuft Ende Oktober aus. Uns ist leider nicht klar, wer uns jetzt weiterhilft. Denn mein Mann will weiter arbeiten, muss ja aber immer wieder in Behandlung und fällt dann für einige Tage aus. Für diese Zeiten war die Krankenkasse dann zuständig. Ich frage mich, wer ab dann für diese einzelnen Krankentage den Lohnausfall bezahlen wird. Im Regelfall will mein Mann wieder arbeiten und durch eine Homeoffice Regelung geht das auch. Aber 1x pro Woche wird er voraussichtlich erste einmal ausfallen. Wenn Krankenhaus ansteht, länger.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

- Das Arbeitslosengeld 1 käme ja nur bei Nahtlosigkeitsregelung in Frage. Da er aber weiter arbeiten wird, passt das irgendwie ja nicht.
- Die teilweise Erwerbsminderungsrente scheint auch nicht das richtige zu sein, weil bei längerem Krankenhausaufenthalt dann ja viel zu wenig gezahlt würde.

Ich bin echt ratlos in dem ganzen Dschungel und auch ein wenig in Sorge....
Vielleicht weiß jemand Rat?

Herzliche Grüße

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Antwort auf Noch arbeitsfähig aber ausgesteuert. Wer zahlt denn jetzt bei Krankentagen?
27 Sep 2022 20:04
  • miregal
  • 711 Beiträge seit
    17. Mai 2019
es gibt ja auch die stufenweise Wiedereingliederung nach Hamburger Modell. Dabei werden die Lohnersatzleistungen von der Rentenkasse übernommen. Krankheitstage spielen dabei keine Rolle , wenn man nicht mehr als 2 Wochen am Stück fehlt (bitte nicht festnageln)
Das kann der Sozialdienst im Krankenhaus für euch ausfüllen

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Antwort auf Noch arbeitsfähig aber ausgesteuert. Wer zahlt denn jetzt bei Krankentagen?
27 Sep 2022 20:12
  • Hex_Hex
  • 48 Beiträge seit
    13. Okt 2020
Hallo,
grundsätzlich werden vorherige Arbeitsunfähigkeiten aufgrund der gleichen Erkrankung innerhalb von 6 Monaten angerechnet. Aber es gibt auch noch eine 12 Monatsfrist.
Sind seit der ersten Arbeitsunfähigkeit bereits mehr als zwölf Monate vergangen, besteht trotz anrechenbarer Vorerkrankungen der ungekürzte Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
www.informationsportal.de/vorerkrankungen-richtig-anrechnen/

Vielleicht kann die Krankenkasse hierzu noch Informationen liefern.

Liebe Grüße
Gabi

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Antwort auf Noch arbeitsfähig aber ausgesteuert. Wer zahlt denn jetzt bei Krankentagen?
27 Sep 2022 21:47
  • Unknownuser
  • 181 Beiträge seit
    15. Sep 2019
Hallo, also wenn dein Mann arbeiten gehen will und einmal die Woche zur Therapie muss dann ist dieser Arztgang vom Arbeitgeber zu zahlen da es sich um einen Notwendigen Arztgang handelt.
Problem ist meist das die Arbeitgeber das nicht gerne hören aber durch den Kündigungsschutz als Schwerbehinderter muss man meist nicht mit Kündigung rechnen da das Integrationsamt vorher befragt werden muss. Wenn doch eine Betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird ist diese meist anfechtbar oder es winkt eine Abfindung.

Mfg Matthias

"Am Ende ist alles gut, nur davor ist manchmal echt Scheiße"

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Antwort auf Noch arbeitsfähig aber ausgesteuert. Wer zahlt denn jetzt bei Krankentagen?
27 Sep 2022 21:50
  • Unknownuser
  • 181 Beiträge seit
    15. Sep 2019
www.deurag.de/blog/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit/

Hier noch ein link dazu.

"Am Ende ist alles gut, nur davor ist manchmal echt Scheiße"

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Antwort auf Noch arbeitsfähig aber ausgesteuert. Wer zahlt denn jetzt bei Krankentagen?
28 Sep 2022 04:50
  • miregal
  • 711 Beiträge seit
    17. Mai 2019
Ich befürchte aber, die regelmäßigen Arztbesuche zählen zum Krankheitskonto hinzu, also nach 30 Wochen wäre Schluss, bzw. bei vorheriger Dauerbehandlung sofort. Bei Gleitzeit müsste der Termin ohnehin hereingearbeitet werden. Dann bliebe nur eine Teilzeitbeschäftigung (Erwerbsminderungsrente). Das Gesamteinkommen dürfte damit wieder höher sein wie das Krankengeld.

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