Grad der Behinderung
- kikki1309
-
45 Beiträge
seit
14. Sep 2018
Guten Tag,
heute erhielten wir ein Schreiben vom Kreis mit der Mitteilung ,das der Behinderungsgrad meines Mannes von 80 G auf 50 G gesenkt werden soll, da in den letzten drei Jahren nach Antrag
keine Verschlechterung eingetreten ist bzw. alles "stabil" ist.
Meinem Mann geht zur Zeit so einigermaßen (hatte OP am Ohr/Polyentferung-war 4 Tage in der Uni), aber er hat oft Rückenschmerzen und kann auch nicht lange spazierengehen (max. 15 Minuten am Stück) und hat auch starke Schlafprobleme, aber er/wir sind eigentlich ganz gut zufrieden.
Sollte man auf jeden Fall Einspruch einlegen oder sind die 50 G berechtigt- wie ist das bei euch?
Viele Grüße und danke schon einmal vorab für eure Antworten.
Christel
heute erhielten wir ein Schreiben vom Kreis mit der Mitteilung ,das der Behinderungsgrad meines Mannes von 80 G auf 50 G gesenkt werden soll, da in den letzten drei Jahren nach Antrag
keine Verschlechterung eingetreten ist bzw. alles "stabil" ist.
Meinem Mann geht zur Zeit so einigermaßen (hatte OP am Ohr/Polyentferung-war 4 Tage in der Uni), aber er hat oft Rückenschmerzen und kann auch nicht lange spazierengehen (max. 15 Minuten am Stück) und hat auch starke Schlafprobleme, aber er/wir sind eigentlich ganz gut zufrieden.
Sollte man auf jeden Fall Einspruch einlegen oder sind die 50 G berechtigt- wie ist das bei euch?
Viele Grüße und danke schon einmal vorab für eure Antworten.
Christel
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- Mich78
-
57 Beiträge
seit
27. Feb 2014
Hallo Christel,
ich würde an Eurer Stelle mal mit dem Arzt oder auch dem Sozialdienst der Klinik sprechen.
Wer hat denn den ursprünglichen Antrag gestellt. Vielleicht sprecht ihr Euch auch da mal ab.
Ich selber habe seit Beginn (2014) beständig 50 und bin grundsätzlich zufrieden damit.
Standard beim Myelom sind meines Wissens 50-70.
Ist die 50G befristet?
Ich für mich, bin zu dem Schluss gekommen, lieber etwas weniger und unbefristet als mehr und dann befristet.
LG
Michael
ich würde an Eurer Stelle mal mit dem Arzt oder auch dem Sozialdienst der Klinik sprechen.
Wer hat denn den ursprünglichen Antrag gestellt. Vielleicht sprecht ihr Euch auch da mal ab.
Ich selber habe seit Beginn (2014) beständig 50 und bin grundsätzlich zufrieden damit.
Standard beim Myelom sind meines Wissens 50-70.
Ist die 50G befristet?
Ich für mich, bin zu dem Schluss gekommen, lieber etwas weniger und unbefristet als mehr und dann befristet.
LG
Michael
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- kikki1309
-
45 Beiträge
seit
14. Sep 2018
Hallo Michael,
danke für die schnelle Antwort.
Deine Ansicht teile ich/wir, aber ich hatte auch schon gelesen, das einige, direkt eine unbefristete Schwerbehinderung von 80-100 % bekommen haben.
In unserem Schreiben vom Kreis sind keine Angaben über die Befristung getätigt worden.
Mein Mann ist am Dienstag wieder beim Onkologen und fragt ihn nochmal.
Viele Grüße und einen schönen Abend
Christel
danke für die schnelle Antwort.
Deine Ansicht teile ich/wir, aber ich hatte auch schon gelesen, das einige, direkt eine unbefristete Schwerbehinderung von 80-100 % bekommen haben.
In unserem Schreiben vom Kreis sind keine Angaben über die Befristung getätigt worden.
Mein Mann ist am Dienstag wieder beim Onkologen und fragt ihn nochmal.
Viele Grüße und einen schönen Abend
Christel
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- Mira
-
414 Beiträge
seit
03. Feb 2014
Hallo Christel
auf jeden Fall erst mal Einspruch einlegen, damit der Termin gewährt ist. Man kann das auch mit "eine Begründung folgt" machen und dann evtl. Unterstützung holen. Man kann den Einspruch auch jederzeit widerrufen. Eigentlich ist "weil keine Verschlechterung" eingetreten ist nicht unbedingt eine gute Begründung seitens dem Amt. Denn eigentlich wird nur nach unten gesetzt wenn sich die Lage verbessert hat. Da gibt es allerdings auch wieder Ausnahmen. Der GdB wird an den wirklichen Beeinträchtigung gemessen. Also ob behandelt wird oder nicht, ob irgendwelche Einschränkungen vorliegen.
Es gibt einen Sozialverein der da recht gute Hilfe leistet und auch nicht allzu teuer ist, die VdK. Ich gehe mal davon aus, dass das Amt die Ärzte die damals als behandelnde Ärzte angegeben wurden bereits gefragt hat und aufgrund deren Befund gehandelt hat. Daher würde ich Ihnen raten sich helfen zu lassen.
Es macht jetzt nicht viel aus, kann aber bei einer Verrentung oder Frühverrentung schon eine Rolle spielen, muss aber. Das können nur die Fachleute beurteilen.
LG
Mira
auf jeden Fall erst mal Einspruch einlegen, damit der Termin gewährt ist. Man kann das auch mit "eine Begründung folgt" machen und dann evtl. Unterstützung holen. Man kann den Einspruch auch jederzeit widerrufen. Eigentlich ist "weil keine Verschlechterung" eingetreten ist nicht unbedingt eine gute Begründung seitens dem Amt. Denn eigentlich wird nur nach unten gesetzt wenn sich die Lage verbessert hat. Da gibt es allerdings auch wieder Ausnahmen. Der GdB wird an den wirklichen Beeinträchtigung gemessen. Also ob behandelt wird oder nicht, ob irgendwelche Einschränkungen vorliegen.
Es gibt einen Sozialverein der da recht gute Hilfe leistet und auch nicht allzu teuer ist, die VdK. Ich gehe mal davon aus, dass das Amt die Ärzte die damals als behandelnde Ärzte angegeben wurden bereits gefragt hat und aufgrund deren Befund gehandelt hat. Daher würde ich Ihnen raten sich helfen zu lassen.
Es macht jetzt nicht viel aus, kann aber bei einer Verrentung oder Frühverrentung schon eine Rolle spielen, muss aber. Das können nur die Fachleute beurteilen.
LG
Mira
Letzte Änderung: 11 Mär 2022 18:57 von Mira.
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- BB
-
141 Beiträge
seit
18. Dez 2021
Finde die Begründung auch etwas "seltsam".
Habe aktuell 100% befristet auf 2 Jahre.
Vor kurzem habe ich bei der zuständigen Stelle nachgefragt, warum bei einer unheilbaren Krankheit die Gültigkeit befristet ist. Den Zettel habe ich gerade nicht da, aber sinngemäß war da die Antwort "es ist zu erwarten, dass mit den gängigen Behandlungsmethoden eine Komplettremission eintritt".
Da weiß das Amt mehr als ich oder meine Ärzte....
War bis gerade eben aber auch der Meinung, dass nur bei einer entsprechenden Verbesserung des Zustandes der Grad der Behinderung abgesenkt wird.
Wie kommt das Amt überhaupt dazu? Habt ihr einen neuen Antrag gestellt weil der alte Ausweis ablief oder haben die selbstständig geprüft?
Bei der Bewilligung stand bei mir direkt drin, dass es evtl. eine erneute Gesundheitsprüfung 1 Jahr nach Antragstellung gibt.
Schließe mich ansonsten den anderen an: Auf jeden Fall innerhalb der Frist widersprechen! Offizielle Stellen geben da leider absolut nicht nach wenn man drüber kommt.
Habe aktuell 100% befristet auf 2 Jahre.
Vor kurzem habe ich bei der zuständigen Stelle nachgefragt, warum bei einer unheilbaren Krankheit die Gültigkeit befristet ist. Den Zettel habe ich gerade nicht da, aber sinngemäß war da die Antwort "es ist zu erwarten, dass mit den gängigen Behandlungsmethoden eine Komplettremission eintritt".
Da weiß das Amt mehr als ich oder meine Ärzte....
War bis gerade eben aber auch der Meinung, dass nur bei einer entsprechenden Verbesserung des Zustandes der Grad der Behinderung abgesenkt wird.
Wie kommt das Amt überhaupt dazu? Habt ihr einen neuen Antrag gestellt weil der alte Ausweis ablief oder haben die selbstständig geprüft?
Bei der Bewilligung stand bei mir direkt drin, dass es evtl. eine erneute Gesundheitsprüfung 1 Jahr nach Antragstellung gibt.
Schließe mich ansonsten den anderen an: Auf jeden Fall innerhalb der Frist widersprechen! Offizielle Stellen geben da leider absolut nicht nach wenn man drüber kommt.
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- kikki1309
-
45 Beiträge
seit
14. Sep 2018
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antworten.
Wir werden auf jeden Fall Einspruch einlegen ,alles sehr seltsam, denn im ersten Bescheid war erst eine Befristung bis zum 01.01.2023 angegeben , aber der Hinweis, auf eine evt. frühere Überprüfung des Gesundheitszustandes.
Das MM ist, wie schon geschrieben wurde ,eine unheilbare Krankheit und mein Mann war auch nicht in Komplettremission.
Ich werde berichten, wie die Sache weiter verlaufen ist und bis dahin wünsche ich allen ein schönes Wochenende
Christel
vielen Dank für die Antworten.
Wir werden auf jeden Fall Einspruch einlegen ,alles sehr seltsam, denn im ersten Bescheid war erst eine Befristung bis zum 01.01.2023 angegeben , aber der Hinweis, auf eine evt. frühere Überprüfung des Gesundheitszustandes.
Das MM ist, wie schon geschrieben wurde ,eine unheilbare Krankheit und mein Mann war auch nicht in Komplettremission.
Ich werde berichten, wie die Sache weiter verlaufen ist und bis dahin wünsche ich allen ein schönes Wochenende
Christel
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