Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
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Erwerbsunfähigkeits Rente

Betreff: Erwerbsunfähigkeits Rente
23 Apr 2024 12:37
  • Peter_F
  • 2 Beiträge seit
    23. Apr 2024
Hallo liebe Gemeinde, ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser und habe mich nun endlich auch angemeldet.
Ich habe Ende 2021 meine Diagnose MM erhalten und wurde dann gleich 2022 2 mal mit einer Hochdosis-chemo und Stammzellenrückgabe behandelt (Hochrisiko Genetik).
Seit 2023 bekommen ich eine Erhaltungstherapie mit Lenalidomid 15mg, aber leider steigen meine freien Leichtketten seit Anfang 2024 wieder an!
Mir wurde nun nahegelegt, eine CAR-T Zellen Therapie (Cita-Cel) zu beantragen und diese bei Bewilligung dann auch schnellstmöglich durchzuführen zu lassen.

Jetzt überlege ich, ob ich ggf. eine EU-Rente beantragen sollte. Zur Zeit arbeite ich wieder Vollzeit, was mir allerdings zunehmend schwerer fällt (Kognitiv und Körperlich).
Nun hat mein Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag mit ziemlich guten Konditionen angeboten, ich bin mir allerdings alles andere als sicher, ob das eine gute Idee ist, zumal ich einen gutbezahlten, sicheren Job habe.

Meine Frage ist, wie stehen die Chancen, eine EU Rente genehmigt zu bekommen mit der Krankheit MM? Und vor allem, ist es ein Nachteil, wenn ich arbeitslos gemeldet bin, bzw. besteht dann überhaupt die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen?

Peter

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Antwort auf Erwerbsunfähigkeits Rente
23 Apr 2024 20:50
  • Mira
  • 414 Beiträge seit
    03. Feb 2014
Hallo Peter,
Aufhebungsverträge haben immer den Haken, dass es erst mal 6 Wochen Sperre gibt bevor das Arbeitsamt einspringt. Und immer aufpassen; die Abfindung wird versteuert (Der Prozentsatz bzw. die Höhe der Steuer sind von drei Dingen abhängig: Ihrem Jahreseinkommen, der Höhe der Abfindung und der Frage, ob Sie die Fünftel Regelung in Anspruch nehmen) und man muss u.U. auch Krankenkassenbeiträge drauf bezahlen. Da könnte schon einiges Futsch sein. Besser etwas Geld in der Hand nehmen und einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Manchmal übernehmen die Rechtschutzversicherung auch eine Beratung oder bietet diese sogar an. Die Beratung selbst kostet nicht allzu viel, schätze mittlerweile um die € 200,00 für die Erstberatung. Und der Rechtsanwalt kann auch sagen was man besser tut oder halt besser nicht tut.

Was die EU Rente betrifft: das hängt von den Beeinträchtigungen die man wegen der Erkrankung hat ab, oft wird die dann erst mal für 5 Jahre bewilligt. Soweit ich weiß ist das auch aus der Arbeitslosigkeit heraus möglich. Auch das sollte man einfach klären lassen. Es gibt ein Verein der diesbezüglich (=soziale Fragen, Arbeitsrechtlich ist ein spezialisierter Anwalt besser) behilflich sein kann, die VDK.
Mit der DVK habe ich aber keine Erfahrung mit, ich habe damals alles über Anwälte geregelt und da dies auch schon länger her ist nutzt Ihnen mein Wissen auch nicht, da sich zwischenzeitlich einiges geändert haben könnte/dürfte.

LG
Mira
Letzte Änderung: 23 Apr 2024 20:52 von Mira.

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Antwort auf Erwerbsunfähigkeits Rente
23 Apr 2024 22:07
  • miregal
  • 711 Beiträge seit
    17. Mai 2019
Vielleicht käme ja auch eine Teilrente in Frage? Dann ist der Einkommensverlust nicht so hoch und man hat auch weiterhin eine Aufgabe. Die Rente könntest du nach der Cartherapie und Reha beantragen, wenn es in eine Dauermedikation hinausläuft und die körperliche Leistungsfähigkeit weiterhin schwach ist. Verstehe aber nicht, warum der AG Dich loswerden will, meistens sind sie froh, einen Schwerbehinderten zu beschäftigen der trotzdem fast vollständig einsatzfähig ist (die Unterbeschäftigungsquote wird mit deutlichen Strafzahlungen geahndet)

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Antwort auf Erwerbsunfähigkeits Rente
24 Apr 2024 09:50
  • Callosum62
  • 95 Beiträge seit
    18. Sep 2023
Hallo,
zunächst einmal: Könnte es sein, dass bei Dir eine MM-Risiko-Konstellation vorliegt? Die Tandem-Transplantation spricht dafür, und die möglicherweise kurze Remissionszeit von gerade mal zwei Jahren auch. Wenn dem so ist, dann könnte das bedeuten, dass Du möglicherweise in den nächsten Jahren einiges an zeitaufwändigen Behandlungen vor Dir hast, Nebenwirkungen inklusive, versteht sich. Aber das ist nur eine Vermutung von mir und betrifft eher die Krankheits-Seite der Problematik.

Reden wir über die Erwerbsminderungsrente (früher EU). Ich meine, man muss sich vorab grundsätzlich überlegen, ob man im MM seine Restlebenszeit mit Arbeit verbringen möchte und ob man andere, sinnstiftende Tätigkeiten für sich finden kann, das ist so ungefähr dieselbe Geschichte, die man vor Eintritt der Regelaltersrente für sich geklärt haben sollte.
Jetzt weiß ich nicht, wie alt Du bist, das spielt durchaus eine Rolle bei der Erwerbsminderungsrente. Aber egal, reden wir mal über Geld. Also, wenn schon MM, dann wenigstens ohne finanzielle Sorgen, Stichwort Lebensqualität - meine Ansicht. Und da sollte man in Deiner Situationen wohlausgewogen taktisch überlegt vorgehen und durchaus mal mit dem spitzen Bleistift rechnen.

Sozialmedizinisch ist es so: Ohne Grad der Behinderung, der mindestens 50 %, besser mehr betragen sollte, wird es schwierig mit einer EM-Rente. Man braucht also einen unbedingt einen Schwerbehinderten-Ausweis. Bei Krebs gibt es oft 50 %, beim MM sollte das eigentlich kein Problem sein.
Wenn Du täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kannst - wohlgemerkt, egal, welche berufliche Tätigkeit - dann ist eine volle Erwerbsminderungsrente möglich. 3 bis etwas unter 6 Stunden bedeutet Teil-Erwerbsminderung, d.h. von der Rente her ist das die Hälfte. Diese Einstufung wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, entweder durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten, oder durch ein sozialmedizinisches Gutachten. Darin muss stehen, dass die körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit AUF DAUER unter 3 Stunden ist, auch bei Ausschöpfung weiterer Behandlungen oder Rehamaßnahmen. Aufgemerkt nun also: Was viele nicht wissen, ist, wenn sie einen Reha-Antrag stellen, ist das zuweilen gleichzeitig ein Rentenantrag, denn im Rahmen der Reha werden auch solche sozialmedizinischen Gutachten erstellt. Das spielt es denn eine Rolle, wie hoch das Krankengeld ist und wie lange man das noch bekommt. Krankengeld ist oft höher als die Erwerbsminderungsrente (nicht immer, z.B. bei Langzeitbeschäftigten mit Zusatzrente).
Ich persönlich habe den Zauber mit der Teilerwerbsminderungsrente sein gelassen, aber ich konnte mir das finanziell leisten, auch wegen Rücklagen, und meine Frau arbeitet noch, und meine berufliche Tätigkeit konnte man sowieso nur ganz oder gar nicht machen, also nicht teilweise mit wenigen Stunden am Tag, und schon gar nicht mit der Aussicht auf einen Ausfall in den nächsten Monaten.
Die volle Erwerbsminderungsrente wird, je nach Alter, in der Regel zunächst mal für 1-2 Jahre gewährt, dann muss man zumeist einen Folge-Antrag stellen, habe ich zwei mal machen müssen, ist easy-peasy, da geht es nur darum, ob sich was geändert hat, schwierig, bei einem MM. Jetzt bin ich seit zwei Jahren in unbefristeter voller EM-Rente.
Man darf im übrigen in der vollen Erwerbsminderungsrente dazuverdienen, und zwar 18.558,75 Euro im Jahr, das ist auch nicht gerade wenig. Aber man darf dann nur 5 x 3 Stunden die Woche arbeiten, also 15 Stunden, ist klar, unter 3 Stunden täglich halt. Aber in diesem Status KANN man arbeiten, MUSS es aber nicht, denn man weiß ja nicht, wie es sich entwickelt mit der Krankheit oder Leistungsfähigkeit. Ich wollte dann auch wirklich raus aus dem Berufsleben, ein für alle mal. Weil ich immer wieder Tage dabei hatte, wo ich schon 1 Stunde überlegen musste, ob ich das Bett verlasse oder mir eine Schnitte Brot schmiere.

Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein, ich bin ja keine Person der Rechtspflege oder so, liebe mitlesende Rechtsanwälte. Sondern nur meine Meinung. Bei Dir kommt jetzt m.E. noch dazu, dass Dir der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag anbietet. Warum? Nun, das hängt sehr von Deiner Tätigkeit ab, manche Berufsfelder erfordern es, dass man unabkömmlich und voll leistungsfähig ist, da kann der Arbeitgeber keine Ausfallszeiten brauchen. Da gab es vielleicht einige davon in den letzten Jahren. Die Fehlbelegungsabgabe zahlen viele Arbeitgeber lieber aus der Portokasse, anstatt Behinderte in relevanten Arbeitsfeldern weiter zu beschäftigen.
Jetzt geht es dann um die Höhe der Abfindung. Faustregel ist, nach meiner Kenntnis, 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Das kann aber auch deutlich mehr sein, da habe ich MM-Kollegen, die klug verhandelt und sehr viel mehr bekommen haben. Nur: Warum sollte ein Arbeitgeber richtig viel Kohle raus tun, wenn er ahnt, dass jemand sowieso bald in Rente geht? Taktik, ist klar ;). Bei Summen im deutlich 5-stelligen Bereich, das ist keine Seltenheit, wäre mir eine Sperrfrist von der Agentur für Arbeit egal. Die ist, soweit ich weiß, aktuell 12 Wochen, also 3 Monate gibt es keine Kohle, das dürfte dann ja ALG 1 sein. Und noch egaler wäre es mir, wenn ich sowieso langfristig mit Aussicht auf Erfolg in Richtung volle Erwerbsminderungsrente gehe.

Die Idee, sich eine Rechtsberatung zu holen, ist gut, beim gestandenen Arbeitsrechtlicher kostet das was, aber das ist es wert. VDK ist auch oft gut, aber da muss man erst Mitglied werden, und dann hat man in der Regel keine freie Anwaltswahl.

Tja, nicht einfach, das wird ein spannendes Frühjahr für Dich. Ich persönlich habe den Schritt in die volle EM-Rente nie bereut, aber 1-2 Jahre Anpassungszeit gebraucht, und immer wieder Tage dabei gehabt, wo ich regelrecht arbeitsgeil gewesen bin. Aber das waren die guten Tage...

Folge Deinem Herzen, aber vergiss dabei nicht, Dein Hirn mitzunehmen.
(Alfred Adler)

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Antwort auf Erwerbsunfähigkeits Rente
26 Apr 2024 15:34
  • Peter_F
  • 2 Beiträge seit
    23. Apr 2024
Hallo Mira,
ich hatte den schlechtesten Fall angenommen, max. versteuert und auch 3 Monate Sperre! Mir ging es darum, ob ich eine realistische Chance habe, die EU Rente genehmigt zu bekommen. Nach Rücksprache mit dem VDK und auch mit einer Psychologin diese Woche sollten gute Chancen bestehen, die EU-Rente genehmigt zu bekommen. (Hoffen wir mal!)
Mit dem Fachanwalt für Sozialrecht ist eine gute Idee, das werde ich bestimmt auch in Anspruch nehmen.

@miregal: Eine Teilrente kommt überhaupt nicht in Frage, auch der Abfindung wegen, entweder ganz oder gar nicht!

@Callosum62: Ich hatte in der Ausgangsnachricht vermerkt, das ich eine Hochrisiko Genetik habe. Ich bin 55 Jahre alt, habe auch einen GDB von 70. Vom finanziellen Aspekt wäre das bei mir ebenfalls kein Problem, ich habe mein leben lang den Höchstsatz einbezahlt und letztendlich wird es auch noch bis zum offiziellen Renteneintrittsalter hochgerechnet (-10,8%)
ABER DAS PROBLEM ist, dass man es erstmal genehmigt bekommen muss, darauf bezog sich meine Anfrage! Ich hatte auf viele (erfolgreiche) Rückmeldungen von den Forumsmitgliedern gehofft und gegeben falls Dinge, die unbedingt zu beachten sind.
Die Abfindung ist unverhandelbar, da es Programm ist, was theoretisch jeder im Unternehmen in Anspruch nehmen kann, man muss sich darum aktiv "bewerben"

Danke + LG
Peter

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Antwort auf Erwerbsunfähigkeits Rente
26 Apr 2024 17:47
  • Butzl
  • Butzls Avatar
  • 390 Beiträge seit
    03. Jan 2015
Moin

Ich habe zwar nur ein smoldering Myelom, bin aber bereits seit 2019 berentet, dafür sind natürlich mehrere Erkrankungen mit diesbezüglichen Einschränkungen verantwortlich.
Ein behandlungspflichtiges Myelom ist aber schon aussagekräftig, Du musst unbedingt alle Einschränkungen, die Du hast, aufführen!
Ich würde mich einfach an einen Rentenberater der DRV wenden, diesbezügliche Ansprechpartner nennt Dir Deine zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Diese Rentenberater arbeiten für Dich unentgeltlich und füllen sogar den Rentenantrag mit Dir aus!
Das ist sehr angenehm, denn dann weisst Du genau, dass alles Notwendige ausgefüllt und mit eingereicht ist!
Ich persönlich würde diesen Weg immer einem kostenpflichtigen Sozialverband vorziehen!
Einem Auflösungsvertrag o.ä. würde ich nicht zustimmen, Dir stehen Krankengeld und im Anschluss ALG 1 zu.
PS: ein Behinderungsgrad ist nicht erforderlich für das Erlangen der EMR, Schwerbehinderung und Erwerbsminderung sind zwei Paar Schuhe.
Aber ab einem GDB 50 kann man bereits mit 62 in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte gehen, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings auch mit Abschlägen.
Da kann Dich ebenfalls der Rentenberater informieren
Alles Gute wünsch ich Dir

LG aus der Heide - Moni

Monika (Butzl)
Smoldering Myelom. Bitte bitte für immer...
Letzte Änderung: 26 Apr 2024 18:33 von Butzl. Begründung: Ergänzung

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