Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
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Grad der Behinderung

Betreff: Grad der Behinderung
20 Nov 2015 08:18
  • Kelufi
Hallo zusammen,
letztes Jahr zu Beginn meines MM habe ich 70 GdB bekommen, jetzt 1 1/2 Jahre später wurde erneut geprüft, ich bin gerade 3 Wochen von der 1. Hochdosis zu hause und bekomme nun ein Schreiben mit 40 GdB mit Begründung: nach Chemo stabile Erkrankung, dabei weiß ich noch nicht mal meine Werte, muß nächste Woche zum Stayging in die Klinik und es kann gut sein, daß ich eine Tandem machen muß.
Wie gehe ich damit um ??
Und ist Tandem wirklich wirksamer - hat wer damit Erfahrung.
Viele Grüße Kerstin

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Antwort auf Grad der Behinderung
20 Nov 2015 09:49
  • Sabine_D
  • Sabine_Ds Avatar
  • 177 Beiträge seit
    14. Jan 2015
Hallo Kerstin,

die 40% würde ich so nicht akzeptieren. Bist Du beim VdK?
In welchem Krankenhaus lässt Du Dich behandeln?

Von einigen Krankenhäusern weiss ich, dass sie auch eine Sozialstelle im Hause haben. Selbst da kann man sich helfen lassen.

Mein Mann (80%) hat auch die Tandem hinter sich. Es geht ihm sehr gut und er arbeitet auch wieder. Die 2. Behandlung hat er leichter weggesteckt als die erste.
Stammzellensammlung, 1. und 2. Autologe waren alle in diesem Jahr.

Alles Gute für Dich,
Sabine

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Antwort auf Grad der Behinderung
24 Nov 2015 23:09
  • Lutzz
moin, das mit dem gdb 40 find ich schon arg schräg. da scheint mal wieder jemand vom amt keine ahnung vom mm zu haben. kann man ja auf den ersten blick verstehen, da es sich um keine relativ weitverbreitete krankheit wie schnupfen, migräne oder frühmorgensaufstehabwehrsyndrom handelt. aber in der aufgeklärten welt weiß man zumindest, wo man sich informieren kann. aber dafür hatte der zuständige bearbeiter wohl eher keine zeit oder keine lust gehabt.

gegen den bescheid würde ich erstmal widerspruch einlegen - natürlich fristgerecht! dann würde ich mit dem mich behandelnden onkologen sprechen. dieser wurde im rahmen der gdb-festsetzung sicher aufgefordert, sich schriftlich zu äußern. das sollte in der regel auch bei einer neufestsetzung nach z. b. 2 jahren ebenso gehandhabt werden. so kenne ich das jedenfalls. nicht umsonst hattest du in deinem antrag die anschrift der betreffenden arztpraxis benannt.
es wäre schon interessant zu wissen, was dein onkologe zu deiner krankheit dem amt im rahmen der neufestsetzung des gdb mitgeteilt hat, sofern seine meinung überhaupt abgefragt wurde.
wenn die überprüfung im widerspruchsverfahren nix bringen sollte, so wäre für mich ein anwalt die nächste wahl, mit dem man den rechtsweg beschreiten kann. am besten wäre ein anwalt, der schon einschlägige erfahrungswerte aufzuweisen hat bzw. der ein "fachanwalt" ist. ich rate immer dringend von anwälten aus dem familien- oder bekanntenkreis oder von sonstwoher ab, der von irgendjemanden empfohlen wird, weil man den halt kennt, weil der so lieb und nett ist und weil der das für 'n appel und ein ei macht. wenn der keine ahnung von der materie hat, kannst du ihn in die tonne hauen. also wenn dann richtig, denn es lohnt sich!
erfahrungsgemäß sind die gerichte bei verfahren wegen anerkennung von graden der schwerbehinderung sehr "kundenfreundlich". und fast immer auf der seite der kläger. wenn du nicht mit völlig abartigen forderungen kommen solltest, darfst du mit wohlwollenden richtern rechnen. das hat auch damit zu tun, dass diese sich üblicherweise mit dem sachverhalt intensiver befassen als mitunter arg demotivierte sachbearbeiter in den ämtern.
aber vorher würde ich erstmal natürlich versuchen, im widerspruchsverfahren ein besseres ergebnis zu erzielen, da hier meist ein anderer sachbearbeiter oder gar ein dienstvorgesetzter sich den vorgang anschauen wird.
ein gewisser spielraum ist jedenfalls so oder so bei den ämtern vorhanden. so wie du bekamen viele von uns einen gdb von 70 oder 80 zugestanden, ich selbst habe einen unbefristeten gdb von 90 (sogar noch vor der ersten szt).
einige bekamen sogar einen gdb von 100, dann aber wohl nur befristet. da muß meist nach ca. 2 jahren nachverhandelt werden, wobei auch hier das gutachten deines behandelnden onkologen wichtig ist. wenn der etwas ausschmückend sagt: unheilbar und keine cr, dann ist das meist die halbe miete. also lass den kopf nicht hängen und kämpfe!! es lohnt sich!
lieben gruß!

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Antwort auf Grad der Behinderung
07 Dez 2015 11:24
  • howolto
Hallo, ich habe auf Anhieb GdB 100 ohne Befristung bekommen, Einspruch einlegen und ein Gutachten vom Arzt hinzufügen.

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Antwort auf Grad der Behinderung
08 Dez 2015 07:53
  • KerstinN
Hallo, ich habe anfangs 60 Grad für MM, künstliche Hüfte und rheumatoide Arthritis bekommen. Nach dem Widerspruch dann 100 Grad befristet auf ein Jahr, dann muss neu geschaut werden. Drück dir die Daumen unbedingt Widerspruch einlegen.

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Antwort auf Grad der Behinderung
09 Dez 2015 00:37
  • Turok
  • Turoks Avatar
  • 200 Beiträge seit
    12. Apr 2013
Hallo zusammen, mal etwas gutes in der Zeit. Auch bei mir wurde nach Überprüfung und Feststellung das sich nichts positiv geändert hat, mein Grad der Behinderung für über ein Jahr weiter genehmigt.
Auch mal schön, nur nicht abwimmeln lassen wenn die anders wollen.

LG Dirk

....in den Pausen passiert das Wesentliche....

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