Grad der Behinderung
- Kelufi
Hallo zusammen,
danke für die Beiträge. Habe Einspruch eingelegt und jetzt 80 % befristet bis zum Sommer 2016 bekommen. Da mein Krankengeld jetzt ausgelaufen ist, mußte ich Arbeitslosengeld zur Überbrückung beantragen - der Amtsarzt ist am prüfen .... hoffentlich klappt es.
Liebe Grüße Kerstin
danke für die Beiträge. Habe Einspruch eingelegt und jetzt 80 % befristet bis zum Sommer 2016 bekommen. Da mein Krankengeld jetzt ausgelaufen ist, mußte ich Arbeitslosengeld zur Überbrückung beantragen - der Amtsarzt ist am prüfen .... hoffentlich klappt es.
Liebe Grüße Kerstin
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- Bucher
Hallo zusammen,
ich habe nach dem Arztbrief ohne Befristung sofort 100 % erhalten. Das ist schon allein wegen des Parkplatzes sehr angenehm und ich finde auch, dass dieser Grad der Behinderung berechtigt ist. Außerdem habe ich sehr starke körperliche Einschränkungen. Vielleicht spielt das ja eine große Rolle.
Aber gegen die Herabsetzung auf 40 % würde ich Einspruch einlegen.
Alles Gute und viel Erfolg
Renate
ich habe nach dem Arztbrief ohne Befristung sofort 100 % erhalten. Das ist schon allein wegen des Parkplatzes sehr angenehm und ich finde auch, dass dieser Grad der Behinderung berechtigt ist. Außerdem habe ich sehr starke körperliche Einschränkungen. Vielleicht spielt das ja eine große Rolle.
Aber gegen die Herabsetzung auf 40 % würde ich Einspruch einlegen.
Alles Gute und viel Erfolg
Renate
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- MarcWen
-
364 Beiträge
seit
09. Jun 2011
GdB von 100 reicht für eine Blaue Parkkarte nicht aus. Dafür brauchst Du das Merkzeichen aG auf der Rückseite eingetragen.
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- Margret
"Parken darf man auf einem Behindertenparkplatz nur mit einem besonderen blauen Parkausweis. Um den blauen EU-Parkausweis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, wird ein Schwerbehindertenausweis benötigt. Ausschließlich Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" ) erhalten dann den blauen Sonderparkausweis.
Wichtig: Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz."
Quelle: www.vdk.de
www.vdk.de/deutschland/
Wichtig: Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz."
Quelle: www.vdk.de
www.vdk.de/deutschland/
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