Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
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Tipp für den Neukauf eines PKW

Antwort auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov 2012 12:52
  • MarcWen
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  • 364 Beiträge seit
    09. Jun 2011

Nein, Rudi hat es auf den Punkt gebracht Margret :)

Den einzigen Vorteil den ich hier sehe ist, dass man "leichter" an seinen Rabatt kommt bzw. nicht so lange und hart verhandeln muss. Liegt ja nicht jedem.

Ansonsten klingen Presserabatte oder Behindertenrabatt erst mal toll auf dem Papier, in der Praxis relativiert sich das aber wieder schnell.

Grüße, Marcus

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Antwort auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov 2012 13:00
  • Margret
Nein, das stimmt eben nicht.

Der Behindertenrabatt ist ein Angebot des Herstellers und hat eine Grundlage - den sogenannten "Nachteilsausgleich". Darauf hat man dann einen festen Anspruch

Der Verkaufsrabatt ist abhängig vom einzelnen Händler, vom gewählten Modell bzw. dessen Ausstattung und vom Verhandlungsgeschick. Darauf hat man keinen Anspruch.

Bei guter Verhandlung kann man beide Rabatte miteinander verflechten. Gelegentlich mit Einbeziehung eines höheren Ankaufspreises für den Altwagen.

Aber ich will hier niemanden mit Fakten verwirren, wo doch die (Vor)Urteile schon feststehen, gell?

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Antwort auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov 2012 13:18
  • rudi
  • rudis Avatar
  • 2203 Beiträge seit
    22. Okt 2009

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Heilung ist ein individueller Prozess, der sehr stark an das persönliche Bewusstsein gebunden ist. Daher kann kein Mensch einen anderen Menschen heilen sondern immer nur auf dem Weg zu seiner persönlichen Heilung begleiten.

rudiversal.wordpress.com

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Antwort auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov 2012 19:09
  • Karsten
  • Karstens Avatar
  • 469 Beiträge seit
    22. Apr 2010
Sicherlich gibt es "normale" Rabatte bei den Autohäusern,aber so wie es hier beschrieben wird ist es nur bei einigen Herstellern bei denen es richtig beschissen aussieht beim Absatz, oder ein Modellwechsel ansteht.
Bei vielen Herstellern gibt es nicht so einfach mal 20% Rabatt wie einige hier schreiben. Solche Parolen hauen die Medien gern mal raus, aber die Realität sieht anders aus.
Ich habe gerade ein Auto bestellt und bekomme 15% Behindertenrabatt bei einem deutschem Hersteller und muss 12 Wochen auf das Auto warten,weil die Auftragslage beim Hersteller unverändert gut ist.

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Antwort auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov 2012 19:47
  • joseph
  • josephs Avatar
  • 4701 Beiträge seit
    22. Okt 2009
Hallo Karten und Margret

Als Ausländer (nicht Deutscher) find ich eure Aussagen toll, da es doch eine Hilfe darstellt für viele Betroffene / Behinderte

Zwei Fragen hab ich dazu, aus reiner Neugier

Gibt es eine Mindestgrenze des Behinderungsgrades, zbs. gültig ab 30% Behinderung

und

Gibt es vorgeschriebene Richtlinien für das Auto, zbs. Automatik-Getriebe usw.

Wäre nett, wenn Ihr euch mal äussern könntet

Das Händler- und Behinderungsrabatt kombiniert werden können ist für mich logisch, ist bei uns genauso

MFG

Joseph




Von 04ten April 2005 bis ........................ ist schon ein langer Weg

Die , die Bock haben mit mir über WatsApp zu kommunizieren 00352 621 139 084

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Antwort auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov 2012 20:07
  • Margret
Joseph, ich habe weiter oben einen link eingestellt, wenn du den aufrufst, siehst du auf der linken Seite die Spalte "Autokauf", draufklicken, etwas runterscrollen, dann kommt eine Tabelle der Hersteller, Rabatte und Voraussetzungen. Es gibt Hersteller, die ohne GdB einen Rabatt vergeben.

Interssant zu wissen: Wir haben in D das sogenannte "Nachteilsausgleichgesetz" - die Hersteller bekommen demnach eine steuerliche Vergünstigung, die den gewährten Behindertenrabatt (fast) ausgleicht. Dieses Wissen kann man bei knauserigen Händlern ("...wir haben doch schon für sie draufgelegt...") mal nebenbei in die Verhandlungen einfliessen lassen...
:wink:

zum Rabatt: Nein, es gibt keine Vorschriften über die Ausstattung. Der PKW muss auf den Behinderten zugelassen werden - der Behinderte muss aber keinen Führerschein haben.

zur KFZ-Steuer: Für die Steuerermäßigung ist wichtig, dass der Wagen nur für die Versorgung/Haushalt/Urlaub und den Transport des Behinderten genutzt wird. (Also nicht das Luxus-Auto auf die kranke Oma zulassen und fröhlich an der Cote d'Azur cruisen...)

zur KFZ-Versicherung: Jeder Anbieter hat eigene Regularien, bitte jeweils dort nachfragen.

In dem o.g. link gibt es auch Hinweise zu weiteren Ermäßigungen für Behinderte.

Was übrigens deine "Ausländereigenschaft" angeht: Wir sind alle Ausländer. Fast überall. :wink:
Liebe Grüße nach L,
Margret

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