Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
Online-Netzwerk für Patienten/-innen und Angehörige

Resturlaub darf nicht verfallen!

Betreff: Resturlaub darf nicht verfallen!
06 Jan 2011 23:34
  • leopoldi
  • leopoldis Avatar
  • 1172 Beiträge seit
    23. Okt 2009
Hallo,

wir haben selbst die Erfahrung gemacht, dass es noch allgemein gültige Meinung ist, wegen Krankheit nicht eingebrachter Resturlaub verfalle zum 31. März des Folgejahres.

Hiergegen steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Januar 2009, nach der Arbeitnehmer ein Recht auf Auszahlung des wegen Krankheit nicht einbringbaren Resturlaubs haben.

www.igbce.de/portal/site/igbce/resturlaub/

Dies gilt für Arbeitnehmer - nicht für Beamte, die im Krankenstand Lohnfortzahlung genießen - da ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Krankengeld finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Vermutlich wird das in der Praxis dann so aussehen, dass für diesen Zeitraum die Weiterzahlung von Krankengeld eingestellt wird.
:P
LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

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Antwort auf Resturlaub darf nicht verfallen!
26 Okt 2011 18:54
  • MarcWen
  • MarcWens Avatar
  • 364 Beiträge seit
    09. Jun 2011
Ein aktuelles Urteil zu dem Thema, kein kompletter Freifahrtsschein:

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