Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
Antwort auf Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
- gex
-
587 Beiträge
seit
15. Jun 2016
Danke, hoffentlich wird aus diesem Entwurf auch wirklich ein Gesetz, und schon ab 2021. Sieht auf jeden Fall besser aus als bisher.
LG
LG
Diagnose Smoldering MM 01/14, IgG lambda, FISH t(11;14)
Erste Therapie ab 04/19: Isatuximab + VRd -> VGPR erreicht
ab 12/19 Isatuximab + Rd, keine weitere Verbesserung
09/20 HD/aSZT sehr gut vertragen und deutlich besseres Ansprechen, danach keine Erhaltungstherapie
Anfang 2023 Rezidiv mit Rippenbrüchen und Osteolyse Schlüsselbein
seit 06/23 Pomalidomid +Dex, wieder VGPR
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Antwort auf Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
- daw
-
67 Beiträge
seit
24. Apr 2020
Ja das ist zu hoffen. Die bisherigen Pauschbeträge sind ja nun nicht gerade hoch. Aber so wie ich das verstehe, wurde der Gesetzentwurf durch die Regierung beschlossen. Es besteht also begründete Hoffnung, dass das Gesetz dann auch in Kürze kommt.
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Antwort auf Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag werden stark erweitert
- PMF2SZT
-
50 Beiträge
seit
25. Sep 2018
Am Donnerstag, den 29.10.2020 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf über die Erhöhung der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge zugestimmt. Künftig kann jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen. Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag.
Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.
Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2021, betreffen also die ESt-Erklärung in 2022!
Gruß, Joachim
Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.
Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2021, betreffen also die ESt-Erklärung in 2022!
Gruß, Joachim
Joachim
(2x alloSZT Uniklinik Ulm 2010 + 2012 wegen PMF)
www.lenaforum.de - DAS Forum für allogene Stammzelltransplantation von Erwachsenen
Letzte Änderung: 06 Nov 2020 14:59 von PMF2SZT. Begründung: Geltungszeitraum ergänzt.
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