Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
Online-Netzwerk für Patienten/-innen und Angehörige

Fahrtkostenerstattung?

Betreff: Fahrtkostenerstattung?
02 Aug 2019 20:29
  • kaktusengel
  • 101 Beiträge seit
    13. Sep 2015
Hallo Ihr,

es würde mich interessieren, ob euch die Fahrtkosten zu einem Myelom-Zentrum erstattet werden.
Leider wird bei meinem Vater jegliche Fahrtkostenübernahme abgelehnt mit der Begründung, dass die gleiche Behandlung in der nächstgelegenen Klinik erfolgen kann. Leider wurden zwei Schreiben von Würzburg abgelehnt in denen steht, dass er wegen Therapieresistenzen und Dialyse nicht gleichwertig in Bamberg behandelt werden könnte.

Es geht um eine Entfernung von 90 km. Selbst die eigenen Spritkosten werden inzwischen nicht mehr übernommen. Da die Behandlung jede bis jede zweite Woche stattfindet, wird das langsam teuer und er ist immer darauf angewiesen, dass ihn ein Verwandter hinbringt und wieder abholt.
Mein Vater ist "Selbstzahler", d. h. die Abrechnung ist wie bei Privatpatienten.
Welche Erfahrungen habt ihr in dieser Angelegenheit gemacht (Privat- oder Normalversichert)

Vielen Dank
LG Kaktusengel

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Antwort auf Fahrtkostenerstattung?
02 Aug 2019 22:34
  • Logopädin
  • 411 Beiträge seit
    06. Feb 2016
Hallo Kaktusengel,
meine gesetzliche KK hat ohne Murren die Fahrten zum 60km entfernten Behandlungszentrum im Taxi bezahlt. Im Genehmigungsschreiben hieß es, dass entweder Taxi/Mietwagen oder eine km-Erstattung bei privaten Fahrten von wem auch immer als Fahrer in Höhe von 20ct.pro km gewährt würde. Und dabei wäre die nächste onkologische Praxis nur wenige km entfernt gewesen. Für gesetzlich Versicherte gibt es verbindliche Mindestvorgaben. Diese beinhalten, dass der Patient auf Kosten der KK an den nächstgelegen Ort transportiert werden muss, wo es die für ihn bestmögliche Behandlung ( z.B. in einer Studie, die nur an bestimmten Stellen durchgeführt wird ) gibt. Das wäre im Fall deines Vaters eben der nächste Ort, an dem seine Therapieresistenzen und die Dialyse berücksichtigt wird. Meine KK ist sehr kulant und hat mich weiter fahren lassen.
Im Falle deines Vaters verstehe ich die Sachlage allerdings nicht ganz.
Du sagst, er sei "Selbstzahler" - aber offensichtlich ist er dennoch krankenversichert. Also ist er privat versichert ? Dann kommt es auf den mit der privaten Krankenkasse individuell abgeschlossenen Tarif an. Hier gibt es keine Vorgaben wie bei den Gesetzlichen. Du musst im Vertrag nachsehen.
Liebe Grüße
Nicole

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Antwort auf Fahrtkostenerstattung?
02 Aug 2019 22:41
  • greece
  • 95 Beiträge seit
    12. Jul 2018
Hallo Du ,
ich bin gesetzlich versichert und wohne in Duisburg. Meine zweite autologe habe ich in Würzburg (ca. 360km) durchgeführt. Mein Hausarzt hat mich dorthin überwiesen mit der Begründung 'Hochrisikopatient'.
Die Krankenkasse hat die vollen Fahrtkosten für die stationäre Behandlung und den Termin zur ambulanten Vorsorge übernommen.
Bezahlt worden sind die Hinfahrt mit der Bahn, Kosten der BahnCard50, Rückfahrt mit dem Taxi (620€) und zwei Fahrten mit dem privat PKW. Alles sehr unkompliziert. Es gibt dafür Vordrucke, welche der Hausarzt ausfüllen muss.
Vielleicht hilft es einfach hartnäckig zu bleiben und nicht locker zu lassen.
Gruß Stefo

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Antwort auf Fahrtkostenerstattung?
03 Aug 2019 05:35
  • kaktusengel
  • 101 Beiträge seit
    13. Sep 2015
Hallo Logopädin,
die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist weder gesetzliche noch private Krankenkasse. Sie ist eine Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, die ihren Mitgliedern Leistungen im Krankheitsfall gewährt. Die Rechnungen werden selbst eingereicht und dann von der KK übernommen. Es gibt verschiedene Ausführungen.
Das bedeutet für meinen Vater Chefarztbehandlung (also wie privat versichert) aber kein Anspruch auf ein Zweibett- oder Einbettzimmer. Normalerweise gibt es keine Probleme bei Kostenübernahmen.
Herzliche Grüße
Claudia

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Antwort auf Fahrtkostenerstattung?
03 Aug 2019 08:24
  • lisa_kotschi
  • lisa_kotschis Avatar
  • 1139 Beiträge seit
    26. Okt 2009
Liebe Claudia,

Dein Vater ist als Beamter, wenn ich das richtig sehe, gemäß Öffentlichem Dienst versichert. - Das heißt eine irgendwie geartete Basisversicherung (mir fällt gerade der Begriff nicht ein) und die sog. Beihilfe.

Das unterscheidet sich von der gesetzlichen Versicherung, aber z.T. auch der voll-privaten KV. Ich bin privat voll versichert und ich stelle immer wieder fest, dass manche Leistungen zwar besser als die gesetzlichen sind, manche aber auch schlechter, z.B. bei der Fahrtkostenerstattung.

Während der ersten Zeit meiner Chemo musste ich Menschenanhäufungen und auch öffentliche Verkehrsmittel strikt meiden. Da hat die KV die Taxikosten erstattet. In einem anderen Fall, einer Darmspiegelung vor einigen Jahren, hat sie trotz der entsprechenden Anweisung des Arztes, nicht gezahlt.

Es wird also von den privaten und den ähnlichen recht unterschiedlich gehandhabt.

Beste Grüße Lisa

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Antwort auf Fahrtkostenerstattung?
03 Aug 2019 15:16
  • Logopädin
  • 411 Beiträge seit
    06. Feb 2016
Hallo Claudia,
da ich als selbstständige Heilmittelerbringerin direkt mit Krankenkassen abrechne, sind mir die Besonderheiten bei der PBeaKK gut bekannt.
Es gibt dort grundsätzlich zwei Sorten:
Einmal die, die wie eine Gesetzliche Krankenkasse fungiert ( = A ). Das sind Postbedienstete und Rentner ohne Beihilfeanspruch. Viele "Postboten" - so hießen die Postzusteller ja früher - gehören in diese Versicherung. Alle Leistungen werden wie eine VDEK-Krankenkasse abgerechnet ( =Ersatzkasse, also TK,Barmer und Co. ) und die von Ärzten und Heil-und Hilfsmittelerbringern erbrachten Leistungen werden von diesen direkt mit der Kasse abgerechnet - also genauso wie bei allen anderen gesetzlichen Versicherungen.
Die zweite Sorte ist die der Postbeamten (= B1,B2 ) und deren Pensionäre ( = C ).
Das dürfte nach deiner Beschreibung die KK deines Vaters sein.
Und für die gibt es ein Merkblatt betreffend Fahrtkosten. Geh einfach auf die Seite der Postbeamtenkrankenkasse B ( so habe ich das bei google eingegeben ) und dort erscheint als Top-Frage die nach Fahrtkostenübernahme. In dem Merkblatt, was sich dann öffnet, steht das, was auch für gesetzlich Versicherte gilt, nämlich, dass die Fahrt zu dem nächstgelegenen Ort übernommen wird, wo die Behandlung stattfinden kann. Wenn diese in Wohnortnähe nicht durchgeführt werden kann, dann müsste dein Vater mit der entsprechenden Würzburger Bescheinigung und dem entsprechenden Druck auf die KK ( mit Einspruch, evtl. mit Anwalt und Klageandrohung ) die Fahrtkostenübernahme durchsetzen. Nach meiner Erfahrung gibt es mit der PBeaKK - zumindest was die Abrechnungen in meinem Bereich betrifft- öfter Probleme.
Also, hartnäckig bleiben. Ich weiß, das das schwer ist, wenn man selbst schwer krank ist, aber anders geht es nicht.
Liebe Grüße
Nicole

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