Schwerbehinderung / Überprüfung nach drei Jahren
- Andi6378
-
3 Beiträge
seit
26. Okt 2017
Danke Joseph,
ich lese hier schon länger mit, kann aber aufgrund des Stadium 1a zum Glück noch nicht mitreden......
ich lese hier schon länger mit, kann aber aufgrund des Stadium 1a zum Glück noch nicht mitreden......
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- gex
-
587 Beiträge
seit
15. Jun 2016
Hallo Andi,
Glückwunsch zum GdB50 unbefristet trotz "erst" Smoldering Myeloma. Ich musste das mir auch einklagen und ich kenne nur noch zwei weitere Personen hier aus dem Forum, die das ebenso geschafft haben. Habe es auch ohne VdK geschafft, aber es war viel Arbeit und stressig, und im Nachhinein wäre es mit VdK wohl entspannter gewesen.
Insgesamt habe ich mich gefragt, ob der ganze Aufwand für "nur 50" lohnt. Der Steuerfreibetrag ist ja lächerlich.
Aber ich halte die Beantragung/Klage schon bei Smoldering Myelom vor allem bei Berufstätigkeit zwecks Kündigunsschutz für extrem ratenswert. Schon mit SMM verlieren viele Arbeitnehmer ihre volle Leistungskraft (öfter krank, weniger leistungsfähig) und dann wird man im Zweifelsfall schon mal Kandidat für Aussortierung.
Sobald man aber den Antrag bei Versorgungsamt einreicht, hat man bereits erstmal Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter und auch nach Einreichung der Klage ist das so. Ein langwieriges Klageverfahren ist deshalb gar nicht so schlimm, da es den Kündigungsschutz bis zum Urteil so hoch hält. Wenn man dann 50 hat, dann besteht der Schutz weiter und die 1 Woche zusätzliches Urlaubsanrecht sind auch sehr sehr gut.
Wichtig ist, dass man die teils grotesken Entscheidungen von Versorgungsamt oder Gericht nicht zu sehr an sich heranläßt - ich habe mich da allerdings auch oft sehr geärgert.
Jetzt halte dich im Smoldering Status möglichst lange.
Liebe Grüße Gex
Glückwunsch zum GdB50 unbefristet trotz "erst" Smoldering Myeloma. Ich musste das mir auch einklagen und ich kenne nur noch zwei weitere Personen hier aus dem Forum, die das ebenso geschafft haben. Habe es auch ohne VdK geschafft, aber es war viel Arbeit und stressig, und im Nachhinein wäre es mit VdK wohl entspannter gewesen.
Insgesamt habe ich mich gefragt, ob der ganze Aufwand für "nur 50" lohnt. Der Steuerfreibetrag ist ja lächerlich.
Aber ich halte die Beantragung/Klage schon bei Smoldering Myelom vor allem bei Berufstätigkeit zwecks Kündigunsschutz für extrem ratenswert. Schon mit SMM verlieren viele Arbeitnehmer ihre volle Leistungskraft (öfter krank, weniger leistungsfähig) und dann wird man im Zweifelsfall schon mal Kandidat für Aussortierung.
Sobald man aber den Antrag bei Versorgungsamt einreicht, hat man bereits erstmal Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter und auch nach Einreichung der Klage ist das so. Ein langwieriges Klageverfahren ist deshalb gar nicht so schlimm, da es den Kündigungsschutz bis zum Urteil so hoch hält. Wenn man dann 50 hat, dann besteht der Schutz weiter und die 1 Woche zusätzliches Urlaubsanrecht sind auch sehr sehr gut.
Wichtig ist, dass man die teils grotesken Entscheidungen von Versorgungsamt oder Gericht nicht zu sehr an sich heranläßt - ich habe mich da allerdings auch oft sehr geärgert.
Jetzt halte dich im Smoldering Status möglichst lange.
Liebe Grüße Gex
Diagnose Smoldering MM 01/14, IgG lambda, FISH t(11;14)
Erste Therapie ab 04/19: Isatuximab + VRd -> VGPR erreicht
ab 12/19 Isatuximab + Rd, keine weitere Verbesserung
09/20 HD/aSZT sehr gut vertragen und deutlich besseres Ansprechen, danach keine Erhaltungstherapie
Anfang 2023 Rezidiv mit Rippenbrüchen und Osteolyse Schlüsselbein
seit 06/23 Pomalidomid +Dex, wieder VGPR
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Andi6378
-
3 Beiträge
seit
26. Okt 2017
hallo gex,
ich habe kein Smoldering Myelom, sondern die offiziele Diagnose Multibles Myelom 1a.
Für mich ist der GdB von 50 sehr wichtig, da ich in Altersteilzeit bin und dadurch nicht so viele Abzüge in der vorzeitigen Rente habe, anstatt 13,8% Abzüge nur 6,6%, das macht schon was aus.....
ich habe kein Smoldering Myelom, sondern die offiziele Diagnose Multibles Myelom 1a.
Für mich ist der GdB von 50 sehr wichtig, da ich in Altersteilzeit bin und dadurch nicht so viele Abzüge in der vorzeitigen Rente habe, anstatt 13,8% Abzüge nur 6,6%, das macht schon was aus.....
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- gex
-
587 Beiträge
seit
15. Jun 2016
Hallo Andi,
stimmt, zum Renteneintritt kommt dann der Vorteil des GdB 50 voll zum Tragen. Man kann dann auch in Zukunft schon mit generell 63 abschlagsfrei in die Rente. Ist bei mir aber noch 8 Jahre hin. Normalerweise wäre ich dann erst mit 67 Jahren abschlagsfrei.
Smoldering Myeloma und MM 1A sind nicht exakt gleich definiert, aber werden in der Regel synonym benutzt und haben das Fehlen von Endorganschäden (CRAB-Kriterien) gemeinsam.
In der Kommunikation mit dem Versorgungsamt sollte man aber tatsächlich tunlichst den Begriff "Smoldering" vermeiden. Als das im Arztbericht stand, entblödete sich mein "Gutachter" zu der Aussage, ich hätte ja gar kein Myelom. Da musste ich wieder nervigerweise dagegenhalten, dass im Arztbericht ganz klar der ICD Code C90.0 G - Stadium 1A, ISS1, also ganz offiziell Myelom, ebenfalls benannt war.
Also, guter Punkt von Dir, möglichst beim Versorgungsamt immer klar von "Multiplem Myelom" mit Stadiumsangabe und ICD Code zu sprechen, nicht von "Smoldering".
LG Gex
stimmt, zum Renteneintritt kommt dann der Vorteil des GdB 50 voll zum Tragen. Man kann dann auch in Zukunft schon mit generell 63 abschlagsfrei in die Rente. Ist bei mir aber noch 8 Jahre hin. Normalerweise wäre ich dann erst mit 67 Jahren abschlagsfrei.
Smoldering Myeloma und MM 1A sind nicht exakt gleich definiert, aber werden in der Regel synonym benutzt und haben das Fehlen von Endorganschäden (CRAB-Kriterien) gemeinsam.
In der Kommunikation mit dem Versorgungsamt sollte man aber tatsächlich tunlichst den Begriff "Smoldering" vermeiden. Als das im Arztbericht stand, entblödete sich mein "Gutachter" zu der Aussage, ich hätte ja gar kein Myelom. Da musste ich wieder nervigerweise dagegenhalten, dass im Arztbericht ganz klar der ICD Code C90.0 G - Stadium 1A, ISS1, also ganz offiziell Myelom, ebenfalls benannt war.
Also, guter Punkt von Dir, möglichst beim Versorgungsamt immer klar von "Multiplem Myelom" mit Stadiumsangabe und ICD Code zu sprechen, nicht von "Smoldering".
LG Gex
Diagnose Smoldering MM 01/14, IgG lambda, FISH t(11;14)
Erste Therapie ab 04/19: Isatuximab + VRd -> VGPR erreicht
ab 12/19 Isatuximab + Rd, keine weitere Verbesserung
09/20 HD/aSZT sehr gut vertragen und deutlich besseres Ansprechen, danach keine Erhaltungstherapie
Anfang 2023 Rezidiv mit Rippenbrüchen und Osteolyse Schlüsselbein
seit 06/23 Pomalidomid +Dex, wieder VGPR
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.