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15 Juni 2017 12:49
  • gex
  • 592 Beiträge seit
    15 Juni 2016
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Hallo Trixi,
Erstmal Gratulation zur EWR, das ist immerhin ein erster beruhigender Baustein der sozialen Absicherung.
Ich finde es richtig gut, dass Du nun auch die BK-Verdachtsmeldung vorgenommen hast und nochmal Glückwunsch, dass du offenbar einen zumindest nach außen netten Sachbearbeiter dort getroffen hast. (Naja, ob das aber was bringt, bleibt abzuwarten).
Nur wenn wir BK-Verdachtsmeldungen machen, wird sich überhaupt mal irgendjemand unserer Krankheit bewusst werden, mögliche berufliche Faktoren in Augenschein nehmen und ggf. Arbeitssicherheitsmaßnahmen prüfen.
Ich verstehe, wenn erkrankte Arbeitnehmer es aufgeben, selbst für BK-Anerkennung zu kämpfen, da oft die Kraft fehlt gegen die allseitigen Widerstände anzugehen. Umso mehr finde ich es respektabel, dass du es machst.
Das ist ja bei Dir ein mehrfach höchst bemerkenswerter Fall:
1. Du bist ja offenbar nicht die einzige mit MM an deiner Arbeitsstätte, sondern es gibt ja mindestens eine weitere erkrankte Kollegin. Diesen Umstand solltest du unbedingt betonen, da er doch den Verdacht erhärtet, dass da im Arbeitsschutz was schiefgelaufen sein könnte oder (unbemerkte) technische Defekte vorlagen. Es wäre wichtig zu graben, ob es in deiner Zeit Defekte an Geräten gab, ob Wartungen korrekt und problemlos gemacht wurden usw. Die BG kann so auch aktiv werden, ggf. den Arbeitsschutz zu verbessern und es sollte deine Chancen auf Anerkennung erhöhen.
2. Bemerkenswert ist, dass Euer Arbeitgeber (Klinik) – besonders auch unter dem Häufungsaspekt - nicht die BK-Verdachtsmeldung vorgenommen hat (hat jemand ein MGUS Screening bei weiteren Mitarbeitern angestoßen?). Arbeitgeber sind aber zur Meldung gesetzlich verpflichtet, auch wenn der Erkrankte es nicht will. Es geht auch um Arbeitsschutz generell (Schutz der anderen Mitarbeiter) und nicht nur um Rente für den einzelnen Erkrankten. Das lief nicht korrekt.
3. Bemerkenswert ist weiter, dass auch die behandelnden Ärzte nicht die BK-Verdachtsmeldung vorgenommen haben. Auch Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet. Die Konstellation ist offenbar wohl auch noch so, dass die Ärzte Angestellte des vorgenannten Arbeitgebers sind.
4. Schließlich ist besonders bemerkenswert, dass eure Fälle an exakt der Uniklinik aufgetreten sind, die auch das No1 Myelomzentrum Deutschlands beherbergt, also unter der Nase der Top-Spezialisten.
Nun, generell habe ich noch niemanden getroffen, wo Arbeitgeber oder Ärzte eine BK-Anzeige von sich aus gemacht hätten. Dass es SGB VII gibt, wo die Verpflichtung dazu zementiert ist (§193, §202), scheint niemand zu scheren, auch wenn die Unterlassung mit einem Bußgeld bedroht ist (§209).
Da bei Euch eine Häufung (auch wenn „nur“ vielleicht 2 Fälle) aufgetreten ist, und Arbeitgeber und Ärzte sehr fachkundig sind, ist die Nicht-Meldung schon ein „Ding“…. (Da dürftest du gerne noch ein bisschen nachstochern und unangenehm werden, wenn du willst und deine Kräfte es zulassen.)
Besser auch bei Dir, wenn Du dir externe Unterstützung zulegst, z.B. VDK oder SoVD. Du musst das nicht ganz alleine gegen alle Windmühlen tun.
Alles Gute und viel Erfolg! Gex

Diagnose Smoldering MM 01/14, IgG lambda, FISH t(11;14)
Erste Therapie ab 04/19: Isatuximab + VRd -> PR erreicht
09/20 HD/aSZT sehr gut vertragen und VGPR, danach keine Erhaltungstherapie
Anfang 2023 Rezidiv mit Rippenbrüchen und Osteolyse Schlüsselbein
seit 06/23 Pomalidomid +Dex, wieder PR

11 Juni 2017 22:36
  • bigi
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
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Hallo an Alle,
wollte zu diesem Thema mal einen Zwischenbericht abgeben: Mein Mann hat vor 14 Tage ein Schreiben von der BG gekriegt das nun ein Gutachter seinen Fall prüfen wird. Termin wird noch bekanntgegeben,
wann er nach Koblenz zu diesem Vertrauensarzt muss. Aber zur Zeit ist das eh nicht möglich da er in der Uni Mainz allogen transplantiert wird.
L.G Bigi

11 Juni 2017 15:43 - 11 Juni 2017 15:46
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Liebe Trixi,

das kann ich seeehr gut nachvollziehen.

Ich kämpfe auch vergeblich gegen Windmühlen.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~
Letzte Änderung: 11 Juni 2017 15:46 von leopoldi.

11 Juni 2017 11:33
  • Trixi
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
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Liebe Leopoldi,
ja das ist so mit den klaren Leitlinien. Ich denke nicht das ich eine Anerkennung bekomme, doch es tut mir gut etwas von meinem Frust über die damaligen Arbeitsverhältnisse rauszulassen. Den letzten Auslöser sehe ich an familiärer Stelle. Nun denn, ich konnte mich inzwischen mit den neuen Situation einigen und habe die EWR jetzt unbefristet.
Alles Gute wünsche ich dir, Trixi

09 Juni 2017 20:13
  • Beck
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
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Hallo Leopoldi

was meinst Du mit " letzter Auslöser "


Gruß Beck

09 Juni 2017 13:17
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hallo,

Trixie: so weit ich verstehe geht es bei dem 6stelligen Betrag um die Behandlungskosten, die die KK bei Anerkennung einer Berufskrankheit an die BG abwälzen könnte.

Wir sind den Weg auch gegangen, der Arbeitgeber hatte uns den Tipp gegeben. Es kam dann irgendwann jemand von der BG ins Haus, alle Einflüsse seit Lehrzeit wurden berücksichtigt.

Irgendwann kam die Mitteilung, in Zahlen gelistet, dass die Zeiten in denen mein Mann mit gefährlichen Stoffen gearbeitet hat nicht ausreichen um eine Berufskrankheit zu begründen.

Zumindest wird geprüft und es gibt offensichtlich klare Leitlinien.
Für unseren Teil bin ich eh nach wie vor absolut davon überzeugt den letzten Auslöser zu kennen.

Viel Glück.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~