Steuererklärung
- gast
Hallo,
mein Mann ist MM Patient, zu 100% schwerbehindert, unbefristeter Ausweis.
Was können wir alles bei der Steuer geltend machen?
Medikamentenbefreiung hatten wir nicht letztes Jahr, da er noch gearbeitet hat.
Für Tipps dankbar
Gruss
Gast
mein Mann ist MM Patient, zu 100% schwerbehindert, unbefristeter Ausweis.
Was können wir alles bei der Steuer geltend machen?
Medikamentenbefreiung hatten wir nicht letztes Jahr, da er noch gearbeitet hat.
Für Tipps dankbar
Gruss
Gast
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- leopoldi
-
1172 Beiträge
seit
23. Okt 2009
Hallo Gast,
die 100 % Schwerbehinderung werden in der Steuererklärung angegeben, dadurch wird ein Steuerfreibetrag berücksichtigt.
Die Zuzahlungsbefreiung ist nicht grundsätzlich davon abhängig, ob Dein Mann arbeitet oder nicht, wohl aber vom Einkommen. Im ersten Jahr gelten noch die gesetzlichen 2 % vom Einkommen, ab dem zweiten Jahr der bescheinigten chronischen Erkrankung reduziert sich die Zuzahlung per Antrag auf 1 %.
Unabhängig davon könnt ihr auf jeden Fall die geleisteten Zuzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Selbst gekaufte Medikamente - auf ärztliche Verordnung mit Privatrezept - sowieso.
Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt i.d.R. die gesetzliche Krankenkasse. Daneben hab ich Fahrten zur ambulanten Behandlung - soweit nicht erstattet - abgesetzt sowie Besuchsfahrten incl. Parkgebühren. Dazu brauchts eine Bescheinigung der Ärzte mit Hinweis auf die Schwere der Erkrankung und die notwendige Begleitung der Familie (es gibt da einen bestimmten Wortlaut, § sowieso, am besten beim Sachbearbeiter beim Finanzamt erfragen).
Hm... mehr fällt mir auch gar nicht ein.
LGe
Monika
die 100 % Schwerbehinderung werden in der Steuererklärung angegeben, dadurch wird ein Steuerfreibetrag berücksichtigt.
Die Zuzahlungsbefreiung ist nicht grundsätzlich davon abhängig, ob Dein Mann arbeitet oder nicht, wohl aber vom Einkommen. Im ersten Jahr gelten noch die gesetzlichen 2 % vom Einkommen, ab dem zweiten Jahr der bescheinigten chronischen Erkrankung reduziert sich die Zuzahlung per Antrag auf 1 %.
Unabhängig davon könnt ihr auf jeden Fall die geleisteten Zuzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Selbst gekaufte Medikamente - auf ärztliche Verordnung mit Privatrezept - sowieso.
Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt i.d.R. die gesetzliche Krankenkasse. Daneben hab ich Fahrten zur ambulanten Behandlung - soweit nicht erstattet - abgesetzt sowie Besuchsfahrten incl. Parkgebühren. Dazu brauchts eine Bescheinigung der Ärzte mit Hinweis auf die Schwere der Erkrankung und die notwendige Begleitung der Familie (es gibt da einen bestimmten Wortlaut, § sowieso, am besten beim Sachbearbeiter beim Finanzamt erfragen).
Hm... mehr fällt mir auch gar nicht ein.
LGe
Monika
~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~
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- Margret
Hallo gast,
unter dem folgenden link findest du eine Zuammenfassung aller Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung, also auch die steuerlichen Aspekte, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung:
www.charite.de/schwerbehindertenvertretu...eich_gdb_tabelle.pdf
Liebe Grüße,
Margret
unter dem folgenden link findest du eine Zuammenfassung aller Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung, also auch die steuerlichen Aspekte, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung:
www.charite.de/schwerbehindertenvertretu...eich_gdb_tabelle.pdf
Liebe Grüße,
Margret
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- gast
Danke @margret
Sehr hilfreich!
Im KH war er ja nicht, muss nur jede Woche ambulant hin (1 Wo. Pause im Monat)
Also nichts mit Besuchsfahrten!
Diagnose hat er jetzt seit 5 Jahren
Danke
Gast
Sehr hilfreich!
Im KH war er ja nicht, muss nur jede Woche ambulant hin (1 Wo. Pause im Monat)
Also nichts mit Besuchsfahrten!
Diagnose hat er jetzt seit 5 Jahren
Danke
Gast
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- gast
Hallo,
noch etwas lohnt sich Wohngeld beantragen, wenn unser volljähriger Sohn noch bei uns wohnt und selber verdient?
An was muss ich sonst denken? *leichtüberfordertbin*
noch etwas lohnt sich Wohngeld beantragen, wenn unser volljähriger Sohn noch bei uns wohnt und selber verdient?
An was muss ich sonst denken? *leichtüberfordertbin*
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- Margret
Liebe Gast,
niemand hier kann dir diese Frage fachkundig beantworten. Bitte schau doch im Internet nach entsprechenden Informationsseiten, beispielsweise hier:
www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx
oder lass dich bei den zuständigen Wohngeldstellen beraten.
Freundliche Grüße,
Margret
niemand hier kann dir diese Frage fachkundig beantworten. Bitte schau doch im Internet nach entsprechenden Informationsseiten, beispielsweise hier:
www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx
oder lass dich bei den zuständigen Wohngeldstellen beraten.
Freundliche Grüße,
Margret
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