Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
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Sterbehilfe: Wie ist die Situation jetzt nach dem BVG-Urteil?

Antwort auf Sterbehilfe: Wie ist die Situation jetzt nach dem BVG-Urteil?
16 Aug 2023 09:52
  • Viviane1968
  • 64 Beiträge seit
    04. Jan 2020
Lieber Johannes
Als Schweizerin bin ich schon viele Jahre Mitglied von Exit und habe mich viel mit Sterbehilfe befasst. Exit lässt allerdings nur eine Mitgliedschaft für Schweizer Bürger zu.
Auf der Homepage von Dignitas-Schweiz www.dignitas.ch, einer weiteren Sterbehilfeorganisation, die auch für Nicht-Schweizer da ist, findest du die folgenden Details zur
Regelung zur Suizidhilfe oder der Aktiven Sterbehilfe in unterschiedlichen Ländern:

ÖSTERREICH
In Folge des Urteils des Wiener Verfassungsgerichtshofs, der am 11. Dezember 2020 das Blanko-Verbot von Suizidhilfe als verfassungswidrig aufhob (Link), erliess Österreich das «Sterbeverfügungsgesetz». Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit können Österreicherinnen und Österreicher Zugang zu einem Mittel zum Zwecke des Freitods erlangen. Voraussetzung ist: Die Person muss schwer oder unheilbar krank, volljährig und entscheidungsfähig sein, ein Arzt stellt die Krankheit fest und klärt die Person auf, und ein zweiter Arzt, der zudem eine Ausbildung in Palliativmedizin hat, bestätigt die Entscheidungsfähigkeit. Nach einer Frist von zwölf Wochen (zwei Wochen bei sehr geringer Lebenserwartung) kann die Person bei einem Notar oder Patientenanwalt eine Sterbeverfügung errichten, mit der sie während eines Jahres ein letales Mittel bei einer Apotheke beziehen kann. Aktive Sterbehilfe ist in Österreich weiterhin verboten.

Der Gesetzestext (Link)

Erläuterungen zum Gesetz (Link)

Erlass des Bundesministerium für Justiz über die Neuregelung des § 78 des österreichischen Strafgesetzbuches (Link)


DEUTSCHLAND
Rund 150 Jahre lang war in Deutschland Suizidhilfe nicht strafbar, so wie der Suizid selbst. Durch konservativ-kirchliche Beeinflussung stimmten 360 Bundestagsabgeordnete am 10. Dezember 2015 – gegen den Hinweis des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sowie vielen deutschen Rechtsexperten, dieser sei höchstwahrscheinlich grundrechtswidrig und das Bestimmtheitsgebot verletzend – für § 217 Strafgesetzbuch («Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung»); de facto ein Verbot jeglicher fachkundiger und menschenwürdiger Beratung und Hilfe für ein selbstbestimmtes Lebensende. «Geschäftsmässig» bedeutet in der Juristensprache Deutschlands «wiederholt». § 217 hatte nichts, wie manchmal irreführend behauptet wurde, mit einem Verbot von angeblich mit Suizidhilfe Geschäfte machenden Organisationen zu tun, sondern betraf alle Personen, auch Ärzte. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über diverse Klagen gegen § 217, unter anderem auch die der beiden Dignitas-Vereinen entschieden: § 217 verstösst gegen das Grundgesetz, ist nichtig und per sofort aufgehoben.

Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (Link)


Als Österreicher ist es also ebenfalls möglich, ein letales Mittel zu erhalten. Mich hat die Tatsache, dass ich EXIT in Anspruch nehmen kann, bei meinen drei unterschiedlichen Krebserkrankungen immer ruhig schlafen lassen, da ich würdevoll aus dem Leben scheiden möchte, ohne eine Last für meine Familie zu sein, ich will ihnen einfach ersparen, mir bei einer langwierigen und elenden Siecherei zur Seite stehen zu müssen. (Mir geht es weniger um die Schmerzen, das kann ich gar nicht einschätzen, weil ich bisher nie welche hatte.)

Ich hoffe, dass du noch lange Lebensfreude hast und dass deine Therapien gut anschlagen,
schönen Sommer,
Viviane

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Antwort auf Sterbehilfe: Wie ist die Situation jetzt nach dem BVG-Urteil?
16 Aug 2023 15:55
  • BB
  • 141 Beiträge seit
    18. Dez 2021
Hallo Viviane,

hier in Deutschland haben wir leider die A***Karte was Sterbehilfe angeht.
Ich war über die Ablehnung einer Änderung bzw. das wieder nicht vorwärtskommen vor ein paar Wochen echt entsetzt. Und ich kann zudem nicht nachvollziehen, warum man nicht wie in der Schweiz Volksentscheide bei so sensiblen Themen macht. Stattdessen wird das in die Hand von wenigen hundert Leuten gelegt, die sich wohl für sich selbst NIE mit Sterbehhilfe befassen müssen.

Heute hatte ich erst Hausbesuch vom mobielen Palliativteam - es gibt leider Fälle, in denen der Schmerz nicht ganz ausgeschaltet werden kann. Darum geht es mir hauptsächlich. Wenn ich daran denke, dass auch nur die bloße Möglichkeit besteht mit diesen höllischen Knochenschmerzen sterben zu müssen, dann dreht sich bei mir jetzt schon alles im Magen um.

Ständig heißt es hier: keine aktive Sterbehilfe. Genau genommen hat man hier in Deutschland nicht mal die Möglichkeit passive Sterbehilfe zu bekommen. Man müsste selbst aktiv werden und dann verhungern oder (bei unserer Erkrankung) darauf warten, dass so wenig Blut vorhanden ist, dass man daran stirbt. Bzw werden ja die Leukos auch so niedrig, dass man den nächsten Infekt nicht überlebt.

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Antwort auf Sterbehilfe: Wie ist die Situation jetzt nach dem BVG-Urteil?
16 Aug 2023 17:01
  • Jockel258
  • Jockel258s Avatar
  • 293 Beiträge seit
    22. Sep 2022
Und wenn der eigene Versuch scheitert, kommt man in die Klapse.

Liebe Grüße, Jockel

Wer Tippfehler findet, darf sie behalten

Körper sind vergänglich, Seelen nicht.

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Antwort auf Sterbehilfe: Wie ist die Situation jetzt nach dem BVG-Urteil?
16 Aug 2023 17:25
  • Johannes1956
  • Johannes1956s Avatar
  • 126 Beiträge seit
    29. Apr 2023
Danke für eure Antworten. Die größte Hürde ist die Reflektionszeit von 12 Wochen. Wenn das MM loslegt und nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden kann, dann hat man doch meist keine 12 Wochen mehr. Und solange das Myelom irgendwie erträglich ist, will ich mein Leben ja auch nicht frühzeitig beenden. Patientenverfügung steht für mich fest, das gehe ich an und alles Weitere muss ich sowieso auf mich zukommen lassen.

Jetzt geht es einmal darum, in die Remission zu kommen.

Johannes

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Antwort auf Sterbehilfe: Wie ist die Situation jetzt nach dem BVG-Urteil?
16 Aug 2023 19:07
  • Viviane1968
  • 64 Beiträge seit
    04. Jan 2020
Hallo
Ich finde diese Seite von Dignitas-Deutschland sehr klar geschrieben:

www.dignitate-deutschland.de/uploads/ima...eich_Sterbehilfe.pdf

LG, Viviane

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Antwort auf Sterbehilfe: Wie ist die Situation jetzt nach dem BVG-Urteil?
16 Aug 2023 19:21
  • Mel
  • 24 Beiträge seit
    16. Aug 2023
Hallo,
es gibt unter www.dghs.de einen Verein für Humanes Sterben....

Danke an alle, die sich hier austauschen. Es heilt nicht die Krankheit, aber es beruhigt, wenn man weiß, dass man nicht alleine ist.

Toi toi toi an alle!

Mel

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