Endlich - Cannabis in der Medizin
- Dorothee
Hallo Jo,
ich muss Dir leider widersprechen.
Da es sich bei Cannabis-Verordnungen IMMER um Betäubungsmittel-Verordnungen handelt, ist natürlich die Dosierung eindeutig angegeben (ohne eindeutige Dosierungsanweisung ist eine BTM-Verordnung ungültig)
Außerdem sind Indikationen und Zubereitungsformen klar festgelegt.
Es ist sicher richtig, dass Ärzte (legale VO auf BTM-Rrezepten erst seit März 2017 möglich) mit den sehr umfangreichen Informationen zur Behandlung, Indikation und Dokumentation erst mal überfordert sind - und so das Verfahren sehr zögerlich anläuft.
Ich kenne 2 Fallbeispiele sowohl für den legalen als auch illegalen Einsatz
1. schmerzhafte Spastik bei Polyneuropathie (Patient Schwerstpflegefall) - illegale Hilfe durch "Kiffen"
2. schmerzhafte Spastik bei MS (Patient seit 20 Jahren im Rollstuhl, voll berufstätig) - legal mit Sativex Spray.
Ich bin genau wie Du der Meinung, dass in Cannabis noch jede Menge Potential steckt - gerade bei Chronischen und neuropathischen Schmerzen sowie bei Chemotherapie induzierter Übelkeit und Erbrechen.
Der Einsatz hier ist ein bisschen wischi-waschi formuliert - mit "aus heutiger Sicht ist es sinnvoll - aber es gibt anderes ...."
Naja.
LG Dorothee
ich muss Dir leider widersprechen.
Da es sich bei Cannabis-Verordnungen IMMER um Betäubungsmittel-Verordnungen handelt, ist natürlich die Dosierung eindeutig angegeben (ohne eindeutige Dosierungsanweisung ist eine BTM-Verordnung ungültig)
Außerdem sind Indikationen und Zubereitungsformen klar festgelegt.
Es ist sicher richtig, dass Ärzte (legale VO auf BTM-Rrezepten erst seit März 2017 möglich) mit den sehr umfangreichen Informationen zur Behandlung, Indikation und Dokumentation erst mal überfordert sind - und so das Verfahren sehr zögerlich anläuft.
Ich kenne 2 Fallbeispiele sowohl für den legalen als auch illegalen Einsatz
1. schmerzhafte Spastik bei Polyneuropathie (Patient Schwerstpflegefall) - illegale Hilfe durch "Kiffen"
2. schmerzhafte Spastik bei MS (Patient seit 20 Jahren im Rollstuhl, voll berufstätig) - legal mit Sativex Spray.
Ich bin genau wie Du der Meinung, dass in Cannabis noch jede Menge Potential steckt - gerade bei Chronischen und neuropathischen Schmerzen sowie bei Chemotherapie induzierter Übelkeit und Erbrechen.
Der Einsatz hier ist ein bisschen wischi-waschi formuliert - mit "aus heutiger Sicht ist es sinnvoll - aber es gibt anderes ...."
Naja.
LG Dorothee
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- Jo
-
509 Beiträge
seit
03. Jun 2018
Hallo Dorothee,
wenn das so ist und nicht nur an guten Apotheker(innen) liegt, wäre das ja sehr erfreulich. Mich wundert halt, dass so viele Fragen im Netz kursieren, wie die verschrieben Blüten weiterverarbeitet werden sollen, um bestimmte Inhaltsstoffe optimal zu extrahieren? Dass in fertigen Ölen die Inhaltsstoffe quantitativ bestimmt sind, liegt natürlich auf der Hand. Die Apotheke kann hier sicher tolle Arbeit leisten. Eine wirkliche Anerkennung ohne Vorurteil als gute Arznei steht aber immer noch aus
LG jo
wenn das so ist und nicht nur an guten Apotheker(innen) liegt, wäre das ja sehr erfreulich. Mich wundert halt, dass so viele Fragen im Netz kursieren, wie die verschrieben Blüten weiterverarbeitet werden sollen, um bestimmte Inhaltsstoffe optimal zu extrahieren? Dass in fertigen Ölen die Inhaltsstoffe quantitativ bestimmt sind, liegt natürlich auf der Hand. Die Apotheke kann hier sicher tolle Arbeit leisten. Eine wirkliche Anerkennung ohne Vorurteil als gute Arznei steht aber immer noch aus
LG jo
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- Dorothee
Hallo Jo,
Cannabisblüten sind mit Hilfe eines entsprechenden Vaporisators (der ist meines Wissens nach auch verordnungs- d.h. erstattungsfähig) inhalativ anzuwenden.
Die Dosierung richtet sich nach der Indikation und nach dem Patienten - d.h. muss durch den Arzt patientenindividuell ermittelt und angepaßt werden.
Ein Problem ist tatsächlich, dass gerade die Blüten je nach Sorte total unterschiedlichen Wirkstoff-Gehalt an THC und CBD aufweisen. Daher muss der Arzt auch die Cannabis-Blüten-Sorte auf dem Rezept vermerken.
Eine positive Einschätzung als Arzneimittel hat Cannabis und seine Inhaltsstoffe schon erfahren, denn schließlich ist es im Deutschen Arzneibuch 2017 enthalten, d.h. beschrieben - was bedeutet, dass es als Arzneimittel in Deutschland gilt. Entsprechende FertigAZM sind zugelassen und auf dem Markt.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass - wie bei Methadon - der Aufwand für den Verordner ganz erheblich ist. Und wenn eine Arzt-Praxis oder ein Krankenhaus bis jetzt keine Routine für die Verordnung entwickelt hat, dann greift man eben schneller zu Alternativen.
Deshalb auch hier: Einen Arzt suchen, der mit Cannabis Verordnungen Erfahrung und Routine hat.
LG Dorothee
Cannabisblüten sind mit Hilfe eines entsprechenden Vaporisators (der ist meines Wissens nach auch verordnungs- d.h. erstattungsfähig) inhalativ anzuwenden.
Die Dosierung richtet sich nach der Indikation und nach dem Patienten - d.h. muss durch den Arzt patientenindividuell ermittelt und angepaßt werden.
Ein Problem ist tatsächlich, dass gerade die Blüten je nach Sorte total unterschiedlichen Wirkstoff-Gehalt an THC und CBD aufweisen. Daher muss der Arzt auch die Cannabis-Blüten-Sorte auf dem Rezept vermerken.
Eine positive Einschätzung als Arzneimittel hat Cannabis und seine Inhaltsstoffe schon erfahren, denn schließlich ist es im Deutschen Arzneibuch 2017 enthalten, d.h. beschrieben - was bedeutet, dass es als Arzneimittel in Deutschland gilt. Entsprechende FertigAZM sind zugelassen und auf dem Markt.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass - wie bei Methadon - der Aufwand für den Verordner ganz erheblich ist. Und wenn eine Arzt-Praxis oder ein Krankenhaus bis jetzt keine Routine für die Verordnung entwickelt hat, dann greift man eben schneller zu Alternativen.
Deshalb auch hier: Einen Arzt suchen, der mit Cannabis Verordnungen Erfahrung und Routine hat.
LG Dorothee
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- lisa_kotschi
-
1139 Beiträge
seit
26. Okt 2009
Hallo in die Runde,
ich greife diesen Faden noch einmal auf, da im Bedarfsfall Patienten größere Schwierigkeiten haben, ein entsprechendes Rezept über medizinisches Cannabis zu eerhalten.
Die Gessetzesreform von Anfang 2017 kommt mir eher als Gesetzlein vor, das weder Ärzte noch Patienten aus der Schmuddelecke, wie Jo es formuliert hat, herausbringt. Der verschreibende Arzt & sein Patient müssen nach wie vor erhebliche Hürden bis zur Verschreibung überwinden. Es scheint mir auch so, als müssten Ärzte eine eigene Expertise nur für diese Verschreibung aufbauen. vgl. auch unseren Newsletter zum Thema www.myelom.org/component/jdownloads/send...wsletter-amm-onliine
Das bestätigt auch eine Petition zu diesem Thema, die mich gestern erreicht hat. Darin wird unter anderem ein Online-Archiv über kompetente und erfahrene Ärzte gefordert, in denen Patienten Anlaufstellen finden und die allgemeine Situation geschildert.
Unabhängig, ob einige von euch diese Petition unterstützen möchte oder nur als Information nutzt, will ich hier gerne den Link einstellen. www.change.org/p/jetzt-cannabisaerzte-on...tion&utm_term=416467
Grüße Lisa
ich greife diesen Faden noch einmal auf, da im Bedarfsfall Patienten größere Schwierigkeiten haben, ein entsprechendes Rezept über medizinisches Cannabis zu eerhalten.
Die Gessetzesreform von Anfang 2017 kommt mir eher als Gesetzlein vor, das weder Ärzte noch Patienten aus der Schmuddelecke, wie Jo es formuliert hat, herausbringt. Der verschreibende Arzt & sein Patient müssen nach wie vor erhebliche Hürden bis zur Verschreibung überwinden. Es scheint mir auch so, als müssten Ärzte eine eigene Expertise nur für diese Verschreibung aufbauen. vgl. auch unseren Newsletter zum Thema www.myelom.org/component/jdownloads/send...wsletter-amm-onliine
Das bestätigt auch eine Petition zu diesem Thema, die mich gestern erreicht hat. Darin wird unter anderem ein Online-Archiv über kompetente und erfahrene Ärzte gefordert, in denen Patienten Anlaufstellen finden und die allgemeine Situation geschildert.
Unabhängig, ob einige von euch diese Petition unterstützen möchte oder nur als Information nutzt, will ich hier gerne den Link einstellen. www.change.org/p/jetzt-cannabisaerzte-on...tion&utm_term=416467
Grüße Lisa
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- Dorothee
Danke Lisa,
guter Link. Gemacht.
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- frankzm
hat sich denn die Gesetzeslage geändert in dem letzen Jahr?
Langsam sollten den Leuten doch die Augen aufgehen
Langsam sollten den Leuten doch die Augen aufgehen
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