Erwerbsminderungsrente
- lisa_kotschi
-
1139 Beiträge
seit
26. Okt 2009
Lieber Michael,
ergänzend zu Miras Vorschlag einen einschlägigen Fachanwalt aufzusuchen, kommen folgende Anlaufstellen infrage - je nachdem, welche es bei Dir vor Ort gibt:
ergänzend zu Miras Vorschlag einen einschlägigen Fachanwalt aufzusuchen, kommen folgende Anlaufstellen infrage - je nachdem, welche es bei Dir vor Ort gibt:
- Vdk
- Verbraucherzentrale oder
- Rentenberatungsstelle (ich selbst habe dort, allerdings nicht für die EU, gute Auskunft bekommen)
Vergiss keinen Fall, einen schriftlichen Widerspruch einzulegen, damit Du keine Fristen versäumst. Dann habt ihr genügend Zeit, weiteres zu klären.
Einen schönen Adventabend
Lisa
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- Michael-FL
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Ja, Bifis bekommt sie bereits seit Oktober, allerdings ist das jetzt unter der SZT im Dezember leider nicht durchgeführt worden.
Die Berechnung ist - wie vermutet - tatsächlich falsch, weil etwa 50% der anrechenbaren Leistungsbezüge für 2013-2016 noch fehlen. Das konnte ich zwischenzeitlich nachrechnen, das Punktesystem ist relativ einfach zu verstehen, wenn man etwas Excel beherrscht Die Nichtberücksichtigung ist allerdings günstiger für uns...
Mittlerweile habe ich von den Ärzten, die sie vor der Diagnose behandelt haben, zusätzliche Berichte erhalten. Daraus bastel ich die Tage mal einen Widerspruch, um den Eintritt der Erkrankung auf früher im Jahr anerkannt zu bekommen.
Ja, Bifis bekommt sie bereits seit Oktober, allerdings ist das jetzt unter der SZT im Dezember leider nicht durchgeführt worden.
Die Berechnung ist - wie vermutet - tatsächlich falsch, weil etwa 50% der anrechenbaren Leistungsbezüge für 2013-2016 noch fehlen. Das konnte ich zwischenzeitlich nachrechnen, das Punktesystem ist relativ einfach zu verstehen, wenn man etwas Excel beherrscht Die Nichtberücksichtigung ist allerdings günstiger für uns...
Mittlerweile habe ich von den Ärzten, die sie vor der Diagnose behandelt haben, zusätzliche Berichte erhalten. Daraus bastel ich die Tage mal einen Widerspruch, um den Eintritt der Erkrankung auf früher im Jahr anerkannt zu bekommen.
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- lisa_kotschi
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1139 Beiträge
seit
26. Okt 2009
Guten Morgen Michael,
Euer Widerspruch kann erst einmal formlos -ohne jede Begründung- sein. Damit bekommt ihr einfach mehr Zeit, um eure Argumente gut vorzubereiten.
Liebe Grüße
Lisa
Euer Widerspruch kann erst einmal formlos -ohne jede Begründung- sein. Damit bekommt ihr einfach mehr Zeit, um eure Argumente gut vorzubereiten.
Liebe Grüße
Lisa
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