Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
Online-Netzwerk für Patienten/-innen und Angehörige

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Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Betreff: Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
23 Okt 2013 16:02
  • AHA
  • 29 Beiträge seit
    15. Aug 2012
Hallo an Alle,

ich habe mal eine Frage und hoffe es kennt sich jemand aus...

Mein Mann arbeitet seit 1.9.13 auf 450,-- Eurobasis, da er seine
5 versicherungspflichtigen Jahre in der Rentenkasse noch nicht voll hat.
Es war seit 04/12 bis eben Ende August im Krankenstand und bekam
Krankengeld (auch vorher war er nur auf 450,-Euro angestellt, da er mehr auch gar nicht schaffen würde bzw. nichts findet das er arbeiten könnte -
2 Wirbel mit Zement aufgefüllt und doppelte Autologe, dann einige Zyklen Rev. und Zometa).
Jetzt meine Frage: Wenn er die letzten Monate oder auch nur einen Monat
mehr verdienen könnte, dann EU-Rente beantragt, welcher Betrag wird dann für die Zukunft ausgerechnet?
Macht es Sinn zu versuchen noch einmal mehr zu verdienen, damit die
Rente höher ausfällt?
Mein Mann war lange Privat versichert, durch die Erkrankung verlor er
seine Firma (an seine Familie, die ihn, da er die schwere Arbeit nicht mehr machen konnte und die Situation ausnutzte) und er konnte die
priv. Krankenversicherung nach 2 Jahren Krankheit nicht mehr bezahlen.
Eine Freundin von mir, stellte ihn dann für 2-3 Stunden auf 450,-Euro an,
so das er wenigstens versichert war.
Es wäre schön, wenn jemand etwas dazu sagen könnte.
Vielen Dank und liebe Grüße aus Oberfranken
Andrea
PS. Der Rentenanspruch meines Mannes beträgt lt. aktuellen Stand
ca. 410,-Euro bei weiteren Zahlungen bis zur Rente.

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Antwort auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
24 Okt 2013 09:07
  • leopoldi
  • leopoldis Avatar
  • 1171 Beiträge seit
    23. Okt 2009
Liebe Andrea,

ach je, das klingt alles nicht so berauschend. Als ob die Krankheit alleine nicht schon genug Belastung wäre.

Nein, ich kenn mich auch nicht wirklich damit aus. Dass aber "einmal mehr zu verdienen" einen großen Sprung in der Rente ausmacht, kann ich mir nicht vorstellen. Soweit ich weiß, wird bei Beamten die Pension nach den letzten drei Monaten (?) berechnet. In der gesetzlichen Rentenkasse wird meines Wissens in die Berechnung aber der ganze Verlauf - quasi von Ausbildung an - zu Grunde gelegt.
Da ist guter Rat teuer. Es wäre ärgerlich, hier irgendwas zu versemmeln und deswegen hinterher Einbußen zu haben.
An Eurer Stelle würde ich mich a) beim VDK informieren und zusätzlich b) direkt bei der Rentenkasse.
:roll:
Toi toi toi.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

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Antwort auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
24 Okt 2013 11:50
  • Margret
Liebe AHA,

ich kann immer wieder nur gebetsmühlenartig wiederholen, dass man sich dabei bitte an die Experten wendet! Das Rentenrecht ist hoch kompliziert, es dürfte kaum einen Laien geben, der durchblickt. Bitte wende dich an den Rententräger, zumeist ist das die

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allge..._Home/home_node.html

Dort gibt es Beratungsstunden, du kannst dir telefonisch Rat holen (kostenlose Hotline), es gibt kostenlose Beratungen vor Ort.

Die Rentenexperten helfen wirklich gern und mit hoher Fachkompetenz! Ich habe es selbst erfahren und mir durch diese Beratung einen hohen Verlust bei meiner Rente erspart.

Gerade, wenn die Verhältnisse finanziell eng sind, kann man sich nicht leisten, auch nur einen Euro aus Unkenntnis zu verschenken. Du solltest auch nach dem Thema Grundsicherung fragen, denn die Rente deines Mannes (ob es nun 20 Euro mehr oder weniger sind) wird nicht ansatzweise ausreichen.

Alles Gute und liebe Grüße
Margret

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Antwort auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
24 Okt 2013 15:37
  • MarcWen
  • MarcWens Avatar
  • 364 Beiträge seit
    09. Jun 2011
Dem kann ich mich nur anschließen, nehm professionelle Hilfe in Anspruch. Habe hier selbst meinen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente liegen, nach 1h habe ich die 100 Seiten wieder zur Seite gelegt. Nächste Woche kommt ein "Ältester" zu mir nach Hause und unterstützt bei der Antragstellung.

Das Angebot ist kostenlos. Hatte über das Onlineportal einen Beratunsgtermin gebucht und keine 2h später hat mich von dort ein freundlicher Kollege zurückgerufen und informiert, dass doch der Service über die "Ältesten" für mich noch besser wäre.

Viel Erfolg, Marcus

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Antwort auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
27 Okt 2013 21:35
  • shine45
  • shine45s Avatar
  • 377 Beiträge seit
    15. Feb 2011
Hallo,

ich war direkt bei der Rentenversicherung und die Dame hat mit mir gleich den kompletten Antrag ausgefüllt. Ich hatte alles dabei....meinen Ordner mit der Krankengeschicht, Krankenhausberichte, vom Onkologen eine Befürwortung, die letzten Gehaltsabrechnungen, alles vom Krankengeld, Zeugnisse, Lehrverträge usw.
Dann ging alles sehr schnell. Hab nach ca. 1 1/2 Monaten schon den Bescheid bekommen dass die Teilerwerbsrente ab August (Tag des Antrages) genehmigt ist und werde ab Dezember nur noch 21 Stunden in der Woche arbeiten und bekomme Teilerwerbsrente.

Am besten einen Termin machen und alles weitere wird einem dann gesagt.

LG Irmi

MGUS seit 2005
Diagnose MM seit Februar 2011
Therapieanfang ab 18.10.2011
1.HD+SZT am 24.01.2012,2. HD+STZ am 07.05.2012
5.7. erste Zometainfusion
3 Zyklen VTD seit 10.07.12
Seit 10.07.2012 keine weiteren Therapien
Seit ca 2018 Proteinurin
Januar 2019 Diagnose AL-Amyloidose
April 2019 Therapie mit Daratumumab, Dexa 8 Wochen 1x wöchentlich. 8 Wochen alle 2 Wochen, 8 Wochen alle 4 Wochen.
Juli 2022 Ixazomib 2,5mg + 16mg Dexa
19.12.2023 CarT Zellen Therapie

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Antwort auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
28 Okt 2013 13:31
  • Zabera
hallo AHA, ich habe mich hier durchgelesen und bin etwas irritiert.
wenn dein mann 450 € verdient, dann ist das doch eine "geringfügige Beschäftigung" das heisst, es wird der betrag vom arbeitger pauschaliert, also keine rentenversicherungsbeiträge, die eingezahlt werden. oder hat er auf die versicherungsfreiheit verzichtet (das kann man machen,um einen minibetrag für die rente einzuzahlen) dann wird aber die rente wirklich sehr sehr mager sein.
das würde ich jedenfalls im vorfeld klären,ob denn überhaupt ein beitrag zur rente geleistet, bzw. vom arbeitgeber abgeführt wurde.

der rentenanspruch wird so erklärt: wenn dein mann also wie in den vergangenen jahren die gleichen einkommen hat, dann
w ü r d e e r mit 65/66/67 jahren (kommt drauf an, wann dein mann geboren ist) also mit renteneintritt, diese rente erhalten.

liebe grüsse
zabera

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