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leopoldi antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
08 Mai 2024 19:28
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hallo Colossum,

die Rentenpunkte werden hochgerechnet, dadurch ist die EM-Rente höher als die zu dem Zeitpunkt erwirtschaftete Altersrente. Insofern kann die Teilerwerbsminderungsrente natürlich hilfreich sein, so lang der Betreffende 3 - <6 Std hinzuverdienen kann. Zusätzliche Rentenpunkte werden ab Bezug einer Teilrente aber nicht erwirtschaftet.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

Callosum62 antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
08 Mai 2024 09:32
  • Callosum62
  • 255 Beiträge seit
    18 September 2023
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Hallo, Moni,

danke für diese Klarstellung; genau so ist es. Wobei Nicole insofern recht hat, dass es in der Beurteilung der Voraussetzungen für eine Teil-Erwerbsminderung a bissel eine Gradwanderung sein kann. Ich kenne vorwiegend jüngere Patienten mit anderen Erkrankungen, z.B. Multiple Sklerose, die eine solche Teil-Erwerbsminderungsrente bekommen. Die Begründung dafür, warum nicht mehr als 6 Stunden Arbeit täglich möglich ist, lag bei denen häufig in einer Kombination körperlicher und kognitiver Beeinträchtigungen sowie einer erkrankungsbedingten schwankenden Leistungsfähigkeit. Bei MS kann sich diese durchaus von Tag zu Tag ändern, hier gibt es auch oft Fatigue. Eine Vollzeit-Erwerbsfähigkeit würde damit auch aufgrund der nicht vorhersehbarem Leistungsvermögen eine chronische Überforderungssituation mit der Gefahr einer Verschlechterung der Erkrankung darstellen. MS ist ja im Gegensatz zum MM eine Erkrankung, deren häufigstes Ersterkrankungsalter so um die 30 Jahre liegt - das ist noch eine ziemlich Strecke bis zur Altersrente, und bis zum Alter von 30 konnten natürlich auch noch nicht viele Rentenpunkte erwirtschaftet werden. Da kann eine Teil-Erwerbsminderungsrente hilfreich sein.

Folge Deinem Herzen, aber vergiss dabei nicht, Dein Hirn mitzunehmen.
(Alfred Adler)

Butzl antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
08 Mai 2024 08:55 - 08 Mai 2024 08:57
  • Butzl
  • 425 Beiträge seit
    03 Januar 2015
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Moin

Es gibt sehr wohl noch Teilerwerbsminderungsrente. Für diejenigen, die in ihrem Beruf UND auf dem allg. Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig sind!
Die Regelung für die bis 2.1.1961 geborenen bezieht sich auf den bislang ausgeübten Beruf.
Diejenigen werden nicht auf den allg. Arbeitsmarkt verwiesen.
Komplexes Thema. Aber letztendlich ist es so, dass man Teilerwerbsminderungsrente erhält, wenn man über 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig ist, egal welches "Baujahr"
In einem solchen Fall wird dann noch die Möglichkeit einer "Arbeitsmarktrente" geprüft, kann bei Interesse ja gegoogelt werden.

LG aus der Heide

Moni

Monika (Butzl)
Smoldering Myelom. Bitte bitte für immer...
Letzte Änderung: 08 Mai 2024 08:57 von Butzl.

leopoldi antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
07 Mai 2024 22:35 - 07 Mai 2024 22:35
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hallo Nicole,

hier nur kurz reingelesen... evtl aus dem Zusammenhang gerissen? Soll heißen für nach 1961 Geborene gäbe es nicht mehr die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderung?
Bei mir geht's um ne Autoimmunerkrankung. Sowohl bei der Reha als auch in der Arztpraxis wurde mir Teilerwerbsminderung empfohlen. Heißt Arbeitsfähigkeit mindestens 3 bis maximal weniger als 6 Stunden. Das Maß der Erwerbsfähigkeit würde bei ner Reha festgesetzt. Ich bin noch nicht bereit habe mich aber mal bissl reingelesen. Teilerwerbsminderungsrente heißt 50 % der Erwerbsminderungsrente abzüglich 0,3 % Abzug pro Monat vorzeitigen Eintritts zum regulären Rentenalter, maximal 10,8 % sowie Krankenversicherungsanteil. Hinzuverdient darf werden in täglich maximal unter 6 Stunden, ich meine dass man insgesamt nur nicht mehr als zuletzt bei voller Erwerbsfähigkeit haben darf. In groben Zügen, unter Vorbehalt.
Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden ist volle Erwerbsminderung, hier sind die Hinzuverdienstgrenzen enger gesteckt.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~
Letzte Änderung: 07 Mai 2024 22:35 von leopoldi.

Peter_F antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
07 Mai 2024 14:46
  • Peter_F
  • Autor
  • 3 Beiträge seit
    23 April 2024
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nochmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Leider scheint es dort keine einheitliche Vorgehensweise bzw. auch keine einheitlichen Beurteilungen zu geben, von sofort ohne Probleme genehmigt, bis solch ein Horrortrip wie Nicole ihn erlebt. Ich habe mittlerweile herausgefunden, das ich als Schwerbehinderter nicht ordentlich gekündigt werden könnte und deshalb eine Kündigungsfrist von 18 Monaten fiktiv festgelegt wird. Das heißt, dass ich trotz dem zeitversetzten Ausscheiden mit Abfindung noch 12 Monate Ruhezeit (ist lt. Recherche max.) hätte, bis ich überhaupt erstmal ALG I bekommen würde und in dieser Zeit auch noch die maximalen Beiträge von über 900€ monatlich der Kranken-, und Pflegeversicherung selber bezahlen müsste, weil ich freiwillig gesetzlich versichert bin und die Abfindung voll angerechnet wird.
Da ist die Frage, ob ich nicht den "üblichen" Weg gehen sollte, ohne Abfindung die max. 78 Wochen Krankengeld im Zuge der Car-T Zell Therapie in Anspruch zu nehmen und parallel versuche, die EU-Rente zu bekommen. So hat man zwar keine Abfindung, aber wenigstens keine Sperrzeiten bzw. eine Arbeitsstelle in der Hinterhand und der Hoffnung, das es dann noch irgendwie geht.
Herzliche Grüße
Peter

Callosum62 antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
07 Mai 2024 07:42
  • Callosum62
  • 255 Beiträge seit
    18 September 2023
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Hallo, Nicole,
das mit Deiner Erwerbsminderungsrente ist ja wirklich richtig Scheiße gelaufen. Und das scheint ja auch noch so weiter zu gehen. Wo ich Dir absolut recht gebe ist, die Begründung für die nicht mehr vorhandene Erwerbsfähigkeit eindeutig zu formulieren. Dafür gab es bei mir damals 2019 den "Selbsteinschätzungsbogen R015". Da gibt es schon einige Fallstricke, und m.E. ist es wichtig, sich in den Antworten so klar zu positionieren, dass es keine Möglichkeit für eine Verbesserung der gesundheitlichen Störungen in Richtung Erwerbsfähigkeit mehr gibt (auch, wenn im eigenen Kopf einige "Wenn" und "Abers" aufpoppen.) Wenn die Begründung für eine Erwerbsminderung nur über eine "kognitive Schiene" laufen soll, dann ist ein Problem dabei, dass diese im Einzelfall nicht immer eindeutig auf eine Erwerbsfähigkeit übertragbar sind und einen großen Ermessensspielraum ermöglichen. Was bedeutet es denn, dass Du als Logopädin für Deine Patienten "keine ausreichende Geduld" mehr aufbringen konntest? Also da braucht es schon deutlichere Beeinträchtigungen, eben auch testpsychologisch feststellbare Einschränkungen der konzentrativen Dauerbelastbarkeit oder Gedächtnisstörungen, die eine Erwerbsfähigkeit ausschließen. Hier kann ggf. vorab eine sozialmedizinische Einschätzung einer Reha oder ein neuropsychologisches Gutachten hilfreich sein, möglicherweise auch als Privatbegutachtung von einem anerkannten Gutachter. Ja, das ist teuer, aber das kann man den zuweilen merkwürdigen Gutachten der DRV in einem Prozess vor dem Sozialgericht durchaus entgegenstellen - die sind nämlich oft anfechtbar, weil handwerklich schlecht.
Du hast recht, in den Antragsbögen zur Erwerbsminderungsrente wird nicht nach dem GDB gefragt. Wir hatten ja auch schon geklärt, dass ein GDB über 50, denn erst dann gilt man als schwerbehindert, nicht unbedingt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bedeuten muss (wohl aber kann). Das heißt aber natürlich nicht, dass der GDB bei der Beurteilung der Erwerbsminderung keine Berücksichtigung findet. Denn die DRV kann ja (Punkt 3.10 im Bogen 0210 bei mir damals) alle medizinischen Unterlagen einsehen, was sie nach meiner Erfahrung auch macht, und dabei sind natürlich auch die zur Festlegung des GDB führenden Voraussetzungen, also z.B. hier in Bayern die erforderlichen Begründungen, die die Ärzte bereits an das ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) geschrieben haben. Und der GDB und die dazu führenden Gründe sind nach meiner Erfahrung ein wichtiger Baustein bei der Genehmigung der Rente. Oder denkst Du im Ernst, ein GDB kann bei der Begründung schaden?
Wie gesagt, in Deinem Fall ist das richtig schlecht gelaufen. Ich kenne aber auch eine Menge MM-Kollegen, wo das Ganze sehr schnell durchging, innerhalb von 2 Monaten nach Antragsstellung war das Ding durch. Dabei ist m.E. hilfreich, neben den kognitiven Beeinträchtigungen (die wir ja fast alle am eigenen Hirn erfahren) auch deutlich die körperlichen Beeinträchtigungen - nennen wir es lieber "Störungen" - zu benennen, die eine Erwerbsminderung begründen. Und die man als DAUERHAFT bezeichnen sollte.
Ich wünsche allen, die den Weg zur EM-Rente gehen wollen, Mut, ja, auch Kraft, und die Fähigkeit, Hilfe anzunehmen. Und ein wenig Kampfeswille kann auch nicht schaden...

Folge Deinem Herzen, aber vergiss dabei nicht, Dein Hirn mitzunehmen.
(Alfred Adler)