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Callosum62 antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
27 Apr. 2024 09:44
  • Callosum62
  • 255 Beiträge seit
    18 September 2023
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Hallo, Peter F.,

okey, dokey, jetzt habe ich das Problem besser verstanden, manchmal braucht mal halt "mehr Details", um es mit Hallervorden zu sagen. Das mit der Rente lässt sich m.E. eben nur so angehen, dass man alles auf eine Karte setzt. Leider mit ungewissem Ausgang, oder um es mit Westernhagen zu sagen: "...denn Garantie gibt Dir keiner". Allerdings hast Du jetzt wohl noch die Kapazität, das motiviert und mit ausreichender Energie anzugehen. Im Zweifelsfall der Ablehnung fällst Du wahrscheinlich finanziell erstmal weich, und dann geht es vor das Sozialgericht. Die DRV verliert dort regelmäßig viele Prozesse, weil die meisten Abgelehnten sich nicht trauen, zu klagen. Oder sie können es schlichtweg nicht mehr, weil sie mittlerweile depressiv, verbittert, verzagt oder einfach nur zermürbt sind.
Meine ganz persönliche Einschätzung, unterfüttert auch von Erfahrungen aus einer langjährigen beruflichen Tätigkeit im stationären Reha-Bereich: Deine Chancen für die volle Erwerbsminderungsrente stehen mehr als gut. 70 % GdB, Hochrisiko-Konstellation, jetzt möglicherweise Rezidiv. Körperliche und kognitive Einschränkungen durch die Erkrankung und die Nebenwirkungen der Behandlung. Am Ende des Tages muss halt ein Arzt bestätigen: Dauerhaft nur noch unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig. So was kann man sich auch vorher besorgen, die Psychologin kann vielleicht dabei helfen. Wir MMler leiden eben an einer somatischen Erkrankung, die eindeutig diagnostiziert wurde, und das ist ein Fakt ohne die DRV-Widerspruchsgründe, von denen es bei rein psychischen Erkrankungen als Begründung für die EM-Rente eben immer noch einige gibt, das ist sozusagen eher eine Art Grauzone. Die fachlich konstatierte "Unheilbarkeit" des MM ist für uns zwar schlecht, wirkt sich sozialrechtlich nach meiner Kenntnis dafür aber günstig aus. Wenigstens was. Ich hatte damals ein Gespräch mit einem Rentenältesten von der DRV, so heißt das hier in Mittelfranken, und der meinte, bei meiner chronischen Erkrankung gäbe es in der Regel keine Probleme für die Anerkennung.
Wenn Du Dich für den Weg zur EM-Rente entscheiden kannst, dann bleib dran, gegen innere und äußere Widerstände, für mich hat es sich sehr gelohnt, weil ich nun endlich nach einem langen Berufsleben mit selten weniger als 50-Stunden Wochen selbstbestimmter leben kann...

Noch ein kurzer Kommentar zum Grad der Behinderung=GdB und Erwerbsfähigkeit: Ja, GdB ist nicht gleich Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), man kann ja z.B. querschnittsgelähmt 100 % GdB haben und im Rolli als IT-ler dennoch 100 % arbeitsfähig sein. Aber eine MdE ganz ohne vorher festgestellten GdB, das gibt es ganz selten, soweit ich das weiß. Wie wollte man das denn begründen. Aber ich lerne gerne dazu, man möge mich also eines Besseren belehren...

Folge Deinem Herzen, aber vergiss dabei nicht, Dein Hirn mitzunehmen.
(Alfred Adler)

Doris2460 antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
26 Apr. 2024 18:26
  • Doris2460
  • 687 Beiträge seit
    13 August 2022
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Hallo Peter,

ich habe keine Erfahrungen, sondern nur in anderen MM Gruppen gelesen, dass öfter mal geklagt werden muss.

Ich hatte auch gedacht, dass sich der eine oder andere melden würde.

Das mit deinem Behindertengrad habe ich übrigens auch nicht gelesen und weiß nicht wo es steht, aber ist ja egal.

Alles Gute

Doris
Das Leben geht weiter, selbst wenn es humpelt

Butzl antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
26 Apr. 2024 17:47 - 26 Apr. 2024 18:33
  • Butzl
  • 425 Beiträge seit
    03 Januar 2015
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Moin

Ich habe zwar nur ein smoldering Myelom, bin aber bereits seit 2019 berentet, dafür sind natürlich mehrere Erkrankungen mit diesbezüglichen Einschränkungen verantwortlich.
Ein behandlungspflichtiges Myelom ist aber schon aussagekräftig, Du musst unbedingt alle Einschränkungen, die Du hast, aufführen!
Ich würde mich einfach an einen Rentenberater der DRV wenden, diesbezügliche Ansprechpartner nennt Dir Deine zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Diese Rentenberater arbeiten für Dich unentgeltlich und füllen sogar den Rentenantrag mit Dir aus!
Das ist sehr angenehm, denn dann weisst Du genau, dass alles Notwendige ausgefüllt und mit eingereicht ist!
Ich persönlich würde diesen Weg immer einem kostenpflichtigen Sozialverband vorziehen!
Einem Auflösungsvertrag o.ä. würde ich nicht zustimmen, Dir stehen Krankengeld und im Anschluss ALG 1 zu.
PS: ein Behinderungsgrad ist nicht erforderlich für das Erlangen der EMR, Schwerbehinderung und Erwerbsminderung sind zwei Paar Schuhe.
Aber ab einem GDB 50 kann man bereits mit 62 in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte gehen, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings auch mit Abschlägen.
Da kann Dich ebenfalls der Rentenberater informieren
Alles Gute wünsch ich Dir

LG aus der Heide - Moni

Monika (Butzl)
Smoldering Myelom. Bitte bitte für immer...
Letzte Änderung: 26 Apr. 2024 18:33 von Butzl. Begründung: Ergänzung

Peter_F antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
26 Apr. 2024 15:34
  • Peter_F
  • Autor
  • 3 Beiträge seit
    23 April 2024
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Hallo Mira,
ich hatte den schlechtesten Fall angenommen, max. versteuert und auch 3 Monate Sperre! Mir ging es darum, ob ich eine realistische Chance habe, die EU Rente genehmigt zu bekommen. Nach Rücksprache mit dem VDK und auch mit einer Psychologin diese Woche sollten gute Chancen bestehen, die EU-Rente genehmigt zu bekommen. (Hoffen wir mal!)
Mit dem Fachanwalt für Sozialrecht ist eine gute Idee, das werde ich bestimmt auch in Anspruch nehmen.

@miregal: Eine Teilrente kommt überhaupt nicht in Frage, auch der Abfindung wegen, entweder ganz oder gar nicht!

@Callosum62: Ich hatte in der Ausgangsnachricht vermerkt, das ich eine Hochrisiko Genetik habe. Ich bin 55 Jahre alt, habe auch einen GDB von 70. Vom finanziellen Aspekt wäre das bei mir ebenfalls kein Problem, ich habe mein leben lang den Höchstsatz einbezahlt und letztendlich wird es auch noch bis zum offiziellen Renteneintrittsalter hochgerechnet (-10,8%)
ABER DAS PROBLEM ist, dass man es erstmal genehmigt bekommen muss, darauf bezog sich meine Anfrage! Ich hatte auf viele (erfolgreiche) Rückmeldungen von den Forumsmitgliedern gehofft und gegeben falls Dinge, die unbedingt zu beachten sind.
Die Abfindung ist unverhandelbar, da es Programm ist, was theoretisch jeder im Unternehmen in Anspruch nehmen kann, man muss sich darum aktiv "bewerben"

Danke + LG
Peter

Callosum62 antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
24 Apr. 2024 09:50
  • Callosum62
  • 255 Beiträge seit
    18 September 2023
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Hallo,
zunächst einmal: Könnte es sein, dass bei Dir eine MM-Risiko-Konstellation vorliegt? Die Tandem-Transplantation spricht dafür, und die möglicherweise kurze Remissionszeit von gerade mal zwei Jahren auch. Wenn dem so ist, dann könnte das bedeuten, dass Du möglicherweise in den nächsten Jahren einiges an zeitaufwändigen Behandlungen vor Dir hast, Nebenwirkungen inklusive, versteht sich. Aber das ist nur eine Vermutung von mir und betrifft eher die Krankheits-Seite der Problematik.

Reden wir über die Erwerbsminderungsrente (früher EU). Ich meine, man muss sich vorab grundsätzlich überlegen, ob man im MM seine Restlebenszeit mit Arbeit verbringen möchte und ob man andere, sinnstiftende Tätigkeiten für sich finden kann, das ist so ungefähr dieselbe Geschichte, die man vor Eintritt der Regelaltersrente für sich geklärt haben sollte.
Jetzt weiß ich nicht, wie alt Du bist, das spielt durchaus eine Rolle bei der Erwerbsminderungsrente. Aber egal, reden wir mal über Geld. Also, wenn schon MM, dann wenigstens ohne finanzielle Sorgen, Stichwort Lebensqualität - meine Ansicht. Und da sollte man in Deiner Situationen wohlausgewogen taktisch überlegt vorgehen und durchaus mal mit dem spitzen Bleistift rechnen.

Sozialmedizinisch ist es so: Ohne Grad der Behinderung, der mindestens 50 %, besser mehr betragen sollte, wird es schwierig mit einer EM-Rente. Man braucht also einen unbedingt einen Schwerbehinderten-Ausweis. Bei Krebs gibt es oft 50 %, beim MM sollte das eigentlich kein Problem sein.
Wenn Du täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kannst - wohlgemerkt, egal, welche berufliche Tätigkeit - dann ist eine volle Erwerbsminderungsrente möglich. 3 bis etwas unter 6 Stunden bedeutet Teil-Erwerbsminderung, d.h. von der Rente her ist das die Hälfte. Diese Einstufung wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, entweder durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten, oder durch ein sozialmedizinisches Gutachten. Darin muss stehen, dass die körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit AUF DAUER unter 3 Stunden ist, auch bei Ausschöpfung weiterer Behandlungen oder Rehamaßnahmen. Aufgemerkt nun also: Was viele nicht wissen, ist, wenn sie einen Reha-Antrag stellen, ist das zuweilen gleichzeitig ein Rentenantrag, denn im Rahmen der Reha werden auch solche sozialmedizinischen Gutachten erstellt. Das spielt es denn eine Rolle, wie hoch das Krankengeld ist und wie lange man das noch bekommt. Krankengeld ist oft höher als die Erwerbsminderungsrente (nicht immer, z.B. bei Langzeitbeschäftigten mit Zusatzrente).
Ich persönlich habe den Zauber mit der Teilerwerbsminderungsrente sein gelassen, aber ich konnte mir das finanziell leisten, auch wegen Rücklagen, und meine Frau arbeitet noch, und meine berufliche Tätigkeit konnte man sowieso nur ganz oder gar nicht machen, also nicht teilweise mit wenigen Stunden am Tag, und schon gar nicht mit der Aussicht auf einen Ausfall in den nächsten Monaten.
Die volle Erwerbsminderungsrente wird, je nach Alter, in der Regel zunächst mal für 1-2 Jahre gewährt, dann muss man zumeist einen Folge-Antrag stellen, habe ich zwei mal machen müssen, ist easy-peasy, da geht es nur darum, ob sich was geändert hat, schwierig, bei einem MM. Jetzt bin ich seit zwei Jahren in unbefristeter voller EM-Rente.
Man darf im übrigen in der vollen Erwerbsminderungsrente dazuverdienen, und zwar 18.558,75 Euro im Jahr, das ist auch nicht gerade wenig. Aber man darf dann nur 5 x 3 Stunden die Woche arbeiten, also 15 Stunden, ist klar, unter 3 Stunden täglich halt. Aber in diesem Status KANN man arbeiten, MUSS es aber nicht, denn man weiß ja nicht, wie es sich entwickelt mit der Krankheit oder Leistungsfähigkeit. Ich wollte dann auch wirklich raus aus dem Berufsleben, ein für alle mal. Weil ich immer wieder Tage dabei hatte, wo ich schon 1 Stunde überlegen musste, ob ich das Bett verlasse oder mir eine Schnitte Brot schmiere.

Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein, ich bin ja keine Person der Rechtspflege oder so, liebe mitlesende Rechtsanwälte. Sondern nur meine Meinung. Bei Dir kommt jetzt m.E. noch dazu, dass Dir der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag anbietet. Warum? Nun, das hängt sehr von Deiner Tätigkeit ab, manche Berufsfelder erfordern es, dass man unabkömmlich und voll leistungsfähig ist, da kann der Arbeitgeber keine Ausfallszeiten brauchen. Da gab es vielleicht einige davon in den letzten Jahren. Die Fehlbelegungsabgabe zahlen viele Arbeitgeber lieber aus der Portokasse, anstatt Behinderte in relevanten Arbeitsfeldern weiter zu beschäftigen.
Jetzt geht es dann um die Höhe der Abfindung. Faustregel ist, nach meiner Kenntnis, 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Das kann aber auch deutlich mehr sein, da habe ich MM-Kollegen, die klug verhandelt und sehr viel mehr bekommen haben. Nur: Warum sollte ein Arbeitgeber richtig viel Kohle raus tun, wenn er ahnt, dass jemand sowieso bald in Rente geht? Taktik, ist klar ;). Bei Summen im deutlich 5-stelligen Bereich, das ist keine Seltenheit, wäre mir eine Sperrfrist von der Agentur für Arbeit egal. Die ist, soweit ich weiß, aktuell 12 Wochen, also 3 Monate gibt es keine Kohle, das dürfte dann ja ALG 1 sein. Und noch egaler wäre es mir, wenn ich sowieso langfristig mit Aussicht auf Erfolg in Richtung volle Erwerbsminderungsrente gehe.

Die Idee, sich eine Rechtsberatung zu holen, ist gut, beim gestandenen Arbeitsrechtlicher kostet das was, aber das ist es wert. VDK ist auch oft gut, aber da muss man erst Mitglied werden, und dann hat man in der Regel keine freie Anwaltswahl.

Tja, nicht einfach, das wird ein spannendes Frühjahr für Dich. Ich persönlich habe den Schritt in die volle EM-Rente nie bereut, aber 1-2 Jahre Anpassungszeit gebraucht, und immer wieder Tage dabei gehabt, wo ich regelrecht arbeitsgeil gewesen bin. Aber das waren die guten Tage...

Folge Deinem Herzen, aber vergiss dabei nicht, Dein Hirn mitzunehmen.
(Alfred Adler)

miregal antwortete auf Erwerbsunfähigkeits Rente
23 Apr. 2024 22:07
  • miregal
  • 1025 Beiträge seit
    17 Mai 2019
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Vielleicht käme ja auch eine Teilrente in Frage? Dann ist der Einkommensverlust nicht so hoch und man hat auch weiterhin eine Aufgabe. Die Rente könntest du nach der Cartherapie und Reha beantragen, wenn es in eine Dauermedikation hinausläuft und die körperliche Leistungsfähigkeit weiterhin schwach ist. Verstehe aber nicht, warum der AG Dich loswerden will, meistens sind sie froh, einen Schwerbehinderten zu beschäftigen der trotzdem fast vollständig einsatzfähig ist (die Unterbeschäftigungsquote wird mit deutlichen Strafzahlungen geahndet)