Tetti1958 antwortete auf HD und autologe Stamm...
19 Juni 2016 09:07
- Tetti1958
-
335 Beiträge seit
27 Dezember 2015
27 Dezember 2015
Gutenmorgen
Klar geben dir die Ärzte Auskunft sie ist doch deine Schwester! Morphium habe ich auch bekommen und schlucke ich, in geringen Mengen, immer noch. No problem.
Alles Gute für euch!! Kirsten
Klar geben dir die Ärzte Auskunft sie ist doch deine Schwester! Morphium habe ich auch bekommen und schlucke ich, in geringen Mengen, immer noch. No problem.
Alles Gute für euch!! Kirsten
Et häät noch immer joot jejangen
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Mira antwortete auf HD und autologe Stamm...
19 Juni 2016 10:14 - 19 Juni 2016 10:14
- Mira
419 Beiträge seit
03 Februar 2014
03 Februar 2014
Nein,
die Ärzte dürfen keine Auskunft geben, es sei denn der/die Patient(in) hat dies ausdrücklich zugestimmt. Nicht mal am Ehemann, geschweige an der Schwester. Und das ist auch richtig so!
die Ärzte dürfen keine Auskunft geben, es sei denn der/die Patient(in) hat dies ausdrücklich zugestimmt. Nicht mal am Ehemann, geschweige an der Schwester. Und das ist auch richtig so!
Letzte Änderung: 19 Juni 2016 10:14 von Mira.
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Margret antwortete auf HD und autologe Stamm...
19 Juni 2016 11:11
- Margret
0 Beiträge seit
16 August 2026
16 August 2026
Ich habe zu diesem heiklen und wichtigen Thema einen neuen Thread eröffnet und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen kurz zusammengefasst. Bei Interesse bitte dort weiterlesen.
Zum konkreten Fall: Nein, die Ärzte dürfen der Schwester keine Auskunft geben!
Zum konkreten Fall: Nein, die Ärzte dürfen der Schwester keine Auskunft geben!
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Tetti1958 antwortete auf HD und autologe Stamm...
19 Juni 2016 11:46
- Tetti1958
-
335 Beiträge seit
27 Dezember 2015
27 Dezember 2015
Oke....da sieht man mal wieder. Ich lebe seit über 30 Jahren in den Niederlanden. Da sind die Geschwister mit dem Ehepartner gleichberechtigt, was die Auskunft betrifft.
Danke Margret für die Aufklärung!
Danke Margret für die Aufklärung!
Et häät noch immer joot jejangen
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Margret antwortete auf HD und autologe Stamm...
19 Juni 2016 12:00
- Margret
0 Beiträge seit
16 August 2026
16 August 2026
Gerne! 
Das ist ein wichtiges Thema, das in allem Stress rund um die Krankheit sicher oft vergessen wird.
Man kann seine Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber bestimmten Personen entbinden, dazu genügt eine einfache schriftliche Erklärung mit Unterschrift: (Ehe)Partner, Kinder, Geschwister, enge Freunde - je nach persönlicher Lage.
Das ist ein wichtiges Thema, das in allem Stress rund um die Krankheit sicher oft vergessen wird.
Man kann seine Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber bestimmten Personen entbinden, dazu genügt eine einfache schriftliche Erklärung mit Unterschrift: (Ehe)Partner, Kinder, Geschwister, enge Freunde - je nach persönlicher Lage.
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Mira antwortete auf HD und autologe Stamm...
19 Juni 2016 19:03 - 19 Juni 2016 19:10
- Mira
419 Beiträge seit
03 Februar 2014
03 Februar 2014
Sorry aber das ist in den Niederländen auch nicht anders geregelt.
Wij verstrekken geen gegevens uit uw dossier aan anderen buiten het ziekenhuis, behalve als u hiervoor toestemming heeft gegeven. Uw behandelend arts stelt wel altijd uw huisarts op de hoogte van de bevindingen. En soms is een arts wettelijk verplicht om gegevens te verstrekken, bijvoorbeeld om een infectieziekte te melden.
Quelle: www.rijnstate.nl/web/Ik-ben-patient/Uw-r...ivacy-en-dossier.htm
Heißt auch dort braucht man die Genehmigung vom Patienten um die Informationen zu bekommen. Und es ist durchaus wichtig, dass man sich darüber im Klaren ist. Auch der Ehepartner bekommt keine Auskunft. Das muss man bestenfalls in eine Patientenverfügung festlegen. Sonst bekommt man -wenn man nicht mehr in der Lage ist selber Entscheidungen zu treffen- ein staatlicher Betreuer zugewiesen. Das kann der Ehemann oder Geschwister sein. Muss aber nicht. Und das ist auch in den Niederländen so.
Wij verstrekken geen gegevens uit uw dossier aan anderen buiten het ziekenhuis, behalve als u hiervoor toestemming heeft gegeven. Uw behandelend arts stelt wel altijd uw huisarts op de hoogte van de bevindingen. En soms is een arts wettelijk verplicht om gegevens te verstrekken, bijvoorbeeld om een infectieziekte te melden.
Quelle: www.rijnstate.nl/web/Ik-ben-patient/Uw-r...ivacy-en-dossier.htm
Heißt auch dort braucht man die Genehmigung vom Patienten um die Informationen zu bekommen. Und es ist durchaus wichtig, dass man sich darüber im Klaren ist. Auch der Ehepartner bekommt keine Auskunft. Das muss man bestenfalls in eine Patientenverfügung festlegen. Sonst bekommt man -wenn man nicht mehr in der Lage ist selber Entscheidungen zu treffen- ein staatlicher Betreuer zugewiesen. Das kann der Ehemann oder Geschwister sein. Muss aber nicht. Und das ist auch in den Niederländen so.
Letzte Änderung: 19 Juni 2016 19:10 von Mira.
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