Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Dauerrente
- Lucy
-
404 Beiträge
seit
12. Dez 2012
Hallo liebe Foristen,
meine bisher befristete Erwerbsminderungsrente ist nun in eine Dauerrente umgewandelt worden, was mich sehr freut und erleichtert. Da ich aber immer noch bei meinem bisherigen Arbeitgeber angestellt bin, frage ich mich, wie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vonstatten geht. Mein Arbeitgeber macht es sich einfach, so nach dem Motto, damit gilt der bisherige Vertrag automatisch nicht mehr und ist mit dem Thema durch. Im Netz finde ich Informationen, dass der Arbeitgeber sehr wohl das Arbeitsverhältnis offiziell auflösen muss (schriftlich) und mir auf Verlangen sogar ein Zeugnis ausstellen muss. Nun frage ich mich, was tun. Einerseits werde ich wohl sowieso nicht mehr arbeiten und warum sollte ich mir dann die Nerven mit Diskussionen mit dem Arbeitgeber ruinieren. Andererseits, wer weiß, vielleicht möchte oder muss ich doch noch mal etwas dazu verdienen und möchte mich woanders vorstellen. Oder ich brauche einen Nachweis, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Wie sind Eure Erfahrungen? Worauf muss man achten? Jetzt könnten wir Margret gebrauchen, die kannte sich aus
Die Rentenversicherung gibt hierzu keine Auskunft, da es eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit ist. Es ist schwer, kostenlose Beratung zu finden.
LG und einen schönen Sonntag,
Lucy
meine bisher befristete Erwerbsminderungsrente ist nun in eine Dauerrente umgewandelt worden, was mich sehr freut und erleichtert. Da ich aber immer noch bei meinem bisherigen Arbeitgeber angestellt bin, frage ich mich, wie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vonstatten geht. Mein Arbeitgeber macht es sich einfach, so nach dem Motto, damit gilt der bisherige Vertrag automatisch nicht mehr und ist mit dem Thema durch. Im Netz finde ich Informationen, dass der Arbeitgeber sehr wohl das Arbeitsverhältnis offiziell auflösen muss (schriftlich) und mir auf Verlangen sogar ein Zeugnis ausstellen muss. Nun frage ich mich, was tun. Einerseits werde ich wohl sowieso nicht mehr arbeiten und warum sollte ich mir dann die Nerven mit Diskussionen mit dem Arbeitgeber ruinieren. Andererseits, wer weiß, vielleicht möchte oder muss ich doch noch mal etwas dazu verdienen und möchte mich woanders vorstellen. Oder ich brauche einen Nachweis, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Wie sind Eure Erfahrungen? Worauf muss man achten? Jetzt könnten wir Margret gebrauchen, die kannte sich aus
Die Rentenversicherung gibt hierzu keine Auskunft, da es eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit ist. Es ist schwer, kostenlose Beratung zu finden.
LG und einen schönen Sonntag,
Lucy
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- CLE084
-
156 Beiträge
seit
06. Feb 2017
Hallo Lucy,
mein Rat: geh zur Arbeitskammer; dort bekommst du kostenlose Rechtshilfe. Die schreiben auch gerne deinen AG an und übernehmen es für Dich, Deine Ansprüche beim AG durchzusetzen.
Das spart Zeit und Nerven und du bekommst was du möchtest.
Schönen Sonntag
Christian
mein Rat: geh zur Arbeitskammer; dort bekommst du kostenlose Rechtshilfe. Die schreiben auch gerne deinen AG an und übernehmen es für Dich, Deine Ansprüche beim AG durchzusetzen.
Das spart Zeit und Nerven und du bekommst was du möchtest.
Schönen Sonntag
Christian
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- Anna M.
-
134 Beiträge
seit
08. Sep 2016
Hallo Lucy,
da ich heuer in der selben Position war wie Du jetzt, kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.
Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, dann steht meist unter §2 ganz unten:
"Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Angestellte das für ihn maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht."
Und wenn Du jetzt Regelrente bekommst, dann hast Du "das für Dich maßgebliche Regelrentenalter" erreicht und der Arbeitsvertrag ist formell erloschen ohne dass Du ihn kündigen musst.
Teile doch Deinem Arbeitgeber formlos mit, dass Du ab ....? Rentenbezieherin (mit Kopie des Rentenbescheids) bist und bittest dabei um Auflösung des Arbeitsvertrages und ein abschließendes Arbeitszeugnis und setze dabei eine Frist für eine Rückantwort von 4 Wochen bsw. Ein Arbeitszeugnis kann und darf Dir kein Arbeitgeber verwehren. Teile den AG auch mit, dass Du evtl. während der Rente einen 450 Eurojob oder was auch immer ausüben möchtest und Dir deshalb das Zeugnis sehr wichtig ist. Dann sende dann unbedingt per Einschreiben. Wenn der AG dies ignoriert, dann kannst Du weitere Schritte einleiten. Kostenlose Beratung gibt bei uns auch am Amtsgericht, weiß nur nicht ob das länderspezifisch überall so ist.
LG Anna M.
da ich heuer in der selben Position war wie Du jetzt, kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.
Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, dann steht meist unter §2 ganz unten:
"Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Angestellte das für ihn maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht."
Und wenn Du jetzt Regelrente bekommst, dann hast Du "das für Dich maßgebliche Regelrentenalter" erreicht und der Arbeitsvertrag ist formell erloschen ohne dass Du ihn kündigen musst.
Teile doch Deinem Arbeitgeber formlos mit, dass Du ab ....? Rentenbezieherin (mit Kopie des Rentenbescheids) bist und bittest dabei um Auflösung des Arbeitsvertrages und ein abschließendes Arbeitszeugnis und setze dabei eine Frist für eine Rückantwort von 4 Wochen bsw. Ein Arbeitszeugnis kann und darf Dir kein Arbeitgeber verwehren. Teile den AG auch mit, dass Du evtl. während der Rente einen 450 Eurojob oder was auch immer ausüben möchtest und Dir deshalb das Zeugnis sehr wichtig ist. Dann sende dann unbedingt per Einschreiben. Wenn der AG dies ignoriert, dann kannst Du weitere Schritte einleiten. Kostenlose Beratung gibt bei uns auch am Amtsgericht, weiß nur nicht ob das länderspezifisch überall so ist.
LG Anna M.
Glaube an Wunder, Liebe und Glück! Schau nach vorn und nicht zurück!
Das Wunder blieb aus....verstorben am 05.01.2019
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- Lucy
-
404 Beiträge
seit
12. Dez 2012
Liebe Anna, lieber Christian,
vielen Dank für Eure Antworten.
@ Christian: Soweit ich mich erkundigt habe, gibt es bei uns in NRW keine Arbeitskammer.
@ Anna: Da mein Arbeitsvertrag schon etwas älter ist, ist dort kein Passus über den Eintritt ins Rentenalter vermerkt. Daher lasse ich mir die Auflösung nunmehr schriftlich durch den Arbeitgeber bestätigen. Was das Zeugnis angeht, hast Du völlig Recht. Man neigt dazu zu denken, ach ist eh wurscht, brauchst Du nicht mehr. Aber wer weiß, vielleicht eben doch noch mal und dann hat man keins. Also habe ich mal eins angefordert, mal schauen, was kommt.
Herzliche Grüße,
Lucy
vielen Dank für Eure Antworten.
@ Christian: Soweit ich mich erkundigt habe, gibt es bei uns in NRW keine Arbeitskammer.
@ Anna: Da mein Arbeitsvertrag schon etwas älter ist, ist dort kein Passus über den Eintritt ins Rentenalter vermerkt. Daher lasse ich mir die Auflösung nunmehr schriftlich durch den Arbeitgeber bestätigen. Was das Zeugnis angeht, hast Du völlig Recht. Man neigt dazu zu denken, ach ist eh wurscht, brauchst Du nicht mehr. Aber wer weiß, vielleicht eben doch noch mal und dann hat man keins. Also habe ich mal eins angefordert, mal schauen, was kommt.
Herzliche Grüße,
Lucy
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- CLE084
-
156 Beiträge
seit
06. Feb 2017
Hi Lucy,
ach herrje, das war mir gar nicht bewusst, dass in der Tat nur Saarland und Bremen eine Arbeitskammer haben. Sowas blödes aber auch. Dessen ungeachtet hast du einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis:
Gewerbeordnung, § 109 Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Quelle: Gesetze im Internet
Da dein AG dir sowieso gekündigt hat, solltest du auch deine Interessen ihm gegenüber vorbehaltlos durchsetzen.
Bleib stark!
Christian
ach herrje, das war mir gar nicht bewusst, dass in der Tat nur Saarland und Bremen eine Arbeitskammer haben. Sowas blödes aber auch. Dessen ungeachtet hast du einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis:
Gewerbeordnung, § 109 Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Quelle: Gesetze im Internet
Da dein AG dir sowieso gekündigt hat, solltest du auch deine Interessen ihm gegenüber vorbehaltlos durchsetzen.
Bleib stark!
Christian
Letzte Änderung: 07 Nov 2017 17:36 von CLE084.
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- Almish
-
354 Beiträge
seit
23. Okt 2009
Hi Lucy,
also ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag geeinigt und für die letzten Jahre dann das Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen. Für mich ne nette Abfindung;-)
Liebe Grüsse Marion
also ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag geeinigt und für die letzten Jahre dann das Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen. Für mich ne nette Abfindung;-)
Liebe Grüsse Marion
Kopf hoch, Nase in den Wind
Das Leben stinkt
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