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Anna M. antwortete auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Dauerrente
05 Nov. 2017 15:25
- Anna M.
-
134 Beiträge seit
08 September 2016
08 September 2016
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Hallo Lucy,
da ich heuer in der selben Position war wie Du jetzt, kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.
Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, dann steht meist unter §2 ganz unten:
"Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Angestellte das für ihn maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht."
Und wenn Du jetzt Regelrente bekommst, dann hast Du "das für Dich maßgebliche Regelrentenalter" erreicht und der Arbeitsvertrag ist formell erloschen ohne dass Du ihn kündigen musst.
Teile doch Deinem Arbeitgeber formlos mit, dass Du ab ....? Rentenbezieherin (mit Kopie des Rentenbescheids) bist und bittest dabei um Auflösung des Arbeitsvertrages und ein abschließendes Arbeitszeugnis und setze dabei eine Frist für eine Rückantwort von 4 Wochen bsw. Ein Arbeitszeugnis kann und darf Dir kein Arbeitgeber verwehren. Teile den AG auch mit, dass Du evtl. während der Rente einen 450 Eurojob oder was auch immer ausüben möchtest und Dir deshalb das Zeugnis sehr wichtig ist. Dann sende dann unbedingt per Einschreiben. Wenn der AG dies ignoriert, dann kannst Du weitere Schritte einleiten. Kostenlose Beratung gibt bei uns auch am Amtsgericht, weiß nur nicht ob das länderspezifisch überall so ist.
LG Anna M.
da ich heuer in der selben Position war wie Du jetzt, kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.
Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, dann steht meist unter §2 ganz unten:
"Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Angestellte das für ihn maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht."
Und wenn Du jetzt Regelrente bekommst, dann hast Du "das für Dich maßgebliche Regelrentenalter" erreicht und der Arbeitsvertrag ist formell erloschen ohne dass Du ihn kündigen musst.
Teile doch Deinem Arbeitgeber formlos mit, dass Du ab ....? Rentenbezieherin (mit Kopie des Rentenbescheids) bist und bittest dabei um Auflösung des Arbeitsvertrages und ein abschließendes Arbeitszeugnis und setze dabei eine Frist für eine Rückantwort von 4 Wochen bsw. Ein Arbeitszeugnis kann und darf Dir kein Arbeitgeber verwehren. Teile den AG auch mit, dass Du evtl. während der Rente einen 450 Eurojob oder was auch immer ausüben möchtest und Dir deshalb das Zeugnis sehr wichtig ist. Dann sende dann unbedingt per Einschreiben. Wenn der AG dies ignoriert, dann kannst Du weitere Schritte einleiten. Kostenlose Beratung gibt bei uns auch am Amtsgericht, weiß nur nicht ob das länderspezifisch überall so ist.
LG Anna M.
Glaube an Wunder, Liebe und Glück! Schau nach vorn und nicht zurück!
Das Wunder blieb aus....verstorben am 05.01.2019
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CLE084 antwortete auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Dauerrente
05 Nov. 2017 14:42
- CLE084
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10 September 2026
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Hallo Lucy,
mein Rat: geh zur Arbeitskammer; dort bekommst du kostenlose Rechtshilfe. Die schreiben auch gerne deinen AG an und übernehmen es für Dich, Deine Ansprüche beim AG durchzusetzen.
Das spart Zeit und Nerven und du bekommst was du möchtest.
Schönen Sonntag
Christian
mein Rat: geh zur Arbeitskammer; dort bekommst du kostenlose Rechtshilfe. Die schreiben auch gerne deinen AG an und übernehmen es für Dich, Deine Ansprüche beim AG durchzusetzen.
Das spart Zeit und Nerven und du bekommst was du möchtest.
Schönen Sonntag
Christian
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Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Dauerrente wurde erstellt von Lucy
05 Nov. 2017 13:27
- Lucy
- Autor
408 Beiträge seit
12 Dezember 2012
12 Dezember 2012
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- Beiträge: 408
Hallo liebe Foristen,
meine bisher befristete Erwerbsminderungsrente ist nun in eine Dauerrente umgewandelt worden, was mich sehr freut und erleichtert. Da ich aber immer noch bei meinem bisherigen Arbeitgeber angestellt bin, frage ich mich, wie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vonstatten geht. Mein Arbeitgeber macht es sich einfach, so nach dem Motto, damit gilt der bisherige Vertrag automatisch nicht mehr und ist mit dem Thema durch. Im Netz finde ich Informationen, dass der Arbeitgeber sehr wohl das Arbeitsverhältnis offiziell auflösen muss (schriftlich) und mir auf Verlangen sogar ein Zeugnis ausstellen muss. Nun frage ich mich, was tun. Einerseits werde ich wohl sowieso nicht mehr arbeiten und warum sollte ich mir dann die Nerven mit Diskussionen mit dem Arbeitgeber ruinieren. Andererseits, wer weiß, vielleicht möchte oder muss ich doch noch mal etwas dazu verdienen und möchte mich woanders vorstellen. Oder ich brauche einen Nachweis, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Wie sind Eure Erfahrungen? Worauf muss man achten? Jetzt könnten wir Margret gebrauchen, die kannte sich aus :lol:
Die Rentenversicherung gibt hierzu keine Auskunft, da es eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit ist. Es ist schwer, kostenlose Beratung zu finden.
LG und einen schönen Sonntag,
Lucy
meine bisher befristete Erwerbsminderungsrente ist nun in eine Dauerrente umgewandelt worden, was mich sehr freut und erleichtert. Da ich aber immer noch bei meinem bisherigen Arbeitgeber angestellt bin, frage ich mich, wie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vonstatten geht. Mein Arbeitgeber macht es sich einfach, so nach dem Motto, damit gilt der bisherige Vertrag automatisch nicht mehr und ist mit dem Thema durch. Im Netz finde ich Informationen, dass der Arbeitgeber sehr wohl das Arbeitsverhältnis offiziell auflösen muss (schriftlich) und mir auf Verlangen sogar ein Zeugnis ausstellen muss. Nun frage ich mich, was tun. Einerseits werde ich wohl sowieso nicht mehr arbeiten und warum sollte ich mir dann die Nerven mit Diskussionen mit dem Arbeitgeber ruinieren. Andererseits, wer weiß, vielleicht möchte oder muss ich doch noch mal etwas dazu verdienen und möchte mich woanders vorstellen. Oder ich brauche einen Nachweis, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Wie sind Eure Erfahrungen? Worauf muss man achten? Jetzt könnten wir Margret gebrauchen, die kannte sich aus :lol:
Die Rentenversicherung gibt hierzu keine Auskunft, da es eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit ist. Es ist schwer, kostenlose Beratung zu finden.
LG und einen schönen Sonntag,
Lucy
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