Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wurde abgelehnt
- Rita
-
31 Beiträge
seit
23. Okt 2009
Liebe Evelina - ich habe auch einige Erfahrungen mit der Erwerbsminderungsrente ...
Eine Frage habe ich, ist in dem Bescheid die "volle Erwerbsminderungsrente" abgelehnt und statt dessen eine 2Teilerwerbsminderungsrente" bewilligt worden?
Lasst doch bitte prüfen, ob dein Mann mit einer Teilerwerbsminderungsrente nicht evtl. besser gestellt ist, als mit der "vollen Erwerbsminderungsrente".
Wenn er zur Zeit wegen seiner Erkrankung keine Tätigkeiten ausübt und eine max.Hinzuverdiensthöhe mit dem Krankengeld / Arbeitslosengeld ? nicht überschritten wird - könnten die Zahlungen einer Teilwerbsminderungsrente evtl. den gleichen Betrag ausmachen, wie der Betrag für eine Volle Rente.
Als ich meinen ersten Antrag 2008 stellte, mit einer Obfrau der DRV, stellte sich heraus, das eine "volle Erwerbsminderungsrente" hinten und vorne nicht reichte ...
Deshalb war ich froh über diese Teilerwerbsminderung ...
Später bewilligte man mir, obwohl ich weiterhin Teilerwerbsminderung beantragt hatte, eine volle Erwerbsminderung - es kam der gleiche Zahlbetrag heraus und ich war noch nicht fit genug nach meiner dritten autologen SZT, um die Konsequenzen zu überschauen - die waren, dass ich als ich über Hamburger Modell meine 26 Std Tätigkeit wieder aufnehmen wollte, mir die Krankenkasse mitteilte, da sei ich raus wg. voller Rente und ich hatte auch keinen Anspruch auf Krankengeld mehr ...
Es folgte ein längeres Hin und Her (1,5 Jahre) mit Hilfe einer Rechtsanwältin für Sozialrecht, bis dieser Bescheid auf meine beantragte Teilerwerbsminderung verändert wurde, ich wieder in der Krankenkasse war und ....
Der Tipp von Henrika " formal Widerspruch einlegen (Frist beachten!), Mitglied im VdK werden und die dortige Rechtsstelle mit dem weiteren Prozedere bevollmächtigen" ist Gold wert! Unbedingt prüfen lassen ...
Toi, toi, toi - und vor allem alle Kraft für die Behandlung einsetzen! Meine Daumen sind für gutes Gelingen in beiden Fällen gedrückt!
Rita
Eine Frage habe ich, ist in dem Bescheid die "volle Erwerbsminderungsrente" abgelehnt und statt dessen eine 2Teilerwerbsminderungsrente" bewilligt worden?
Lasst doch bitte prüfen, ob dein Mann mit einer Teilerwerbsminderungsrente nicht evtl. besser gestellt ist, als mit der "vollen Erwerbsminderungsrente".
Wenn er zur Zeit wegen seiner Erkrankung keine Tätigkeiten ausübt und eine max.Hinzuverdiensthöhe mit dem Krankengeld / Arbeitslosengeld ? nicht überschritten wird - könnten die Zahlungen einer Teilwerbsminderungsrente evtl. den gleichen Betrag ausmachen, wie der Betrag für eine Volle Rente.
Als ich meinen ersten Antrag 2008 stellte, mit einer Obfrau der DRV, stellte sich heraus, das eine "volle Erwerbsminderungsrente" hinten und vorne nicht reichte ...
Deshalb war ich froh über diese Teilerwerbsminderung ...
Später bewilligte man mir, obwohl ich weiterhin Teilerwerbsminderung beantragt hatte, eine volle Erwerbsminderung - es kam der gleiche Zahlbetrag heraus und ich war noch nicht fit genug nach meiner dritten autologen SZT, um die Konsequenzen zu überschauen - die waren, dass ich als ich über Hamburger Modell meine 26 Std Tätigkeit wieder aufnehmen wollte, mir die Krankenkasse mitteilte, da sei ich raus wg. voller Rente und ich hatte auch keinen Anspruch auf Krankengeld mehr ...
Es folgte ein längeres Hin und Her (1,5 Jahre) mit Hilfe einer Rechtsanwältin für Sozialrecht, bis dieser Bescheid auf meine beantragte Teilerwerbsminderung verändert wurde, ich wieder in der Krankenkasse war und ....
Der Tipp von Henrika " formal Widerspruch einlegen (Frist beachten!), Mitglied im VdK werden und die dortige Rechtsstelle mit dem weiteren Prozedere bevollmächtigen" ist Gold wert! Unbedingt prüfen lassen ...
Toi, toi, toi - und vor allem alle Kraft für die Behandlung einsetzen! Meine Daumen sind für gutes Gelingen in beiden Fällen gedrückt!
Rita
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- EvelinaF
Liebe Rita,
Das ist "das lustigste": der Antrag wurde abgelehnt mit einer Begründung: "denn nach unsere medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein"
Die Ärztin der RV hat sogar Nicht aufgeschrieben, welche Schmerzmitteln mein Mann nimmt- so hat mein Mann erzählt. Er hat auch der Ärztin erzählt, dass er z.Z einen Rückfall hat und in der Behandlung ist. Ich verstehe nicht, was schief gelaufen ist.
Beste Grüße,
Evelina
Das ist "das lustigste": der Antrag wurde abgelehnt mit einer Begründung: "denn nach unsere medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein"
Die Ärztin der RV hat sogar Nicht aufgeschrieben, welche Schmerzmitteln mein Mann nimmt- so hat mein Mann erzählt. Er hat auch der Ärztin erzählt, dass er z.Z einen Rückfall hat und in der Behandlung ist. Ich verstehe nicht, was schief gelaufen ist.
Beste Grüße,
Evelina
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- EvelinaF
Liebe Undine,
Wahrscheinlich soll mein Mann doch Hilfe bei einem Rechtsanwalt suchen. Weil genau die Ärztin der RV hat ihn als komplett arbeitsfähig eingeschätzt.
Beste Grpsse,
Evelina
Wahrscheinlich soll mein Mann doch Hilfe bei einem Rechtsanwalt suchen. Weil genau die Ärztin der RV hat ihn als komplett arbeitsfähig eingeschätzt.
Beste Grpsse,
Evelina
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- UndineD.
-
691 Beiträge
seit
28. Dez 2015
Liebe Evelina,
ein Anwalt vertritt euch auf jeden Fall wenn ihr irgendeinem Sozialverband beitretet, sei es VDK o. a., auch Gewerkschaften sind hier sehr gut. Das ist schon eine ganz andere Ausgangsposition. Wenn dort steht: "Max Mustermann gegen Deutsche Rentenversicherung", da kämpft man allein gegen Windmühlen. Wenn dahinter ein Anwalt eines anerkannten Verbandes steht, sieht das schon anders aus, der kann auch ganz anders argumentieren als ein schwerkranker Patient. Ihr braucht euch aber nicht privat einen teuren Anwalt zu nehmen.
Was die Gutachter betrifft: Sie werden von der DR bezahlt, und zwar mit dem Ziel, möglichst Rente zu verhindern, ebenso ist das übrigens mit den "Vertrauensärzten" der Krankenkassen usw. Da ist einer arbeitsfähig wenn der Kopf noch drauf ist. Das muss man realistisch so sehen, bloß nicht persönlich nehmen.
Aber, wie gesagt, es sieht mit der richtigen fachkundigen Vertretung völlig anders aus! Diese Fachleute machen das jeden Tag! Beim nächsten mal ist es ein anderer Gutachter u. eure Position ist entschieden stärker.
Mein dringender Rat: Such dir heute noch Hilfe!
Alles Gute
Undine
ein Anwalt vertritt euch auf jeden Fall wenn ihr irgendeinem Sozialverband beitretet, sei es VDK o. a., auch Gewerkschaften sind hier sehr gut. Das ist schon eine ganz andere Ausgangsposition. Wenn dort steht: "Max Mustermann gegen Deutsche Rentenversicherung", da kämpft man allein gegen Windmühlen. Wenn dahinter ein Anwalt eines anerkannten Verbandes steht, sieht das schon anders aus, der kann auch ganz anders argumentieren als ein schwerkranker Patient. Ihr braucht euch aber nicht privat einen teuren Anwalt zu nehmen.
Was die Gutachter betrifft: Sie werden von der DR bezahlt, und zwar mit dem Ziel, möglichst Rente zu verhindern, ebenso ist das übrigens mit den "Vertrauensärzten" der Krankenkassen usw. Da ist einer arbeitsfähig wenn der Kopf noch drauf ist. Das muss man realistisch so sehen, bloß nicht persönlich nehmen.
Aber, wie gesagt, es sieht mit der richtigen fachkundigen Vertretung völlig anders aus! Diese Fachleute machen das jeden Tag! Beim nächsten mal ist es ein anderer Gutachter u. eure Position ist entschieden stärker.
Mein dringender Rat: Such dir heute noch Hilfe!
Alles Gute
Undine
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- Dirk-Michael
-
33 Beiträge
seit
06. Nov 2016
Hallo Evelina,
ich kann Dir nichts zur rechtlichen Situation sagen.
Zum Erbrechen und Übelkeit fragt doch mal Euren behandelnden Onkologen, ob er Deinem Mann ein Setron (blockieren den 5-HT3-Rezeptor im Brechzentrum) verordnen kann. Setrone sind seit ein paar Jahren auf dem Markt und hemmen höchst effektiv Übelkeit und Erbrechen. Präparatenamen sind z. B. Kevatril, Zofran, Novoban. Wie gesagt, sie sind höchst effektiv und bringen Übelkeit und Erbrechen meist ganz zum Verschwinden.
Gute Besserung für Deinen Mann!
Gruß
Dirk
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- EvelinaF
Hallo Dirk,
Danke für den Rat. Mit Übelkeit und Erbrechen ist es besser geworden, die Ärzte haben ein passendes Mittel gefunden.
Beste Grüße
Evelina
Danke für den Rat. Mit Übelkeit und Erbrechen ist es besser geworden, die Ärzte haben ein passendes Mittel gefunden.
Beste Grüße
Evelina
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