Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
Online-Netzwerk für Patienten/-innen und Angehörige

Einspruch bei GdB Bescheid?

Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
18 Jan 2016 21:18
  • Mira
  • 414 Beiträge seit
    03. Feb 2014
Hallo Zimmy,
eigentlich hat man ab ein GdB von 50% ein vollen Schutz, wusste nicht was ab 70% anders wäre. Wenn das wichtig ist, würde ich das tun was hier schon mehrmals erwähnt wurde, nl über ein Verein (glaube war DVK) oder ähnliches. Ich würde erst mal fristgereicht schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einlegen und sagen das die Begründung folgt. Aber wie gesagt: wenn es für dich wichtig ist 70% zu bekommen und das irgendwelche finanzielle Auswirkungen hat, würde ich Hilfe in Anspruch nehmen. Entweder über diesen Verein oder einrn Anwalt spezialisiert in Sozialrecht. Ich habe auch damals eine Beratung beim Anwalt in Anspruch genommen, das war die €180,00 wert.
Man kann nicht alles wissen, und die Leute die sich vom Beruf wegen damit beschäftigen sind immer up to date.
LG
Katrien

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
18 Jan 2016 22:50
  • GiselaKöenig
  • 378 Beiträge seit
    26. Okt 2009
Hallo Zimmy,
Wie man Widerspruch einlegt, hat das Amt Dir sicherlich mit dem Bescheid mitgeteilt. Du muß in schriftlicher Form innerhalb eines Monats nach dem er Dir bekannt gegeben wurde Einspruch einlegen. Man kann auch zu dem zuständigen Amt persönlich hingehen und den Widerspruch dort schriftlich aufnehmen lassen.
Wenn das erledigt ist, würde ich auch zusätzliche Hilfe in Anspruch nehmen. Entweder über den Verband oder einen Anwalt. Der Anwalt kann prüfen ob es Sinn macht höhere Ansprüche zu stellen.
Wichtig bei der Suche nach einem Anwalt ist es gar nicht das er Fachanwalt ist. Das ist bei Anwälten nicht so wie bei Fachärzten. Es gibt auch sehr gute Anwälte ohne den Fachanwaltkurs . Wichtig ist das er sich in jeden einzelnen Fall gut einarbeitet und nicht nur auf das Einkommen schaut. Das ist oft schwierig so einen zu finden.
Also erstmal Widerspruch einlegen um Zeit zu gewinnen und dann weiter überlegen. Den Widerspruch kannst Du jederzeit wieder zurück nehmen.
70 GdB ist steuerlich besser. Beruflich ? Viel Erfolg!
Viele Grüße
Gisela

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
18 Jan 2016 23:01
  • Zimmy294
Vielen Dank für die prompten Antworten, ihr Lieben!:D
Ich bin ja Beamtin, mit 70 Prozent müsste ich weniger arbeiten. An einen Verband kann ich mich ja leider nicht wenden, da gibt's nur die Lehrerverbände (bin ich nicht Mitglied) und die Schwerbehindertenvertretung (ist noch ganz neu und unerfahren).
Ich schreibe also, wenn ich euch recht verstanden habe, erstmal den Widerspruch und suche mir zeitgleich einen Anwalt.
Wisst ihr einen in Augsburg/ München?
Danke für eure Mühe!
Zimmy

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
19 Jan 2016 00:05
  • MarcWen
  • MarcWens Avatar
  • 364 Beiträge seit
    09. Jun 2011
Kinders, wenn ich immer % lese, muss ich 3mal tief durchatmen. :roll:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
19 Jan 2016 08:48
  • Mira
  • 414 Beiträge seit
    03. Feb 2014
Hallo Marc
du hast recht, mir ist dieser Fehler jetzt aber auch unterlaufen. Hat aber viel damit zu tun das der Begriff % halt auch oft -wenn auch falsch- benutzt wird. Hauptsache alle wissen warum es geht.
LG
Katrien

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
19 Jan 2016 09:21
  • gast
Hallo Zimmy,

ich denke die anderen Forum-Teilnehmer meinten mit dem Verband den VDK-Sozialverband.Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht. Suche im Netzt einen Ansprechpartner in Deiner Region.

Viele Grüße

Ralf

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.