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GiselaKöenig antwortete auf Einspruch bei GdB Bescheid?
18 Jan. 2016 22:50
- GiselaKöenig
378 Beiträge seit
26 Oktober 2009
26 Oktober 2009
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Hallo Zimmy,
Wie man Widerspruch einlegt, hat das Amt Dir sicherlich mit dem Bescheid mitgeteilt. Du muß in schriftlicher Form innerhalb eines Monats nach dem er Dir bekannt gegeben wurde Einspruch einlegen. Man kann auch zu dem zuständigen Amt persönlich hingehen und den Widerspruch dort schriftlich aufnehmen lassen.
Wenn das erledigt ist, würde ich auch zusätzliche Hilfe in Anspruch nehmen. Entweder über den Verband oder einen Anwalt. Der Anwalt kann prüfen ob es Sinn macht höhere Ansprüche zu stellen.
Wichtig bei der Suche nach einem Anwalt ist es gar nicht das er Fachanwalt ist. Das ist bei Anwälten nicht so wie bei Fachärzten. Es gibt auch sehr gute Anwälte ohne den Fachanwaltkurs . Wichtig ist das er sich in jeden einzelnen Fall gut einarbeitet und nicht nur auf das Einkommen schaut. Das ist oft schwierig so einen zu finden.
Also erstmal Widerspruch einlegen um Zeit zu gewinnen und dann weiter überlegen. Den Widerspruch kannst Du jederzeit wieder zurück nehmen.
70 GdB ist steuerlich besser. Beruflich ? Viel Erfolg!
Viele Grüße
Gisela
Wie man Widerspruch einlegt, hat das Amt Dir sicherlich mit dem Bescheid mitgeteilt. Du muß in schriftlicher Form innerhalb eines Monats nach dem er Dir bekannt gegeben wurde Einspruch einlegen. Man kann auch zu dem zuständigen Amt persönlich hingehen und den Widerspruch dort schriftlich aufnehmen lassen.
Wenn das erledigt ist, würde ich auch zusätzliche Hilfe in Anspruch nehmen. Entweder über den Verband oder einen Anwalt. Der Anwalt kann prüfen ob es Sinn macht höhere Ansprüche zu stellen.
Wichtig bei der Suche nach einem Anwalt ist es gar nicht das er Fachanwalt ist. Das ist bei Anwälten nicht so wie bei Fachärzten. Es gibt auch sehr gute Anwälte ohne den Fachanwaltkurs . Wichtig ist das er sich in jeden einzelnen Fall gut einarbeitet und nicht nur auf das Einkommen schaut. Das ist oft schwierig so einen zu finden.
Also erstmal Widerspruch einlegen um Zeit zu gewinnen und dann weiter überlegen. Den Widerspruch kannst Du jederzeit wieder zurück nehmen.
70 GdB ist steuerlich besser. Beruflich ? Viel Erfolg!
Viele Grüße
Gisela
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Mira antwortete auf Einspruch bei GdB Bescheid?
18 Jan. 2016 21:18
- Mira
419 Beiträge seit
03 Februar 2014
03 Februar 2014
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- Beiträge: 419
Hallo Zimmy,
eigentlich hat man ab ein GdB von 50% ein vollen Schutz, wusste nicht was ab 70% anders wäre. Wenn das wichtig ist, würde ich das tun was hier schon mehrmals erwähnt wurde, nl über ein Verein (glaube war DVK) oder ähnliches. Ich würde erst mal fristgereicht schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einlegen und sagen das die Begründung folgt. Aber wie gesagt: wenn es für dich wichtig ist 70% zu bekommen und das irgendwelche finanzielle Auswirkungen hat, würde ich Hilfe in Anspruch nehmen. Entweder über diesen Verein oder einrn Anwalt spezialisiert in Sozialrecht. Ich habe auch damals eine Beratung beim Anwalt in Anspruch genommen, das war die €180,00 wert.
Man kann nicht alles wissen, und die Leute die sich vom Beruf wegen damit beschäftigen sind immer up to date.
LG
Katrien
eigentlich hat man ab ein GdB von 50% ein vollen Schutz, wusste nicht was ab 70% anders wäre. Wenn das wichtig ist, würde ich das tun was hier schon mehrmals erwähnt wurde, nl über ein Verein (glaube war DVK) oder ähnliches. Ich würde erst mal fristgereicht schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einlegen und sagen das die Begründung folgt. Aber wie gesagt: wenn es für dich wichtig ist 70% zu bekommen und das irgendwelche finanzielle Auswirkungen hat, würde ich Hilfe in Anspruch nehmen. Entweder über diesen Verein oder einrn Anwalt spezialisiert in Sozialrecht. Ich habe auch damals eine Beratung beim Anwalt in Anspruch genommen, das war die €180,00 wert.
Man kann nicht alles wissen, und die Leute die sich vom Beruf wegen damit beschäftigen sind immer up to date.
LG
Katrien
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Zimmy294 antwortete auf Einspruch bei GdB Bescheid?
18 Jan. 2016 20:21
- Zimmy294
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11 September 2026
11 September 2026
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Guten Abend in die Runde!
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen!!!
Ich hatte bereits vor der SMM Diagnose unbefristet anerkannte 50 Prozent.
Nun habe ich die entsprechenden Gutachten eingereicht. Da ich ja weiß, dass man immer höher greifen soll, habe ich mal 100 Prozent beantragt, wobei mir klar war, dass das übertrieben ist.
Nun habe ich 60 Prozent bekommen, wobei die Einzelwerte 100 Prozent sind, aber so darf man ja nicht rechnen.
70 Prozent würden mir beruflich ganz schön helfen. Aber wie genau lege ich Widerspruch ein? Formlos? Brauche ich dann noch mehr Gutachten? Würde mich freuen, wenn mir einer helfen könnte!
Eure alte Zimmy
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen!!!
Ich hatte bereits vor der SMM Diagnose unbefristet anerkannte 50 Prozent.
Nun habe ich die entsprechenden Gutachten eingereicht. Da ich ja weiß, dass man immer höher greifen soll, habe ich mal 100 Prozent beantragt, wobei mir klar war, dass das übertrieben ist.
Nun habe ich 60 Prozent bekommen, wobei die Einzelwerte 100 Prozent sind, aber so darf man ja nicht rechnen.
70 Prozent würden mir beruflich ganz schön helfen. Aber wie genau lege ich Widerspruch ein? Formlos? Brauche ich dann noch mehr Gutachten? Würde mich freuen, wenn mir einer helfen könnte!
Eure alte Zimmy
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Schwabe antwortete auf Einspruch bei GdB Bescheid?
24 Dez. 2015 11:27
- Schwabe
0 Beiträge seit
11 September 2026
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Hallo Michael,
bei mir haben die zuerst auch rumgemacht. Ich habe damals über die IGM-Rechtsabteilung Klage mit der Begründung eingelegt, dass zwar das Plamozytom als solches zwar noch nicht behandelt wird, aber dessen Auswirkungen (Müdigkeit, Konzentrations- und/oder Leistungs- als/auch Immunschwäche usw.). Das Verfahren ging in den Vergleich mit dem Beschluß GdB vorerst befristet: 50%.
Wenn Du willst, schick mir 'ne PN, ich kann Dir ja das Einspruchsschreiben dann als Anhang mailen.
Das mit der IGM habe ich geschrieben, da ich annehme, dass Du in Wolfsburg bei XX bist; ich bin aus Stuttgart.
Schönes Fest, Gesundheit und viel Erfolg.
Rüdiger
bei mir haben die zuerst auch rumgemacht. Ich habe damals über die IGM-Rechtsabteilung Klage mit der Begründung eingelegt, dass zwar das Plamozytom als solches zwar noch nicht behandelt wird, aber dessen Auswirkungen (Müdigkeit, Konzentrations- und/oder Leistungs- als/auch Immunschwäche usw.). Das Verfahren ging in den Vergleich mit dem Beschluß GdB vorerst befristet: 50%.
Wenn Du willst, schick mir 'ne PN, ich kann Dir ja das Einspruchsschreiben dann als Anhang mailen.
Das mit der IGM habe ich geschrieben, da ich annehme, dass Du in Wolfsburg bei XX bist; ich bin aus Stuttgart.
Schönes Fest, Gesundheit und viel Erfolg.
Rüdiger
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Chiara12 antwortete auf Einspruch bei GdB Bescheid?
23 Dez. 2015 13:22
- Chiara12
-
161 Beiträge seit
27 September 2013
27 September 2013
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- Beiträge: 161
Hallo Michael,
ein Experte bin ich nicht, allerdings kann ich Dir den VDK wärmstens empfehlen.
Mein Partner hat allerdings schon eine Spondolydese Operation, Chemotherapie und autologe Stammzelltransplantation hinter sich bringen müssen.
Recht früh nach Diagnosestellung ist er in den VDK eingetreten und hat dort juristische Unterstützung erhalten. Er hat nun einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Details will ich hier allerdings nicht nennen.
Viel Glück !
Chiara
ein Experte bin ich nicht, allerdings kann ich Dir den VDK wärmstens empfehlen.
Mein Partner hat allerdings schon eine Spondolydese Operation, Chemotherapie und autologe Stammzelltransplantation hinter sich bringen müssen.
Recht früh nach Diagnosestellung ist er in den VDK eingetreten und hat dort juristische Unterstützung erhalten. Er hat nun einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Details will ich hier allerdings nicht nennen.
Viel Glück !
Chiara
Ich versuche stark zu sein und das Beste daraus zu machen.
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OliverW antwortete auf Einspruch bei GdB Bescheid?
23 Dez. 2015 12:20
- OliverW
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11 September 2026
11 September 2026
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Hallo Michael,
befindest Du dich denn momentan in Behandlung ?
Für einen GdB von 50-70 wird eine Behandlungsbedürftigkeit vorausgesetzt. Aus Deinem Profil ergeben sich aber keine Hinweise auf eine aktuelle Behandlung.
Viele Grüße
Oliver
befindest Du dich denn momentan in Behandlung ?
Für einen GdB von 50-70 wird eine Behandlungsbedürftigkeit vorausgesetzt. Aus Deinem Profil ergeben sich aber keine Hinweise auf eine aktuelle Behandlung.
Viele Grüße
Oliver
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