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19 Juli 2012 18:15
  • Harry
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
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Hallo Marcus,
ich zahle immer im voraus 1 % des zu erwartenden Bruttoeinkommens. (wenn du verheiratet bist auch das Einkommen von deiner Frau), daür seid ihr aber beide von allem befreit und erspart euch die Quittungssammelei und praxisgebühr etc.
Gruß Harry

19 Juli 2012 16:56
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hallo Marcus,

wie Caro schon sagt, brauchst Du die Bescheinigung über die chronische Erkrankung nur beim ersten Antrag vorzulegen. Die Belastungsgrenze für chronisch Kranke liegt bei 1 % vom Bruttoeinkommen. Vom Bruttoeinkommen werden aber Freibeträge abgerechnet, auf jeden Fall für im Haushalt lebende Kinder.
Im ersten Jahr der Erkrankung gilt noch die gesetzliche Regelung mit 2 % vom Einkommen, 1 % gilt erst ab dem 2. Jahr.
Ach ja, dazu zählen nur erstattungsfähige Medikamente. Alles was selbst bezahlt werden muss, zählt nicht dazu. Das kannst Du aber steuerlich geltend machen, vorausgesetzt Du hast dafür ein quittiertes Privatrezept.
Bei der KK kann man das rückwirkend erstattet bekommen, im Voraus bezahlen oder einfach Anfang des Jahres, sobald gefühlsmäßig die Grenze erreicht ist, die angefallenen Belege einreichen. Überzahlungen werden dann direkt erstattet, wenn noch was fehlt kannst noch so lang sammeln oder die Differenz vorzahlen. Dann gibts einen Nachweis über die Freistellung, auch für die Familienmitglieder - auch unser in Ausbildung befindlicher Sohn hat so ne Karte; keine Zuzahlung mehr, auch keine Praxisgebühr:) Gebühren, die von Antragstellung bis zum Freistellungsnachweis noch anfallen, kannst Du dann noch nachreichen.
Für Fahrtkosten zu Serienbehandlungen (Chemo, Dialyse) und stationären Aufenthalten erstattet die KK eine Kilometerpauschale bzw. übernimmt Taxifahrt. Liegt bissl auch im Ermessen der Ärzte. Seit unserer Allo haben wir für die Nachsorgen ein Schreiben der Ärzte bekommen, somit wird alles als Serienbehandlung anerkannt. Mit Zusatz aG im Schwerbehindertenausweis sind Fahrten auch zu ambulanten Terminen erstattungsfähig.
Du tust gut daran, Dich in der Apotheke registrieren zu lassen, dann drucken die das jederzeit aus und der lästige Kram mit den Belegen entfällt.

Außerdem hab ich mir von den Ärzten ein Schreiben erstellen lassen, mit Hinweis auf Schwere der Erkrankung, dass die Unterstützung der Familie währen der Therapien notwendig ist. So kann ich alle Besuchsfahrten mit Parkgebühren geltend machen. Die Parkscheine von den Ambulanzterminen hab ich einfach mit reingerechnet.

Klingt kompliziert, läuft aber irgendwann fast von selbst.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

19 Juli 2012 16:17
  • Caro
  • 692 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hallo Marcus,

ja beim ersten Mal ist das Theater, aber wenn man weiß, was die wollen ist es einfacher. Ich versuche immer in die gleiche Apotheke zu gehen, dort habe ich eine Kundenkarte, damit können die dir auch alles auf einmal ausdrucken.
Fahrtkosten - lasse ich mir in WÜ immer gleich bei der Anmeldung eine Anwesenheitsbescheinigung geben und reiche die dann bei der KK ein.
Zuzahlungsrechnungen - klar, aber man kann auch einen Kontoauszug kopieren, der Kontostand muss ja nicht mit drauf sein.
Mit der chronischen Erkrankung, das muss der Hausarzt glaub ich nur einmal ausfüllen - schließlich ist die Krankheit unheilbar.
Ich beantrage für meinen LG immer so im Februar die Zuzahlungsbefreiung, da ist dann bei ihm meist der Betrag zusammen. Macht es einfacher.

LG Caro

19 Juli 2012 16:01
  • rudi
  • 2203 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hallo Marcus,
also wenn du tatsächlich ca. 3000 € in 2011 dazuzahlen musstest, dann musst du mehr als nur ca. 80 € rausbekommen.
Ich weiß ja nicht wie hoch dein gesamtes Jahreseinkommen und deine Freibeträge sind die dann abgezogen werden?

Wichtig ist immer gleich alle Belege zu sammeln und immer Unterschreiben zu lassen.
Bei Apothekenbelegen (Kassenzettel) muß die Apotheke gleich den Namen von Dir draufschreiben und das Ganze Unterschreiben mit Stempel.

Beim Überweisen von Rechnungen am besten gleich bei der Bank einen Stempel drauf machen zur Bestätigung.

Fahrtkosten, die man nicht von der KK ersetzt bekommt kann man immer noch auf der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Heilung ist ein individueller Prozess, der sehr stark an das persönliche Bewusstsein gebunden ist. Daher kann kein Mensch einen anderen Menschen heilen sondern immer nur auf dem Weg zu seiner persönlichen Heilung begleiten.

rudiversal.wordpress.com

19 Juli 2012 15:36
  • Almish
  • 358 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hi Marcus,
ganz genauso, hab ich das auch durchgezogen. Nur nicht alles auf einmal, bei mir kam das immer nach und nach. Was ich alles an Telefon und Postkosten verbraucht habe:bang:, das ersetzt dir niemand.
Aber, ich habe auch immer brav alles eingeholt, was gefordert war, hatte auch noch riesen Stress wg. der Fahrtkosten (das hat Monate gedauert, bis die Kasse das alles gezahlt hat).
Aber da ich ja Rentner bin, und als Krebspatient eh nix besseres mehr zu tun habe, habe ich schön brav alles im Sinne der Kasse erledigt.
LG Marion

Kopf hoch, Nase in den Wind
Das Leben stinkt
Sterben kann gar nicht so schlimm sein, sonst täten es nicht so viele

19 Juli 2012 14:42
  • MarcWen
  • Autor
  • 364 Beiträge seit
    09 Juni 2011
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In den letzten Wochen habe ich soweit für 2011 mal unsere Unterlagen sortiert und wollte diese schon zum Steuerberater bringen. Meine Mutter meinte, ob ich schon mal bei der Krankenkasse nachgefragt habe, ich ich ggf. hier etwas zurückerstattet bekomme. Da in 2011 knapp 3.000 Euro in summa (inklusive Fahrtkosten, Parkkosten, Rechnungen, Medikamente,...) zusammengekommen sind, dachte ich mir, Fragen kann nicht schaden.

Also mit den ganzen Unterlagen auf zur Krankenkasse. Das das Ganze sicher bürokratisch werden wird, konnte ich mir denken, aber das man es teilweise echt übertreibt, hätte ich so nicht erwartet. Ich hätte eigentlich erwartet, dass die KK mich kennt und sicher den Großteil der Belege und Kosten in Ihrem Abrechnungsprogramm haben sollte. Weit gefehlt, ich bekam eine große Aufgabenliste, die noch zu erledigen war:

- auf sämtlichen Apothekenbelege muss der Name drauf stehen, ich kann also nun in meine 5 in 2011 besuchten Apotheken gehen und darum bitten, dass auf meinen Kassenbons der Name + Stempel nachgetragen wird (ggf. fragen, ob ein Jahresauszug erstellt werden kann)

- zu sämtlichen Rechnungen (Krankenhauszuzahlungen, Rechnungen über Zuzahlung etwa monatliche Chemoinfusionen) brauche ich zusätzlich einen Kontoauszug, dass die Beträge auch tatsächlich überwiesen wurden

- Ein Antrag, wo ein Arzt bestätigen muss, dass ich chronisch krank bin und somit meine BLG bei 1% liegt, Meine Diagnose und ICS Schlüssel oder GdB von 100 reicht hierfür nicht aus

Ob das Ganze wirklich lohnt? Wenn alles optimal läuft und anerkannt wird kann ich mit ~ 80 Euro Erstattung rechnen. Ich werde das Ganze rein aus Prinzip durchziehen. :)

Wie sind denn hier Eure Erfahrungen? Kann man das Ganze nicht irgendwie abkürzen oder vereinfachen?

Grüße, Marcus