joseph antwortete auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov. 2012 21:19
- joseph
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Hi Margret
Mit dem Ausländer meinte ich zbs. Luxemburger, hier gilt eine komplet andere Regelung betreff: Behinderte, Behindertenausweise, Behindertenvorteile usw.
Deshalb wollte ich dies bezüglich rein über den deutschen Raum sprechen
LG
Joseph
Mit dem Ausländer meinte ich zbs. Luxemburger, hier gilt eine komplet andere Regelung betreff: Behinderte, Behindertenausweise, Behindertenvorteile usw.
Deshalb wollte ich dies bezüglich rein über den deutschen Raum sprechen
LG
Joseph
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joseph antwortete auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov. 2012 21:15
- joseph
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Hi Karsten und Margret
Siehste, genau das wollte ich lesen, damit viele davon profitieren können
Danke
Joseph
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Joseph
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Karsten antwortete auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov. 2012 20:50
- Karsten
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hallo Joseph,
ich kann nur sagen das man bei VW und Audi sowie bei Ford mindestens 50% Behinderung eingetragen haben muss um den Rabatt zu bekommen. Ein zusätzlicher Buchstabe im B-ausweis ist seit einiger Zeit nicht mehr nötig.
Beste Grüsse
ich kann nur sagen das man bei VW und Audi sowie bei Ford mindestens 50% Behinderung eingetragen haben muss um den Rabatt zu bekommen. Ein zusätzlicher Buchstabe im B-ausweis ist seit einiger Zeit nicht mehr nötig.
Beste Grüsse
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Margret antwortete auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov. 2012 20:07
- Margret
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Joseph, ich habe weiter oben einen link eingestellt, wenn du den aufrufst, siehst du auf der linken Seite die Spalte "Autokauf", draufklicken, etwas runterscrollen, dann kommt eine Tabelle der Hersteller, Rabatte und Voraussetzungen. Es gibt Hersteller, die ohne GdB einen Rabatt vergeben.
Interssant zu wissen: Wir haben in D das sogenannte "Nachteilsausgleichgesetz" - die Hersteller bekommen demnach eine steuerliche Vergünstigung, die den gewährten Behindertenrabatt (fast) ausgleicht. Dieses Wissen kann man bei knauserigen Händlern ("...wir haben doch schon für sie draufgelegt...") mal nebenbei in die Verhandlungen einfliessen lassen...

zum Rabatt: Nein, es gibt keine Vorschriften über die Ausstattung. Der PKW muss auf den Behinderten zugelassen werden - der Behinderte muss aber keinen Führerschein haben.
zur KFZ-Steuer: Für die Steuerermäßigung ist wichtig, dass der Wagen nur für die Versorgung/Haushalt/Urlaub und den Transport des Behinderten genutzt wird. (Also nicht das Luxus-Auto auf die kranke Oma zulassen und fröhlich an der Cote d'Azur cruisen...)
zur KFZ-Versicherung: Jeder Anbieter hat eigene Regularien, bitte jeweils dort nachfragen.
In dem o.g. link gibt es auch Hinweise zu weiteren Ermäßigungen für Behinderte.
Was übrigens deine "Ausländereigenschaft" angeht: Wir sind alle Ausländer. Fast überall.
Liebe Grüße nach L,
Margret
Interssant zu wissen: Wir haben in D das sogenannte "Nachteilsausgleichgesetz" - die Hersteller bekommen demnach eine steuerliche Vergünstigung, die den gewährten Behindertenrabatt (fast) ausgleicht. Dieses Wissen kann man bei knauserigen Händlern ("...wir haben doch schon für sie draufgelegt...") mal nebenbei in die Verhandlungen einfliessen lassen...
zum Rabatt: Nein, es gibt keine Vorschriften über die Ausstattung. Der PKW muss auf den Behinderten zugelassen werden - der Behinderte muss aber keinen Führerschein haben.
zur KFZ-Steuer: Für die Steuerermäßigung ist wichtig, dass der Wagen nur für die Versorgung/Haushalt/Urlaub und den Transport des Behinderten genutzt wird. (Also nicht das Luxus-Auto auf die kranke Oma zulassen und fröhlich an der Cote d'Azur cruisen...)
zur KFZ-Versicherung: Jeder Anbieter hat eigene Regularien, bitte jeweils dort nachfragen.
In dem o.g. link gibt es auch Hinweise zu weiteren Ermäßigungen für Behinderte.
Was übrigens deine "Ausländereigenschaft" angeht: Wir sind alle Ausländer. Fast überall.
Liebe Grüße nach L,
Margret
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joseph antwortete auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov. 2012 19:47
- joseph
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10 September 2026
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Hallo Karten und Margret
Als Ausländer (nicht Deutscher) find ich eure Aussagen toll, da es doch eine Hilfe darstellt für viele Betroffene / Behinderte
Zwei Fragen hab ich dazu, aus reiner Neugier
Gibt es eine Mindestgrenze des Behinderungsgrades, zbs. gültig ab 30% Behinderung
und
Gibt es vorgeschriebene Richtlinien für das Auto, zbs. Automatik-Getriebe usw.
Wäre nett, wenn Ihr euch mal äussern könntet
Das Händler- und Behinderungsrabatt kombiniert werden können ist für mich logisch, ist bei uns genauso
MFG
Joseph
Als Ausländer (nicht Deutscher) find ich eure Aussagen toll, da es doch eine Hilfe darstellt für viele Betroffene / Behinderte
Zwei Fragen hab ich dazu, aus reiner Neugier
Gibt es eine Mindestgrenze des Behinderungsgrades, zbs. gültig ab 30% Behinderung
und
Gibt es vorgeschriebene Richtlinien für das Auto, zbs. Automatik-Getriebe usw.
Wäre nett, wenn Ihr euch mal äussern könntet
Das Händler- und Behinderungsrabatt kombiniert werden können ist für mich logisch, ist bei uns genauso
MFG
Joseph
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Karsten antwortete auf Tipp für den Neukauf eines PKW
22 Nov. 2012 19:09
- Karsten
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22 April 2010
22 April 2010
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Sicherlich gibt es "normale" Rabatte bei den Autohäusern,aber so wie es hier beschrieben wird ist es nur bei einigen Herstellern bei denen es richtig beschissen aussieht beim Absatz, oder ein Modellwechsel ansteht.
Bei vielen Herstellern gibt es nicht so einfach mal 20% Rabatt wie einige hier schreiben. Solche Parolen hauen die Medien gern mal raus, aber die Realität sieht anders aus.
Ich habe gerade ein Auto bestellt und bekomme 15% Behindertenrabatt bei einem deutschem Hersteller und muss 12 Wochen auf das Auto warten,weil die Auftragslage beim Hersteller unverändert gut ist.
Bei vielen Herstellern gibt es nicht so einfach mal 20% Rabatt wie einige hier schreiben. Solche Parolen hauen die Medien gern mal raus, aber die Realität sieht anders aus.
Ich habe gerade ein Auto bestellt und bekomme 15% Behindertenrabatt bei einem deutschem Hersteller und muss 12 Wochen auf das Auto warten,weil die Auftragslage beim Hersteller unverändert gut ist.
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