archiv antwortete auf Frage zum Grad der Behinderung bei Plasmozytom
13 März 2009 15:56
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Dies ist eine Antwort zu diesem Thema, verfasst von "Andreas" am 13. März 2009 um 15:56 Uhr. Die Antwort bezieht sich auf den Beitrag von "Stefan" geschrieben am 13. März 2009 um 12:17 Uhr.
Guten Tag Stefan,
vielen Dank für Deine schnelle Nachricht. Die Angaben werden mir sicherlich gut helfen. Gerade der Bezug zur Stammzellentransplantation. Ich vermute folgendes: Den Antrag auf Behindertenausweis habe ich sehr früh gestellt, während der ersten Chemos und vor der Stammzellentransplation. Da sich der ganze Vorgang nun schon über ein Jahr hinzieht, vermute ich, daß die Ämter einen veralteten Klinikbericht haben. Ich werde Anfang April zu meinen nächsten Termin in der Klinik noch einmal mit meinem Doc reden und dann Klage einreichen oder einen Folgeantrag auf Feststellung meiner Behinderung stellen. Ich werde hier im Forum weiter berichten, wenn es Neuigkeiten gibt.
Grüsse aus Chemnitz
Andreas
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archiv antwortete auf Frage zum Grad der Behinderung bei Plasmozytom
13 März 2009 12:17
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Dies ist eine Antwort zu diesem Thema, verfasst von "Stefan" am 13. März 2009 um 12:17 Uhr. Die Antwort bezieht sich auf den Beitrag von "Andreas" geschrieben am 13. März 2009 um 12:02 Uhr.
Lieber Andreas,
ich kopier Dir einmal einen Abschnitt aus der GdB-Tabelle. Du siehst, dass das alles von der Beguztachtung abhängig ist.
Plasmozytom (Myelom)
mit geringen Auswirkungen
(keine wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand,
keine Behandlungsbedürftigkeit, ohne Beschwerden, keine
wesentliche Progredienz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 40
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) . . . . 50 – 70
mit starken Auswirkungen
(z.B. schwere Anämie, starke Schmerzen, Nierenfunktionseinschränkung)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 – 100
Trotzdem alles GUte beim Versuch, so hoch wie möglich zu kommen. Allerdings kann es sein, dass bei Verbesserung wieder heruntergestuft wird.
Während und nach der Stammzellentransplantation ist immer 100%, aber bei einer autologen nicht so lange Heilungsbewährung wie bei allogener.
Gruß
Stefan
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Frage zum Grad der Behinderung bei Plasmozytom wurde erstellt von archiv
13 März 2009 12:02
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Dies ist der erste Beitrag dieses Themas, verfasst von "Andreas" am 13. März 2009 um 12:02 Uhr.
Bei mir wurde ein asekretorisches Plasmozytom Stadium III mit multiplen Osteolysen im gesamten Skelettsystem festgestellt. Nachdem das Versorgungsamt der Stadt Chemnitz den Grad der Behinderung mit 60% festgelegt hatten, habe ich Widerspruch eingelegt, da ein "Bettnachbar" aus der Klinik ebenfalls mit Plasmozytom eine GdB 100% bekommen hat.
Der Widerspruch wurde jetzt vom kommunalen Versorgungsverband Sachsen abgelehnt. Ich überlege, ob ich beim Sozialgericht jetzt klage.
Wer hat Erfahrungen mit einer ähnlichen Klage. Muss ich mit 60% zufrieden sein oder ist das wieder `mal Beamtenwillkür?
Von Andreas aus Chemnitz
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