Information: Betreuungsleistung/Entlastungsleistung 104 Euro p. Monat
- MarcWen
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364 Beiträge
seit
09. Jun 2011
Die Information bekam ich in der Reha, war mir neu.
Bis 2015 gab es diesen Zuschuss wohl nur für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Ab 2015 wurde diese Leistung auf alle Pflegebedürftige mit Pflegestufe erweitert.
Wer also eine Pflegestufe hat, dem steht diese Leistung zusätzlich zum Pflegegeld zu.
Das Geld kann man sich nicht auszahlen lassen, man kann sich hierüber aber Unterstützung holen. Wichtig ist, dass direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Man kann sich also nicht einfach für 10 Euro / Stunde eine Pflegehilfe ins Haus holen.
Unsere Sozialstation bietet u.a. Unterstützung im Haushalt oder haushaltsnahe Dienstleistungen an, etwa einkaufen oder Behördengänge an.
Wichtig, das Geld steht einem rückwirkend bis 1.1.2015 zu. Der Übertrag aus 2015 (1.248 Euro) verfällt aber Ende Juni.
Am besten also bei der Krankenkasse anrufen, wie diese das handhabt und dann mal bei Pflegeeinrichtungen oder Sozialstationen informieren.
Bis 2015 gab es diesen Zuschuss wohl nur für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Ab 2015 wurde diese Leistung auf alle Pflegebedürftige mit Pflegestufe erweitert.
Wer also eine Pflegestufe hat, dem steht diese Leistung zusätzlich zum Pflegegeld zu.
Das Geld kann man sich nicht auszahlen lassen, man kann sich hierüber aber Unterstützung holen. Wichtig ist, dass direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Man kann sich also nicht einfach für 10 Euro / Stunde eine Pflegehilfe ins Haus holen.
Unsere Sozialstation bietet u.a. Unterstützung im Haushalt oder haushaltsnahe Dienstleistungen an, etwa einkaufen oder Behördengänge an.
Wichtig, das Geld steht einem rückwirkend bis 1.1.2015 zu. Der Übertrag aus 2015 (1.248 Euro) verfällt aber Ende Juni.
Am besten also bei der Krankenkasse anrufen, wie diese das handhabt und dann mal bei Pflegeeinrichtungen oder Sozialstationen informieren.
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- Kenzo1
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4 Beiträge
seit
18. Mär 2016
Diese Info habe ich auch heute erhalten war mir auch nicht bekannt . Allerdings habe ich nicht gesagt bekommen das der Anspruch vom 01.01.2015 Ende Juni verfällt als ist Eile geboten . Danke für die Info Gruß renate
Lebe jeden Tag wie er dir gegeben wird und genieße ihn
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- MarcWen
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364 Beiträge
seit
09. Jun 2011
Die Tage hatte ich von der Caritas die Information bekommen, dass "nur" die Hälfte aus 2015 verfällt. Es ist also ratsam, bei seiner KK explizit nachzufragen, was mit den Leistungen aus 2015 passiert.
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- Kenzo
Ich habe die Info von meiner KK das das Guthaben aus 2015 zum 30.06. 2016 verfällt. Somit habe ich einen Service Dienst gefunden der wenigstens einige Stunden abarbeitet. Leider kam die Info etwas zu spät . Aber ab 01.01.2016 kann man doch diesen Betrag von 104,00€ po Monat in Anspruch nehmen Voraussetzung ist eine Pflegestufe
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- Kenzo
Ich nehme diese Leistung nun schon ein paar Monate in Anspruch und bin soweit zufrieden . Dieser Service beinhaltet bei mir das die mir zugeteilte Dame bei der Hausarbeit (Putzarbeiten ) hilft was für mich eine große Erleichterung ist . Sie ist ,da ich ja noch Guthaben habe vom 01.01.16 , 2 Stunden die Woche für mich da . Bis jetzt ging alles ganz problemlos .
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- MarcWen
-
364 Beiträge
seit
09. Jun 2011
So sollte es laufen. Wenn ich mal wieder eine längere Zeit zu Hause bin wird der Service wieder genutzt.
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