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18 Okt. 2013 13:19
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hallo Angela,

freilich meinte ich mit dem ersten Jahr nicht zwangsläufig die Diagnose Multiples Myelom in Verbindung mit Chemotherapie. Maßgeblich ist die Bescheinigung einer chronischen Erkrankung.

Da braucht man nen Büroangestellten 8) ... muss mich also nicht wundern, warum mir der Papierkram über wird. Mir fehlt definitiv ein Raum, wo ich das alles sammeln und großzügig vorsortiert ausbreiten kann. Also nicht nur die Zuzahlungsbelege, sondern eben alles, was der Postbote hier täglich so reinschmeißt. Zig Ordner mit tausend Zetteln, 999 davon sind auf einen Griff parat, aber wehe hier spackt ein Elektrogerät in der Garantiezeit, dann ist das ganz sicher der 1000e Beleg der gerade wo durchgeflutscht ist :bang: :wink:
Aber jetzt bin ich vom Thema abgekommen ...

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

18 Okt. 2013 12:42
  • AngelaR
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    11 September 2026
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Ihr Lieben,
Erstes Jahr?
Bei mir wurde schon Fibromyalgie als chronische Erkrankung anerkannt, das heißt seit über 10 Jahren und ich bekomme noch keinerlei Chemo.
Da würde ich noch einmal nachhaken mit der Diagnosestellung. Meines Wissens nach muß man pro Quartal einmal beim Arzt gewesen sein wegen der gleichen Krankheit, dann bestätigt das der Arzt. Das ist dann insofern das eine Jahr.
TKK ist deutlich besser als die AOK und bezahlt auch Homöopathie und neuerdings sogar Osteopathie ( 2 mal pro Quartal) und TCM. Außerdem gibt es neuerdings 80€ pro Jahr zurück ( Dividende)
Nachdem die 1% einmal anerkannt sind, bleibt das bestehen und man muß keine Bestätigung vom Arzt mehr beibringen.
Es gibt auch Tabellen, ab 40% Behinderung bekommt man schon Steuererstattungs - Pauschalen. ( ich glaube so etwas um die 460 € bei 40%)
Das Einreichen der Belege würde mich kolossal nerven, da braucht man so ziemlich einen Büroangestellten.....
Also nur Mut, und die Sache angehen!
Alles Liebe von Angela

PS: Man kann sich mit der Befreiung dann viel einfacher mal eine Massage oder craniosacral Therapie ect. gönnen. Das beruhigt und entspannt, das können ja so ziemlich Alle gebrauchen, denke ich.
Achtung! vorher fragen, was auf dem Rezept stehen soll, damit auch alles klar geht! Manche Therapeuten machen auch Osteopathie und rechnen das auf etwas anderes ab.

18 Okt. 2013 10:51
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Ja Rosemarie, da hast Du Recht. Über die KK ist's der schnellere Weg, die Kosten zurückerstattet zu bekommen.
Du bist Dir sicher, dass auch im ersten Jahr schon 1 % angesetzt wurde? Meiner Meinung ist diese Vorgabe mit 2 % gesetzlich geregelt und unabhängig von der KK. Bei unserem Bedarf sind je nach Einkommen aber auch 2 % schnell überzahlt. :roll:

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

Rosemarie antwortete auf Medikamentenzuzahlung bei Teilstationär
18 Okt. 2013 09:27
  • Rosemarie
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    18 November 2009
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Hallo Zusammen,

also ich kenne das auch so wie Monika schon geschrieben hat.
Ich bekam meine Induktionschemo in der Tagesklinik und dann von der Apotheke eine Rechnung über die Rezeptgebühr obwohl ich kein Rezept gesehen habe. Das läuft alles über die 'Tagesklinik. Ich hatte das vorher auch schon für meine Bisphosphonate in einer anderen onkologischen Praxis. Ist wohl so üblich.
Ich hab dann auch die Belege gesammelt, bin dann zu meiner Krankenkasse. Was allerdings abweicht ist dies, dass ich meine Belege rückwirkend geltend machen konnte. Also auch schon im ersten Jahr. Ich benötigte nur eine Bescheinigung des Arztes wg. der chronischen Erkrankung. Also einfach bei der Krankenkasse nachfragen. Ich bin bei der AOK und das ging ohne Probleme.
Ich merke auch, wie mich solche Dinge einfach nur nerven da sie für mich viel Energie benötigen. Aber es nutzt ja nichts, wenn ich nichts einreiche und dran bleibe bekomm ich auch nichts. Ich wünsch Euch allen, die Ihr ach mit diesen Steuer und Verwaltungsdingen beschäftigt seid Geduld und Gelassenheit. Ich sag mir dann immer, die Menschen dort machen auch nur Ihren Job und können ja nicht riechen was ich alles brauche.
In diesem Sinne wünsch ich allen einen wunderschönen Herbsttag. Bei uns scheint die Sonne, die Äpfel im Garten lachen mich mit ihren roten Backen an und laden zum reinbeißen ein.
Schöne Grüße aus dem Allgäu
Rosemarie

18 Okt. 2013 08:18
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
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Hallo Bernard,

teil"stationär", hm, da hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht. Ich geh aber schon davon aus, dass es rechtens ist. Früher hat sich mein Mann die Infusionen beim Hausarzt geben lassen. Dort bekam er ein Rezept, holte sich das Mittel in der Apotheke und ging mit dem direkt wieder zum Hausarzt. Da war das mit der Zuzahlung eh keine Frage.
In der Tagesklinik ist das komfortabler. Die verabreichen das häufig, haben das da, vermutlich lassen die das aus der Krankenhausapotheke für jeden Patienten im Vorfeld schon herkommen. Das ändert meines Wissens aber nichts an der eigentlichen Verordnung. Und ne Quittung kriegst Du bestimmt automatisch ausgestellt. Ich betrachte die Tagesklinik eher als eine Ambulanz, genau genommen nicht recht viel anders als eine Arztpraxis. Es wird kein stationärer Aufnahmevertrag geschlossen.

Die von Angela erwähnte Belastungsgrenze von 1 % Deines Einkommens kommt erst ab dem zweiten Krankheitsjahr zum Tragen. Fürs erste Jahr gelten noch die gesetzlichen 2 %. Diesbezüglich mit der Krankenkasse sprechen, die haben ein Formular für den Arzt, in dem die Diagnose der chronischen Erkrankung bestätigt wird. Jetzt wo das Jahr schon vorbei ist, würde ich die Alternative mit der Einreichung der Belege über die Steuer wählen. Alles was über 2 % vom Einkommen ist, müsste dann zurückerstattet werden. Zudem ist jetzt ein guter Zeitpunkt, schonmal die Belastungsgrenze fürs nächste Jahr ausrechnen zu lassen. Dann kann man entweder den Betrag auf einmal an die KK abführen und bekommt sofort die Zuzahlungsbefreiung oder man kann auch die Belege so lange sammeln, bis der Betrag erreicht ist und die dann bei der Krankenkasse einreichen. Was in dem Zeitraum anfällt, bis die Befreiungsbescheinigung per Post eingegangen ist, reich ich dann direkt an die KK nach, das wird dann umgehend aufs Konto zurückerstattet.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

17 Okt. 2013 23:11
  • AngelaR
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    11 September 2026
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Lieber Bernhard,
Auskennen tue ich mich nicht, ich mache nur immer mit den mir anerkannten 1% Zuzahlung (chronische Krankheit) am Anfang des Jahres mit dem voraussichtlichem Jahreseinkommen eine Zuzahlungsbefreiung, da stellt sich die Frage gar nicht.
Das sind bei mir so ca. 90 € im Januar und der Rest des Jahres ist alles frei ....
Das lohnt sich insofern, wenn man viele Physiotherapiebehandlungen hat. Auch ein Krankenhausaufenthalt ist dann schon vorab bezahlt ect. teure Medis sowieso.
Ansonsten rechnet man mit allen Belegen am Jahresende ab, entweder bei der Krankenkasse und läßt sich die 1% des Jahresverdienstes ausgenommen, alles was drüber ist erstatten, oder aber man setzt es bei der Steuer an, wobei man da ja auch schon die anerkannten Prozente Behinderung gegen rechnen kann. ( Pauschale, oder direkte Kosten mit Nachweis)
Doppelt abrechnen geht nicht, oder sagen wir, ist nicht gestattet, wobei die Steuer nicht weiß, was die Krankenkasse erstattet hat....aber gesetzlich ist es verboten.... Pauschale, geht aber bei Steuer trotzdem.

Nach meinem Dafürhalten ist ein Kostenpunkt ohne Beleg sowieso unzulässig, also entweder Rezept und Verordnung geben lassen und Quittung, oder die Bezahlung verweigern.

Sach ich mal so, als Hobbybuchhalterin und Selbststeuerberaterin mit jahrelanger Erfahrung....
Wer arm ist, muß Gesetze und die daraus folgenden Lücken sehr gut kennen.....
Alles Liebe
Angela