Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
Online-Netzwerk für Patienten/-innen und Angehörige

Schwerstbehinderung,GdB und Merkzeichen

Antwort auf Schwerstbehinderung,GdB und Merkzeichen
31 Aug 2018 10:26
  • DerOppa
Liebe Theresa,

danke für deine Antwort.Ja Gott sei Dank,sind es bei mir "nur" 2 eingebrochene Wirbel,aber das belastet mich schon extrem.Und bei 120 kg Lebendgewicht,kommt schon einiges zusammen was beim gehen an den Knochen zieht.Und wie oben in den Antworten erwähnt,die Sache mit den Parkplätzen,ich muss nicht unbedingt einen vor der Tür haben.Glücklicherweise wohne ich in einer Gegend wo "noch" reichlich Plätze zur Verfügung sind.Aber es wäre schon sinnig beim einkaufen oder so Behindertenplätze nutzen zu dürfen,nur ohne Merkzeichen geht das nicht.
Du schreibst du bist gern müde und unkonzentriert,nachdem ich nun meinen ersten Zyklus durch habe,würde ich sagen Müdigkeit hält sich in Grenzen und fahre auch mal kurze Strecken.Aber was du als unkonzentriert beschreibst,zunemend spielt mir mein Kurzzeitgedächnis Streiche,es kommt immer öffter mal vor,das ich Dinge von jetzt auf gleich einfach schon wieder vergessen hab.Ich denke mal das wird sicher an den Medikamenten liegen,da muss ich wohl durch.

LG Detlef.

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Antwort auf Schwerstbehinderung,GdB und Merkzeichen
08 Okt 2018 10:04
  • Trixi
  • Trixis Avatar
  • 67 Beiträge seit
    09. Apr 2017
Hallo,
da kann ich Mimau Recht geben, auch ich sehe immer wieder das dies vom Sachbearbeiter abhängt. Vor Erkrankung hatte ich bereits 60 wegen WS OP. Mit MM bekam ich dann 80G befristet 2 Jahre, dann nach HDT und SZT 100G unbefristet. Alles nur nach Aktenlage.

Habe alle Arztbriefe mitreingelegt, vom Nephrologen da auch Niere die während Chemo litt, Knieabnutzung wusste ich gar nicht das ich das habe, das hat der Arzt im GK CT gesehen und glücklicherweise auch in den Brief geschrieben, dazu Schilddrüse und eben Rücken OP, dann noch Kardiologe da die Voruntersuchung für die Chemo auch eine Kleinigkeit ergab. Alles zusammen hat dann wohl zu den 100% geführt. Dazu schickte ich noch Bilder des CT`s mit wo man die Osteolysen gut sehen konnte.

Das G bekam ich wegen der Osteolyse im Becken etc, das hat damals in der Reha die Sozialarbeiterin in die Wege geleitet. Sie meinte hier wäre entscheidendt das man dokumentiert das man nicht über 500m Beschwerdefrei laufen kann.

Es ist auch üblich Widerspruch einlegen zu müssen. Das höhre ich immer wieder und Leute bekommen dann häufig Recht. z.B. Gespräch mit Sozialarbeiterin Klinik, oder VdK?

Alles Gute, Trixi :)

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Antwort auf Schwerstbehinderung,GdB und Merkzeichen
13 Okt 2018 22:30
  • DerOppa
Hallo Trixi,

danke für deine Antwort.Nunja laufen kann ich nicht einen Meter weit ohne Beschwerden,aber das scheint den Leuten ja nicht zu interessieren.

Bisheriger Stand:

Ich bekam von Versorgungsamt die Bestätigung des Widerspruchs,darin teilte man mir mit:
Wenn ich doch neue Erkenntnisse zu meinem Gesundheitszustand habe oder neue Befunde so möge ich diese doch zusenden,b.z.w. Adresse und Name des Arztes bei dem man nach neue Erkenntnisse fragen könne.
Natürlich hatte ich ja meine Onkologin bereits im Widerspruch angegeben.
Darauf das Amt:
Ihr Ärztin schreiben wir nicht noch einmal an,sie hatte ja bereits zuvor schon ihre Meinung abgegeben.

Ja was macht man da aber wenn diese neue Erkenntnisse hat?Interessiert es dem Amt dann nicht mehr?

Gleichzeitig wede ich dann noch obendrein unter Zeitdruck gesetzt,bis wann denn neue Unterlagen vorzuliegen haben.Also ich empfinde da echt als Freschheit.

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Antwort auf Schwerstbehinderung,GdB und Merkzeichen
15 Okt 2018 21:49
  • PMF2SZT
  • PMF2SZTs Avatar
  • 50 Beiträge seit
    25. Sep 2018
Hallo, Detlef,

hier einige grundsätzliche Anmerkungen zum Grad der Behinderung und den Merkzeichen, entstanden in jahrelangem Umgang mit den zuständigen Behörden (meine Frau und ich sind beide schwerbehindert, sie wegen Erblindung 100% unbefr. mit MZ G, Bl, H, RF; ich nach 2 alloSZTs 70% unbefr. ohne MZ): Einen ersten Anhaltspunkt gibt immer die Versorgungs-Medizin-Verordnung. Beispiel:

16.4 Plasmozytom (Myelom)
mit geringen Auswirkungen (keine wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand, keine Behandlungsbedürftigkeit, ohne Beschwerden, keine wesentliche Progredienz) . . . 30 – 40
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) . . . . 50 – 70
mit starken Auswirkungen (z. B. schwere Anämie, starke Schmerzen, Nierenfunktionseinschränkung) . . 80 – 100

Bei mehreren Diagnosen werden die Grade nicht addiert. Letztendlich ist für die abschließende Einstufung IMMER die tatsächliche Einschränkung der Teilhabe entscheidend, und NICHT die Diagnose oder die Therapie. Hierbei liegen die eigene Einschätzung und die des Amtes oft meilenweit auseinander, oftmals aus Unkenntnis. Auch die Einschätzung der Ärzte liegt oft drastisch daneben.

Zu den Merkzeichen in Deinem Fall: Da wurde schon alles gesagt. Wahrscheinlich keine Chance.

Zum Vorgehen: Wenn die Einstufung bei objektiver Betrachtung die tatsächliche Einschränkung der Teilhabe nicht angemessen wiederspiegelt, kann man noch Einspruch einlegen. Das macht allerdings nur Sinn, wenn man neue Befunde vorlegen kann oder neue Gründe vorbringen kann. Ein einfaches "Ich finde die Einstufung nicht ausreichend." reicht dafür absolut nicht aus. Ich empfehle immer, alle Befundberichte selber systematisch zu sammeln, damit man sich selbst und später ggf. ein Anwalt sich ein vollständiges Bild machen kann. Ist der Einspruch wirkungslos, sollte man sich zu einem spezialisierten Sozialrechtsanwalt begeben und die Chancen auf ein Verfahren vor dem Sozialgericht ausloten. Der VdK kann hierbei eine gute Adresse sein, muß es aber nicht. Ich habe sowohl von erfolgreich vertretenen Fällen durch den Vdk gehört, als auch von kompletten Katastrophen. Als wir selbst gerichtlich vorgehen mußten, haben wir eine große und renommierte Spezialkanzlei beauftragt. Diese verfügte insbesondere über die richtigen Gutachter, was letztendlich für den Erfolg entscheidend war. Dafür ist allerdings eine gescheite Rechtsschutzversicherung unabdingbar, sonst ist es unbezahlbar.

Soweit unsere Tips und persönlichen Erfahrungen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Joachim
(2x alloSZT Uniklinik Ulm 2010 + 2012 wegen PMF)
www.lenaforum.de - DAS Forum für allogene Stammzelltransplantation von Erwachsenen
Letzte Änderung: 15 Okt 2018 22:02 von PMF2SZT.

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