Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom

Arbeitsgemeinschaft Multiples Myelom (Plasmozytom, Morbus Kahler)
Online-Netzwerk für Patienten/-innen und Angehörige

Einspruch bei GdB Bescheid?

Betreff: Einspruch bei GdB Bescheid?
22 Dez 2015 19:00
  • Micha88
  • Micha88s Avatar
  • 145 Beiträge seit
    23. Sep 2015
Hallo zusammen,

ich habe Ende Nov. meinen Antrag gestellt und habe heute schon Bescheid bekommen: GdB 30 !!

Ich hatte alle Befunde dazugelegt. Auch das ich seit über einem Jahr ständig erschöpft bin, deshalb schon eine 6-Wöchige Kur gemacht habe und meine Nierenfunktion bei nur noch 70% liegt.

Wenn ich mir die Tabellen anschauen, welche auch hier von Euch verlinkt sind, sehe ich mich eigentlich in der mittleren Kategorie GdB 50-70, weil ich schon erhebliche Auswirkungen auf den Allgemeinzustand habe und die Nierenfunktionseinschränkungen sind sogar in der letzten Kategorie aufgeführt.

Macht es Sinn, gegen diesen Bescheid Einspruch zu erheben, wie ist Eure Erfahrung hier? Oder kann ich mir das sparen?

Viele Grüße
Michael

Viele Grüße
Michael

Erstdiagnose 11/2015
z.Zt. Erhaltungstherapie 13.Zyklus

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Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
23 Dez 2015 12:04
  • lisa_kotschi
  • lisa_kotschis Avatar
  • 1139 Beiträge seit
    26. Okt 2009
Lieber Micha,

ich hatte gehofft, dass einige kompetente Forumsmitglieder antworten werden, vielleicht kommt das noch. So will ich versuchen, ein paar Überlegungen dazu zu schreiben.

Wie ich Deinem Profil entnehme ist Deine Diagnose noch nicht vollständig abgeschlossen. Du hast dementsprechend noch keine MM-Therapie erhalten. Ich fürchte, dass Deine Erschöpfungszustände und eine Nierenfunktionsbeeinträchtigung noch nicht ausreichen, auch wenn das zynisch klingt.

Ich könnte mir vorstellen, dass Therapiepflichtigkeit und Art der Therapie(n) eine wichtige Rolle spielen.

Trotzdem hoffe ich, dass sich hier noch ein Experte meldet, der dir mehr sagen kann. Hast Du schon einmal mit dem VdK oder einer anderen kompetenten Stelle Kontakt aufgenommen?

Viele Grüße
Lisa

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Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
23 Dez 2015 12:20
  • OliverW
Hallo Michael,

befindest Du dich denn momentan in Behandlung ?

Für einen GdB von 50-70 wird eine Behandlungsbedürftigkeit vorausgesetzt. Aus Deinem Profil ergeben sich aber keine Hinweise auf eine aktuelle Behandlung.


Viele Grüße
Oliver

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Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
23 Dez 2015 13:22
  • Chiara12
  • Chiara12s Avatar
  • 158 Beiträge seit
    27. Sep 2013
Hallo Michael,

ein Experte bin ich nicht, allerdings kann ich Dir den VDK wärmstens empfehlen.

Mein Partner hat allerdings schon eine Spondolydese Operation, Chemotherapie und autologe Stammzelltransplantation hinter sich bringen müssen.

Recht früh nach Diagnosestellung ist er in den VDK eingetreten und hat dort juristische Unterstützung erhalten. Er hat nun einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Details will ich hier allerdings nicht nennen.

Viel Glück !

Chiara

Ich versuche stark zu sein und das Beste daraus zu machen.

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Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
24 Dez 2015 11:27
  • Schwabe
Hallo Michael,

bei mir haben die zuerst auch rumgemacht. Ich habe damals über die IGM-Rechtsabteilung Klage mit der Begründung eingelegt, dass zwar das Plamozytom als solches zwar noch nicht behandelt wird, aber dessen Auswirkungen (Müdigkeit, Konzentrations- und/oder Leistungs- als/auch Immunschwäche usw.). Das Verfahren ging in den Vergleich mit dem Beschluß GdB vorerst befristet: 50%.

Wenn Du willst, schick mir 'ne PN, ich kann Dir ja das Einspruchsschreiben dann als Anhang mailen.

Das mit der IGM habe ich geschrieben, da ich annehme, dass Du in Wolfsburg bei XX bist; ich bin aus Stuttgart.

Schönes Fest, Gesundheit und viel Erfolg.
Rüdiger

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Antwort auf Einspruch bei GdB Bescheid?
18 Jan 2016 20:21
  • Zimmy294
Guten Abend in die Runde!
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen!!!
Ich hatte bereits vor der SMM Diagnose unbefristet anerkannte 50 Prozent.
Nun habe ich die entsprechenden Gutachten eingereicht. Da ich ja weiß, dass man immer höher greifen soll, habe ich mal 100 Prozent beantragt, wobei mir klar war, dass das übertrieben ist.
Nun habe ich 60 Prozent bekommen, wobei die Einzelwerte 100 Prozent sind, aber so darf man ja nicht rechnen.
70 Prozent würden mir beruflich ganz schön helfen. Aber wie genau lege ich Widerspruch ein? Formlos? Brauche ich dann noch mehr Gutachten? Würde mich freuen, wenn mir einer helfen könnte!
Eure alte Zimmy

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